Heckert VV GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Michael Fesel GmbHVaihingen an der EnzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangDie nachfolgenden zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 7.1 Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 7.1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses 7.1.1.1 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 II S. 2 HGB Vermögenslage: Es liegt eine Leasingverpflichtung für ein Kraftfahrzeug vor. 7.1.1.2 Gliederung (§ 265 I S. 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat sichgegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 7.1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1): Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251) 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 5.) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 6.) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Bewertungsmethoden 1.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. 4.) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zu Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 5.) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: 6.) Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Soweit steuerrechtlich zulässig, kam die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabelle geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. Die im Geschäfts- jahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden voll abgeschrieben, wobei gleichzeitig die Fiktion unterstellt worden ist, dass im Zug des Zugangs sofort wieder der Abgang erfolgte. Von der Vereinfachungsregel des Abschnitt 43 Abs. 7 EStR wurde Gebrauch gemacht. Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen aus dem ersten Halbjahr sind dementsprechend mit dem vollen Abschreibungssatz und Zugänge aus der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres mit dem halben Abschreibungssatz abgeschrieben worden. Umlaufvermögen Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Passivposten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7.2 Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 7.2.1 Erläuterungen zur Bilanz Anlagenspiegel (§ 268 II S. 1): Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2008 im Einzelnen wie aus der Anlage ersichtlich entwickelt. Bilanzpositionen: 1.) Teilweise Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I S. 2): Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 30.181,66. Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten 7.2.2 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285 Nr. 6) betragen Euro 0,00. 7.2.3 Organe Zusammensetzung (§ 285 Nr. 10): Mitglieder der Geschäftsführung
Michael Fesel Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2008 - 31.12.2008 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 16.075,96 EUR. 1.1.2007 - 31.12.2007 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 11.498,00 EUR. |
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