C-Boss
GmbH
Weinstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
91.600,22 |
69.180,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
91.278,32 |
68.929,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.213,79 |
19.759,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
321,90 |
251,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.600,22 |
69.180,11 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.491,09 |
55.647,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.647,27 |
22.782,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.843,82 |
7.864,72 |
| B.
Rückstellungen |
6.744,00 |
2.744,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.365,13 |
10.788,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.365,13 |
10.788,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.600,22 |
69.180,11 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch
Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Die Form des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die Bewertungen einzelner Positionen haben sich
nicht geändert.
Die einzelnen Posten des Jahresabschlusses sind mit
den Vorjahreszahlen vergleichbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet und um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
linear und degressiv vorgenommen unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Ergibt der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere
Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von
150 Euro (410 Euro) wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere
wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen weisen die für
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet. Falls die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen,
wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahre waren zum Abschlusszeitpunkt nicht vorhanden.
Bewertungseinheiten
Voraussetzungen für Bewertungseinheiten
für Grundgeschäfte waren zum Abschlusszeitpunkt
nicht gegeben.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Ergebnisverwendung
Der Gesellschafter schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von Euro 21.843,82 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00
Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Jahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens - unverändert - durch
Herrn Dr. Jürgen Oßwald geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Angaben zu § 42 Abs. 3 GmbHG:
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 68.172,79 Euro.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet. Nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung würde die Aufstellung dem Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen.
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 22. August 2012
festgestellt.
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