Groenhove Art Center GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lena König seit 19.11.2020 | Geschäftsführer |
Johann König seit 14.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Johann König GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30. Juni 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/231. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 der Johann König GmbH, Berlin, wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer 100280 in das Handelsregister eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2022/23 ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung aufgegliedert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls im Anhang gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach lineare Methode vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Kassen- und Bankbestände sind zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen, die in der Zukunft Aufwand und auf der Passivseite Einzahlungen, die in der Zukunft Ertrag darstellen ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Zum Bilanzstichtag findet eine Bewertung der Forderungen mit dem niedrigeren bzw. der Verbindlichkeiten mit dem höheren Stichtagskurs nach dem Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) bzw. Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) statt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die sonstigen Ausleihungen enthalten solche an Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.573 (Vorjahr: TEUR 1.566). Die sonstigen Ausleihungen (Darlehen) haben in Höhe von TEUR 4.500 (Vorjahr: TEUR 0) eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren. 3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.104 (Vorjahr: TEUR 4.654) haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 6) Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus gezahlten Mietkautionen in Höhe von insgesamt TEUR 72 (Vorjahr: TEUR 72) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen aus Darlehen (sonstige Vermögensgegenstände) (partiarisch) haben in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 0) eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren. 3.3. Rechnungsabgrenzungsposten In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Baukostenzuschüsse in Höhe von insgesamt TEUR 331 (Vorjahr: TEUR 376) enthalten. 3.4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche und Sondervergütungen in Höhe von TEUR 845, Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten TEUR 7, Sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 95, Künstleranteile in Höhe von TEUR 2.007 und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 105 gebildet. 3.5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Darlehen (sonstige Verbindlichkeiten) (partiarisch) haben in Höhe von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 55) eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren. 3.6. Latente Steuern Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsdifferenzen bei Kryptowährungen. Im Geschäftsjahr haben sich die aktiven latenten Steuern um TEUR 156 verringert. 3.7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 3.872 aus Miet-, Leasing-, und Lizenzverträgen. Die Miet-, Leasing-, und Lizenzverträge enden zwischen 2024 und 2030. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 220 (Vorjahr: TEUR 170). 4.2. Abschreibung Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 661) auf sonstige Vermögensgegenstände und in Höhe von TEUR 1.166 auf den Warenbestand (Vorjahr: TEUR 36) vorgenommen. 4.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 112). 5. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Betrag der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 42 sind gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB zur Ausschüttung gesperrt. 6. Sonstige Angaben 6.1. Geschäftsführung Zum Geschäftsführer sind die folgenden Personen bestellt:
Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen TEUR 335. Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer Johann König aufgrund des Verrechnungskontos ein kurzfristiges Darlehen gewährt. Dieses Darlehen wurde mit 2 % verzinst. Zugunsten der Geschäftsführer ging die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse ein. 6.2. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 54. 6.3. Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 3.407.859,75 auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 21. Januar 2025 Johann König Lena König Entwicklung des Anlagevermögens 2022/23
