Friedrich
Verwaltungs GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
158,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
8,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
531.156,67 |
522.956,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
524.645,52 |
478.468,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.511,15 |
44.488,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
531.159,67 |
523.114,92 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
529.980,77 |
522.164,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
496.164,92 |
489.205,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.815,85 |
6.959,05 |
| B.
Rückstellungen |
1.178,90 |
950,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
531.159,67 |
523.114,92 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2015
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Friedrich Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu
beachten. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen
sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften
des Handelsgesetzbuches.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1.
Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht
erforderlich.
B.
Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und
275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1)
1.
Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen sind die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung in
ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
D.
Sonstige Angaben
1.
Organe (§ 285 Nr.10)
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2015:
Frau Heike Friedrich
Frau Marion Felder
2.
Haftungsverhältnisse gem. § 251
Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der
Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse.
E.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Heilbronn, den 08.02.2016
Heike Friedrich
Geschäftsführer
Marion Felder
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2016 festgestellt.
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