Possehl Electronics Wackersdorf GmbH

Karl-Rapp-Straße 1, 92442 Wackersdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 4437
Vorher
Gerresheimer Wilden Technical Plastic Systems GmbHTechnical Plastic Systems GmbH
Eingetragen
20.11.2007
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb sowie der Handel mit technischen Kunststoffprodukten aller Art und der dazugehörigen Nebenprodukte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Dr. Philipp
seit 4.6.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Possehl-Stiftung
55.18%
44.82%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mainsee 616. VV GmbH (künftig: FBH TPS Holding GmbH)
Germany
2.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Possehl Electronics Wackersdorf GmbH

Wackersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 227.583,23 249.709,89
II. Sachanlagen 5.919.951,56 5.423.469,87
III. Finanzanlagen 3.330.769,49 3.330.769,49
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 3.444.591,59 5.267.927,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 886.903,98 336.580,70
2. Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 4.363.195,77 3.930.015,43
5.250.099,75 4.266.596,13
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 346.533,32 125.752,92
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 104.171,25 125.240,69
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 70.981,49 73.673,32
18.694.681,68 18.863.139,74

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 2.000.000,00 2.000.000,00
II. Kapitalrücklage 7.118.570,42 7.118.570,42
III. Gewinnvortrag 3.258.166,44 2.749.977,70
IV. Jahresüberschuss 1.054.250,69 508.188,74
13.430.987,55 12.376.736,86
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.420.522,59 1.403.869,95
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.945.766,80 3.402.452,25
2. Übrige Verbindlichkeiten 1.897.404,74 1.680.080,68
3.843.171,54 5.082.532,93
18.694.681,68 18.863.139,74

Gewinn- und Verlustrechnung

2023 2022
EUR EUR EUR
1.-5. Rohergebnis 14.211.388,50 12.378.596,42
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.268.895,21 7.015.894,67
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.541.199,44 1.503.945,00
- davon für Altersversorgung: EUR 131.877,57 (Vorjahr: EUR 134.493,14)
8.810.094,65 8.519.839,67
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.260.564,73 1.154.949,38
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.523.701,75 1.919.332,66
- davon aus Währungsumrechnung: EUR 134,16 (Vorjahr: EUR 408,67)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32.211,19 818,63
- davon aus Abzinsung: EUR 2.090,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 30.121,19 (Vorjahr: EUR 818,63)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 148.913,40 52.306,64
- davon aus Aufzinsung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.599,00)
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 148.913,40 (Vorjahr: EUR 49.648,64)
11. Ergebnis vor Steuern 1.500.325,16 732.986,70
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 409.686,52 192.940,82
- davon latenter Steueraufwand: EUR 2.691,83 (Vorjahr: EUR 11.680,33)
13. Ergebnis nach Ertragsteuern 1.090.638,64 540.045,88
14. Sonstige Steuern 36.387,95 31.857,14
15. Jahresüberschuss 1.054.250,69 508.188,74

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Possehl Electronics Wackersdorf GmbH hat ihren Sitz in Wackersdorf. Sie ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Amberg mit der Nummer HRB 4437 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Von den im § 288 Abs. 2 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in der Staffelform. Für die Darstellung der Erfolgsermittlung wurde wie in den Vorjahren das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung um die Posten "Ergebnis vor Steuern" und "Ergebnis nach Ertragsteuern" erweitert. Dies dient einem besseren Einblick in die Ertragslage der Gesellschaft.

Das Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Possehl Electronics Deutschland GmbH mit Sitz in Niefern-Öschelbronn.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Vermögensgegenstände werden linear mit einer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte einschließlich angefallener Nebenkosten unter Abzug von Skonti. Die Ermittlung der Herstellungskosten orientiert sich an Personalkosten unter Beachtung der notwendigen Gemeinkosten (andere aktivierte Eigenleistungen). Die Anlagen wurden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben, die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 15 Jahren. Bei Anschaffungskosten von EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 wurden die Vermögensgegenstände in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Scheidet ein Anlagegut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Im Jahr des Zugangs erfolgen die Abschreibungen pro rata temporis.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit sich Abwertungsbedarf ergibt, wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren sind mit Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten sind gem. § 255 Abs. 2 HGB neben den Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch die angemessenen Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten enthalten, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Fremdkapitalkosten i. S. d. § 255 Abs. 3 HGB werden nicht angesetzt. Darüber hinaus wurden auf überalterte Bestände Abwertungen vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (sog. verlustfreie Bewertung).

Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert aktiviert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger werden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr bestehen nicht.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern werden auf Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Diese zukünftigen Steuerbe- und Steuerentlastungen sind mit den aktuellen unternehmensindividuellen Unternehmenssteuersätzen bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren Risiken, soweit sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Jubiläumsrückstellung und die Rückstellung für Betriebstreue innerhalb der Personalrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einer zu erwartenden Fluktuation von 5,0 % in den ersten zehn Dienstjahren und mit einem pauschalen Abzinsungssatz von 1,73 % bewertet. Es fanden die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck Anwendung.

Bei der Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung fand ein Satz in Höhe von 0,5 % der garantiebehafteten Umsätze Anwendung.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag, die erhaltenen Anzahlungen zum Nennwert passiviert. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger werden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer einem Jahr bestehen nicht.

2. Erläuterungen zu den Bilanzposten

Die Entwicklung des Anlagevermögens - einschließlich der Angabe der in dem Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen - ergibt sich aus dem beigefügten Anlagespiegel.

Zusammensetzung des Anteilsbesitzes (HB I-Werte)

direkter Kapitalanteil zum 31.12.2023 Eigenkapital (31.12.2023) Jahresergebnis (2023)
% Landeswährung in Tausend in TEUR Landeswährung in Tausend in TEUR
Possehl Electronics Puebla S. de R.L. de C.V., Puebla (Mexiko) 98,00 MXN 136.189 7.274 MXN -6.375 -340
Possehl Electronics Czech Republic s.r.o., Dýšina (Tschechien) 100,00 CZK 367.864 14.879 CZK -15.205 -615

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 219 (Vorjahr TEUR 337) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 668 (Vorjahr TEUR 0) aus sonstigen Vermögensgegenständen, die die Finanzierungstätigkeit betreffen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind TEUR 58 (Vorjahr TEUR 48) enthalten, deren Laufzeit länger als 1 Jahr ist. Im Übrigen haben die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 71 (Vorjahr TEUR 74) unterliegen der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr TEUR 11) und in Höhe von TEUR 1.884 (Vorjahr TEUR 3.391) sonstige Verbindlichkeiten, die die Finanzierungstätigkeit betreffen. Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr TEUR 6).

Zum Bilanzstichtag bestehen, wie im Vorjahr, keine Haftungsverhältnisse in Form von Mitverpflichtungen und Garantieerklärungen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich nach Laufzeiten wie folgt:

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren davon mit einer Restlaufzeit länger 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Leasing Fuhrpark 36 47 0 83
Leasing Übriges 16 21 0 37
Miete 512 2.009 1.858 4.379
Gesamt 564 2.077 1.858 4.499

C. Sonstige Angaben und Erläuterungen

1. Angaben gem. § 285 Nr. 7 HGB

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer beschäftigt:

2023 2022
Angestellte 50 48
Arbeiter 77 77
Zwischensumme 127 125
Auszubildende 8 8
Personalleasing 5 4
Gesamt 140 137

Darin enthalten sind 13 Teilzeitkräfte (Vorjahr 11).

2. Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren:

Herr Dipl. Ing. Daniel Pitschmann, Rangsdorf, kaufmännischer und technischer Geschäftsführer

(bis 18. März 2024

Herr Dr. André Philipp, Öhringen, kaufmännischer und technischer Geschäftsführer

(ab 19. März 2024)

Der jeweilige Geschäftsführer ist nicht in der Gesellschaft angestellt.

