Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 265089
Eingetragen
12.1.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Unternehmensberatung, Schulung, Training und Coaching von Personen sowie Studien, Entwicklungen und Vermarktungen für die Bereiche Organisation, Geschäftsprozessmanagement, Qualitätsmanagement, Controlling, Software, Informationstechnik und Kommunikation

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Olaf Steinhoff
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Olaf Steinhoff
Zur schönen Aussicht 4, 07751 Zöllnitz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

C-Boss GmbH

Weinstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 91.600,22 69.180,11
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 91.278,32 68.929,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.213,79 19.759,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 321,90 251,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.600,22 69.180,11

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 77.491,09 55.647,27
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 30.647,27 22.782,55
III. Jahresüberschuss 21.843,82 7.864,72
B. Rückstellungen 6.744,00 2.744,00
C. Verbindlichkeiten 7.365,13 10.788,84
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.365,13 10.788,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.600,22 69.180,11

Anhang

Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dement­sprechend nicht angepasst.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Die Form des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Bewertungen einzelner Positionen haben sich nicht geändert.

Die einzelnen Posten des Jahresabschlusses sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um plan­mäßige Abschreibungen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahres­abschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von 150 Euro (410 Euro) wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte über den Rück­zahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre waren zum Abschlusszeitpunkt nicht vorhanden.

Bewertungseinheiten

Voraussetzungen für Bewertungseinheiten für Grundgeschäfte waren zum Abschlusszeitpunkt nicht gegeben.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Ergebnisverwendung

Der Gesellschafter schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von Euro 21.843,82 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 Euro.


Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - durch
Herrn Dr. Jürgen Oßwald geführt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Angaben zu § 42 Abs. 3 GmbHG:
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 68.172,79 Euro.


Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen.

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 22. August 2012 festgestellt.

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