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23A. Darstellung des Geschäftsverlaufs I. Grundlage des Unternehmens Die Johann König GmbH ist als KÖNIG GALERIE ein im Bereich Handel mit Kunstwerken (Kommission/Kauf/Verkauf) spezialisiertes Unternehmen im Großraum Berlin sowie international. II. Entwicklung der Branchensituation Die Wirtschaft in Berlin entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 mit einem preisbereinigten Bruttoinlandsproduktwachstum von 1,6 % und damit über dem Bundesdurchschnitt (-0,3 %) positiv. Der Umsatz im globalen Kunstmarkt lag 2023 mit 60 Mrd. EUR 4% unterhalb des Vorjahrs. III. Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Situation Wie das negative Bruttoinlandsprodukt in Deutschaland von -0,3% zeigt, ist die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland angespannt. IV. Umsatzentwicklung und weitere finanzielle Leistungsindikatoren Der Geschäftsverlauf der Johann König GmbH entwickelte sich im Berichtszeitraum rückläufig. Es wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 ein Umsatz von 25,7 Mio. EUR (Vorjahr 29,5 Mio. EUR) erzielt, was einem Rückgang des Umsatzes von ca. 12,9 % entspricht. Das Ergebnis vor Steuern hat sich im Berichtsjahr trotz des Umsatzrückgangs um ca. 0,5 Mio. EUR von 4,4 Mio. EUR auf 4,9 Mio. EUR erhöht. Wichtig für die Betrachtung ist, dass die Erhöhung des Jahresüberschusses 2022/2023 im Wesentlichen auf niedrigere Aufwendungen im Bereich Wareneinsatz zurückzuführen ist. Als finanzielle Leistungsindikatoren, mit denen gesteuert wird, werden Umsatzentwicklung und das Jahresergebnis und z.T. das Ergebnis vor Steuern verwendet. Mit dem kontinuierlichen Monitoring dieser Kennzahlen sollen notwendige Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig identifiziert werden. V. Berichterstattung über Sachinvestitionen Die Investitionen in Sachanlagen haben im Berichtszeitraum durch die Erweiterung von Außenanlagen für Ausstellungszwecke in Höhe von 204 TEUR, weitere Aktualisierung der EDV-Hardware in Höhe von 16 TEUR, durch die Anschaffung weiterer Betriebsausstattung in Höhe von 5 TEUR sowie Geringwertiger Wirtschaftsgüter in Höhe von 13 TEUR insgesamt ca. 238 TEUR betragen. VI. Berichterstattung über Finanzinvestitionen in Form von Beteiligungen Die Geschäftsanteile an der Weng Fine AG in Höhe von 97 TEUR wurden im Wirtschaftsjahr veräußert. Die Genossenschaftsanteile der GLS Gemeinschaftsbank in Höhe von 3 TEUR werden noch gehalten. VII. Personal- und Sozialbereich Die durchschnittliche Zahl der im Berichtszeitraum beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich auf 54 Angestellte. B. Darstellung der Lage I. Vermögenslage/ Finanzlage/ Ertragslage Der Jahresüberschuss für 2022/2023 beträgt 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) und liegt über dem Vorjahresniveau. Durch die Reduzierung von Aufwendungen, insbesondere des Wareneinsatzes konnte sich der Geschäftsverlauf der Gesellschaft positiv entwickeln und der Jahresüberschuss trotz gesunkener Umsätze gegenüber dem der Vorjahre verbessern. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Personalaufwand gesteigert und lag im Geschäftsjahr bei 3,4 Mio. EUR (Vorjahr 2,8 Mio. EUR). Diese Steigerung ergibt sich aus der Zunahme der Gehälter der Mitarbeiter sowie dem erhöhten Personalbedarf. Das Umlaufvermögen, bestehend aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, beträgt zum 30. Juni 2023 12,0 Mio. EUR (Vorjahr 17,2 Mio. EUR) und trägt so mit 47,76 % (Vorjahr 63,39 %) zur Bilanzsumme bei. Die Rückstellungen betragen zum 30. Juni 2023 3,5 Mio. EUR (Vorjahr 5,4 Mio. EUR). Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Auflösung der Rückstellungen für Künstlerhonorare. Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 3,6 Mio. EUR verringert und betragen nun 4,9 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 30. Juni 2023 66,57 % (Vorjahr 48,97 %) und liegt damit über dem Vorjahresniveau. Die Gesellschaft ist aufgrund der positiven Eigenkapitalquote und der guten Liquiditätsausstattung unabhängig von externen Finanzierungsquellen. C. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Abhängigkeit von gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Der Kunstmarkt ist von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Die Johann König GmbH ist auf den Verkauf von Kunst spezialisiert. Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich nachteilig auf die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen auswirken und zu einer Verringerung der Kaufbereitschaft der Marktteilnehmer und damit einhergehend einer Verringerung der Transaktionen führen. Die anhaltend hohe Zinsentwicklung sowie eine stagnierende Weltwirtschaft beeinflussen die für die weitere Entwicklung des Kunstmarktes relevanten Rahmenbedingungen. Die Konsumfreude von Verbrauchern sowie die Investitionsfreudigkeit von Unternehmen stagnieren. Nach Ansicht der Geschäftsführung wird durch die Auswirkungen der genannten Einflussfaktoren mit einer rückläufigen Umsatzentwicklung für die kommenden Monate gerechnet. Eine erneute Belebung des Marktes im Wirtschaftsjahr 2024/2025 kann aber nicht ausgeschlossen werden. Rechtliches Risiko Unser Geschäftsmodell ist auf der Basis der derzeitigen Gesetzeslage, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung konzipiert, die sich jedoch jederzeit ändern können. Einschätzung der Gesamtrisikopositionen Die Johann König GmbH hat ihrer