3. Konzernverhältnisse

Die Gesellschaft wird per 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der L. Possehl & Co. mit beschränkter Haftung, Lübeck, die den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen (und gleichzeitig kleinster Konsolidierungskreis) aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss befreit gem. § 291 Abs. 1 HGB die Gesellschaft von der Pflicht, einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen.

4. Angaben gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

 

Wackersdorf, den 28. März 2024

Dr. André Philipp, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 658.719,03 46.280,07 12.447,45 0,00 692.551,65
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 11.716.373,25 175.978,56 31.221,43 557.487,33 12.418.617,71
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.341.370,33 206.411,50 21.741,23 27.841,76 3.553.882,36
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 759.929,09 1.306.249,63 0,00 -585.329,09 1.480.849,63
15.817.672,67 1.688.639,69 52.962,66 0,00 17.453.349,70
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.330.769,49 0,00 0,00 0,00 3.330.769,49
19.807.161,19 1.734.919,76 65.410,11 0,00 21.476.670,84
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 409.009,14 68.406,73 12.447,45 464.968,42
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 8.296.719,20 905.119,21 31.221,43 9.170.616,98
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.097.483,60 287.038,79 21.741,23 2.362.781,16
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
10.394.202,80 1.192.158,00 52.962,66 11.533.398,14
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
10.803.211,94 1.260.564,73 65.410,11 11.998.366,56
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 227.583,23 249.709,89
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.248.000,73 3.419.654,05
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.191.101,20 1.243.886,73
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.480.849,63 759.929,09
5.919.951,56 5.423.469,87
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.330.769,49 3.330.769,49
9.478.304,28 9.003.949,25

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf

Die Possehl Electronics Wackersdorf GmbH (PEDW) ist ein international agierender Hersteller von technischen Kunststoffspritzgießprodukten. Besonderer Schwerpunkt ist die Produktion von Hybridsystemen als Verbindung von Kunststoff mit Metallteilen, Elektronikbaugruppen und weiteren Materialien wie Laminaten oder Folien. Zu den Kunden der PEDW gehören viele bedeutende Tier-1-Automobilzulieferer.

Das Geschäftsjahr 2023 der PEDW war geprägt von einer sehr guten Entwicklung der Kundenabrufe. Die bereits in 2021 einsetzenden Probleme in den Lieferketten auch bedingt durch den Halbleitermangel wirkten noch bis heute, allerdings in deutlich abgeschwächtem Maße. Somit standen die für die Herstellung von Kraftfahrzeugen so wichtigen Bauteile wieder in größerem Maße zur Verfügung, weshalb viele Kunden und Original Equipment Manufacturer (OEM) ihre Produktion ausweiten konnten. In 2023 konnten alle Regionen der Welt ein Wachstum des Absatzvolumens verzeichnen. Der größte Absatzmarkt ist weiterhin China.

Die Beschaffungsseite hat sich im Laufe des Jahres wieder etwas entspannt. Auch preisseitig nahm der Druck auf der Rohstoffseite ab. Allerdings führte die Entwicklung bei den Personalkosten trotzdem zu Anstiegen bei den Beschaffungskosten. Diese konnten wir durch Verhandlungserfolge an die Kunden weitergeben.

In Summe wird für den weltweiten Automobilmarkt für 2023 Wachstum des Absatzvolumens von 7% im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Dieses liegt allerdings immer noch deutlich unter dem Niveau des letzten Vor-Pandemie-Jahres. In Summe ist die globale Automobilproduktion noch weit weg von der bekannten Auslastung früherer Jahre. In Summe erwarten Experten nicht vor 2026 eine Erholung der Absatzmengen auf Vor-Pandemie-Niveau.

Neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der knappen Materialversorgung aufgrund von Problemen in den Lieferketten und der gestiegenen Preise ist die Automobilindustrie auch von einem weiteren großen Veränderungsprozess betroffen: Es sind weiterhin Milliarden für Investitionen in Elektroantriebe, Batterietechnik und Themen wie Vernetzung und autonomes Fahren nötig, was aber vor allem aufgrund der gleichzeitig global gesunkenen Nachfrage zu einer wirklichen Herausforderung für die Hersteller geworden ist. Denn die weltweit weiterhin im Vergleich zum Vorpandemieniveau niedrige Automobilproduktion bedeutet weiterhin Überkapazitäten und niedrige Ergebnisse bei den Zulieferern. Es ist daher mit einer fortgesetzten Marktkonsolidierung zu rechnen, die auch die Zulieferketten betreffen wird. Flächendeckend wurden in der Branche Effizienz- und Sparprogramme gestartet, die durch Stellenabbau und Werksschließungen eine Reduzierung der Kapazitäten und Kostenstruktur zum Ziel haben.

Hinzu kommt, dass erstens in der EU seit 2020 noch schärfere Grenzwerte für den CO 2 -Ausstoß gelten, wodurch von den Automobilherstellern bei Nichteinhaltung sehr hohe Strafen zu bezahlen sind. Zweitens wurde von der EU in 2020 eine weitere Verschärfung der Klimaziele bis 2030 beschlossen. Zusätzlich wurde mit der Formulierung der Anforderungen an die EuroNorm 7 die Grenzwerte weiter verschärft. Zur Vermeidung bzw. Minimierung der drohenden Strafzahlungen und aufgrund der neuen Klimaziele ist ein noch schnellerer Markthochlauf der Elektromobilität unerlässlich, was den Druck auf die gesamte Branche zusätzlich enorm erhöht.

Die PEDW ist die Muttergesellschaft von Gesellschaften in Dýšina (Tschechien) und Puebla (Mexiko). In Tschechien und Mexiko werden ähnlich wie in der PEDW technische Kunststoffprodukte im Wesentlichen für die Automobilindustrie gefertigt.

Die PEDW unterstützt dabei die operative Tätigkeit der Tochterunternehmen mit einzelnen Zentralfunktionen wie Vertrieb, Projektmanagement und IT. Die PEDW ist ein wesentlicher Bestandteil des Possehl-Automobilzuliefergeschäfts, das dem Geschäftsbereich Elektronik zugeordnet ist.

Die fakturierten Umsätze im Jahr 2023 bewegten sich mit EUR 28,9 Mio. deutlich über denen des Vorjahres (EUR 25,8 Mio.). Die Umsätze im Seriengeschäft am Produktionsstandort Wackersdorf bewegen sich mit EUR 23,7 Mio. über dem Niveau des Vorjahres (EUR 19,3 Mio.). Die Umsätze des Werkzeuggeschäfts sind von EUR 4,4 Mio. im Jahr 2022 auf EUR 3,5 Mio. im Jahr 2023 gesunken. Das Bestandsgeschäft war im Geschäftsjahr 2023 weitestgehend stabil. Die Umsatzverteilung lag bei EUR 11,6 Mio. im Inland und EUR 17,3 Mio. im Ausland, davon EUR 11,8 Mio. in der EU.

Der Umsatzplan von EUR 28,4 Mio. wurde um EUR 0,5 Mio. überschritten. Das Werkzeuggeschäft sowie das Seriengeschäft lagen leicht über der Planung.

Die Fertigungsanlagen waren im 3-Schichtbetrieb in einer 5-Tage- bzw. 7-Tage-Woche in Betrieb.

2. Personal

Der Personalbestand belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 140 Mitarbeiter, davon 9 Auszubildende und fünf Leiharbeitnehmer. Im Jahresdurchschnitt lag der Personalbestand mit Teilzeitbeschäftigten und Leiharbeitnehmern bei 140 Mitarbeitern ohne Geschäftsführung (Vorjahr 137 Mitarbeiter).

3. Vermögens- und Finanzlage

Die Finanzierung der PEDW in 2023 basierte hauptsächlich auf dem Cashpool-Vertrag mit der Konzernmutter L. Possehl & Co. mit beschränkter Haftung, durch den der Großteil des Finanzierungsbedarfes gesichert ist. Der Cashpool-Vertrag steht weiterhin langfristig zur Verfügung, wodurch die Finanzierung der PEDW auch im Jahr 2024 jederzeit gewährleistet sein wird.

