SN Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Friedenstraße 131, 52080 Aachen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 13808
Eingetragen
1.9.2006
Branche
Bauträger für WohngebäudeBeteiligungsgesellschaftenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Projektentwicklung im Immobilienbereich. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen und zur Errichtung von Zweigniederlassungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
JAMED Neugröschel GbR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

NameAnteil
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SN Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

Sachanlagen

22639,00

31110,00

B. Umlaufvermögen


117229,28

92633,05

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

23014,75

12328,26

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

94214,53

80304,79

C. Rechnungsabgrenzungsposten

308,68

347,25

Summe Aktiva

140176,96

124090,30



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


66434,16


56135,01

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

31135,01

11317,26

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

10299,15

19817,75

B. Rückstellungen

14767,50

19311,33

C. Verbindlichkeiten

58975,30

48643,96

davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr: EUR 58975,30 (48643,96)

Summe Passiva

140176,96

124090,30

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft gilt gemäß §267 HBG als eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden weitgehend in Anspruch genommen.

1.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen:

Anpassung an rechtliche Änderungen (BilMoG)

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

Passivische Gesellschafterdarlehen wurden unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber der im Vorjahr aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung in wenigen Posten.

2. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein; Anpassungsbuchungen auf den 01.01.2010 aufgrund der geänderten Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der sich aufgrund der Kennzahlen und Risikoschätzung ergibt und der die wahrscheinliche Inanspruchnahme hinreichend abbildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Pflichtangaben

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Zur Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Dr. Silvia Neugröschel bestellt.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Dr. Silvia Neugröschel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.04.2012

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