Kirchberger GmbH
Im Steingerüst 35, 76437 Rastatt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edita Kirchberger seit 22.3.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kirchberger GmbHRastattJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Die Kirchberger GmbH hat ihren Sitz in Rastatt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der HRB 520451. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss der Kirchberger GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz der vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Bewertung der einzelnen Posten werden folgende Grundsätze angewandt. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dem Prokuktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 Abs. 3 HGB mit zehn Jahren angenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kommt unter Berücksichtigung der steuerlich zulässigen Höchstsätze, die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Bei den beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffung über Euro 250,00 aber nicht mehr als Euro 800,00 betragen, wurde im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände unter Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll als Betriebsausgabe abgesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigen beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 71.783,35 (Vorjahr: Euro 160.599,20). Flüssige Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten weist ausschließlich Aufwand für das nächste Wirtschaftsjahr aus. Das gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 29.143,64 wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung ist nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren (PUC-Verfahren) berechnet worden. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, den Rechnungszinssatz pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzuzinsen, der sich bei der angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der verwendete Rechnungszinssatz zum 31.12.2023 beträgt 1,82% (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,78%). Hierbei wurde ab dem Berichtszeitraum 2023 auf das Passivprimat nach IDW RH FAB 1.021 abgestellt. Der Berechnung der Pensionsverpflichtungen liegen die Wahrscheinlichkeitswerte nach den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde das vorhandene Deckungsvermögen, soweit es dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist, mit dem Zeitwert angesetzt und mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Bei den Bewertungen wurde insbesondere als unternehmensspezifischer Parameter für die langfristige Gehaltssteigerung eine Rate von 3,0% sowie eine Rentenanpassung für Anwartschaften in Höhe von 0,5% (Altersrentner) und 2% (Anwärterin) berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 22.851. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresergebnisses. Angaben zur Bilanz Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Rückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das modifizerte Teilwertverfahren angewendet. Der der Berechnung zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt 1,82%. Die Pensionsrückstellung beträgt Euro 2.214.370,00 (Vorjahr: Euro 2.272.324,00). Die Entnahme der Pensionrückstellung betrug Euro -57.954,00. Das Deckungsvermögen in Höhe von Euro 65.211,00 (Vorjahr: Euro 63.773,00) wurde mit der Pensionsrückstellung saldiert. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Tilgungsdarlehen. Bei der Ermittlung der Restlaufzeit wurde ein unveränderter Zinssatz bis zum Tilgungsende unterstellt. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 591.373.54 (Vorjahr: Euro 573.587,29).
Sonstige Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von Euro 405.231,75 einbezogen. Sonstige Pflichtangaben Mitarbeiterzahl
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber der Kirchberger Brummi-Wasch GmbH & Co. KG besteht eine Forderung aufgrund eines Verrechnungskontos in Höhe von Euro 71.783,35. Das Verrechnungskonto wird mit 3,0 % verzinst. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Unterschrift der Geschäftsführung
Rastatt gez. Edita Kirchberger sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt. |
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