Größe entsprechend auf der Grundlage des beschriebenen Überwachungssystems geeignete Maßnahmen getroffen, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Durch das vorhandene Risikomanagement ist die Gesellschaft in der Lage, solchen Erkenntnissen unmittelbar entgegenzuwirken. Chancen der künftigen Entwicklung Aus der Bekanntheit der Marke "KÖNIG GALERIE" bestehen Chancen, den Marktanteil weiter auszubauen, dies auch bei einem unverändert schwieriger werdenden Marktumfeld. Gleichwohl ist die Marke und damit die Attraktivität für Künstler auch einem Risiko ausgesetzt. Trotz Weltkrisen ist mit einer konstanten Nachfrage in Sachwerte, wie Kunst, zu rechnen. Von dieser Entwicklung kann die Johann König GmbH profitieren. D. Prognosebericht Die allgemeine wirtschaftliche Lage bleibt auch im Geschäftsjahr 2022/2023 angespannt. Die Auswirkungen der Inflation, Zinserhöhungen und hohe Lebenshaltungskosten setzen den Kunstmarkt weiter unter Druck. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben damit ähnlich wie im Vorjahr, was sich auf die Nachfrage nach Kunst und Investitionen negativ auswirkt. Auch wenn in der Kunstbranche anhaltend Umsatzrückgänge und ein insgesamt eher abwartendes Verhalten zu verzeichnen sind, gehen wir dennoch davon aus, dass sich die Kunstbranche in dem von uns vorrangig bedienten Segment auch in den folgenden Jahren weiter, wenn auch auf einem Seitwärtstrend, entwickeln wird. Der Kunstmarkt wird sich aus unserer Sicht in seiner Attraktivität langfristig und nachhaltig erholen. Dies gilt insbesondere auch für den Standort Berlin, der weiterhin eine führende Position am Kunstmarkt belegt. Für die Johann König GmbH steht fest, dass der Umsatz für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 mit einer Entwicklung von einem Minus von rd. 9 Mio. EUR weiter rückläufig ist. Neben den vorgenannten allgemeinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind hierfür für die Johann König GmbH nach wie vor spezifische Umstände verantwortlich: Unter dem 31.08.2022 ist in der Online-Ausgabe der Wochenzeitung "Die ZEIT" sowie am 01.09.22 in deren Print-Ausgabe ein Artikel über Johann König, dem Geschäftsführer der Johann König GmbH, erschienen, in dem über Fälle angeblicher sexueller Belästigungen seitens Johann König berichtet wurde. Diese Behauptungen sind laut Herrn König falsch und persönlichkeitsverletzend. Aufgrund dieser Veröffentlichung haben dennoch einige Künstler die Zusammenarbeit mit der Galerie beendet und Messeteilnahmen wurden abgesagt. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes konnte Johann König bereits fünf einstweilige Verfügungen erfolgreich gegen "Die ZEIT" erwirken. Es musste ferner ein Ordnungsgeld gegen "Die ZEIT" wegen des schuldhaften Verstoßes gegen die einstweiligen Verfügungen verhängt werden und seitens "Die ZEIT" eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es steht nunmehr in dieser Angelegenheit noch ein Hauptsacheverfahren an, in dem ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Einreichung dieser Hauptsacheklage ist nach umfangreicher Vorarbeit für das 1. Quartal 2025 vorgesehen. Der entgangene Umsatz mit den nicht mehr vertretenen Künstlern und den entfallenden Messen stellt einen nicht unerheblichen Schaden für die Gesellschaft dar. Der Schadensersatzanspruch der Johann König GmbH gegenüber "Die ZEIT" wurde an Johann König abgetreten, der diesen Schaden klageweise im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geltend machen wird. Das Prozesskostenrisiko im Falle einer Niederlage liegt im unteren bis mittleren sechsstelligen Bereich. Mit der anhaltenden Entwicklung neuer projektbezogener Kooperationen und zusätzlicher Ausstellungen konnte die Gesellschaft weitere Umsatzmöglichkeiten erschließen, die jedoch ihr Potential nur langsam entfalten. Die Wirtschaftsjahre 2023/2024 und 2024/2025 können nach aktuellem Stand wieder mit einem Gewinn abgeschlossen werden. Aufgrund voran genannter Umstände sowie der anhaltenden angespannten Marktsituation und allgemeinen Wirtschaftskrise können die Gewinne jedoch nicht an die Jahresergebnisse der Vorjahre anknüpfen. Für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 ist mit einem Jahresergebnis von 3 Mio. EUR zu rechnen. Für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 wird ein Umsatz von ca. 12 Mio. EUR und ein geschätztes Jahresergebnis von 1 Mio. EUR prognostiziert.
Berlin, den 21. Januar 2025 Johann König GmbH vertreten durch Geschäftsführer Johann König und Lena König Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Johann König GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Johann König GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Johann König GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech-nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 21. Januar 2025 ba
audit gmbh
Steffen Langner, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.01.2025. |
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