Die wesentlichen Investitionen des Jahres 2023 bestanden aus neuen Spritzgussmaschinen und Fertigungslinien für neu gewonnene Projekte. Die Zugänge zum Anlagevermögen belaufen sich auf EUR 1,7 Mio.

Die Eigenkapitalquote stieg von 65,6% auf 71,8% an. Das langfristig gebundene Vermögen ist zu 100% (Vorjahr 100%) durch das Eigenkapital finanziert.

4. Ertragslage mit den finanziellen Leistungsindikatoren

Die Gesellschaft erzielte im Jahr 2023 Umsätze i.H.v. EUR 28,9 Mio. (Vorjahr EUR 25,8 Mio.) und einen Jahresüberschuss von EUR 1,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,5 Mio.), was einer Umsatzrendite von 3,7% (Vorjahr 2,0%) entspricht.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Ergebnis aufgrund steigenden Absatzvolumens im Seriengeschäft deutlich verbessert. Es wurden die stets laufenden Aktionen zur kontinuierlichen Verbesserung konsequent fortgeführt, was zu einer Reduzierung der Kosten und somit zu einer Steigerung des Ergebnisses beigetragen hat.

5. Forschung und Entwicklung

Die PEDW betreibt als Automobilzulieferer keine dezidierte Forschungsabteilung. Die Entwicklungsaktivitäten beschränken sich auf Werkzeugdesign und auf kunststoffgerechte Auslegung von Bauteilen, die in nahezu allen Fällen auf konkrete Kundenprojekte abgestimmt sind.

6. Chancen und Risiken

Im Wesentlichen wurden für die PEDW branchenspezifische Chanen und Risiken der Automobilindustrie und der Zulieferer identifiziert, die in ähnlicher Art und Weise auch schon in den Vorjahren bestanden haben. Dies sind im Einzelnen:

Marktrisiken

Marktrisiken bestehen insbesondere in den durch die PEDW nicht beeinflussbaren Schwankungen im Fahrzeugabsatz der Original Equipment Manufacturer (OEM). Obwohl die grundsätzliche Volatilität im Vergleich zu anderen Märkten relativ gering ist, hat das 2. Quartal 2020 gezeigt, wie schnell ein starker Nachfrageeinbruch entstehen kann. Und auch die letzten Jahre haben gezeigt, wie schwerwiegend und langwierig Versorgungsengpässe auf der Lieferantenseite, die Produktionsmenge in der Automobilindustrie beeinflussen können. Es ist eine der wesentlichen Herausforderungen für die PEDW, Schwankungen schnell zu erkennen und auf diese zu reagieren.

Operative Risiken

Es besteht ein generell hoher Preisdruck auf unsere Produkte. In der Automobilindustrie bergen kürzere Entwicklungszeiten bei immer komplexeren Systemen auch künftig ein erhöhtes Qualitätsrisikopotential. Hinzu kommen weiter steigende Anforderungen an die Produkthaftung.

Es bestehen umfangreiche Versicherungen zur Abdeckung von Gewährleistungsverpflichtungen aus Serienschäden und Rückrufaktionen sowie branchenübliche Sachversicherungen.

Um lieferantenseitige Risiken zu reduzieren, werden Qualitätsprüfungen bei bestehenden und neuen Partnern durchgeführt.

Rohstoffpreisschwankungen aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen werden in aller Regel durch Preisgleitvereinbarungen mit den Kunden oder den Lieferanten abgesichert. Dies ist nach wie vor sehr wichtig, da die Rohstoffpreise trotz Entspannung in 2023 weiterhin hoch geblieben bzw. teilweise nochmals angestiegen sind.

Finanzielle Risiken

Ausfallrisiken begegnet die PEDW durch ein aktives Forderungsmanagement. Darüber hinaus arbeitet PEDW mit verschiedenen Instituten zur Bonitätsbewertung von Kunden zusammen und hat das Ausfallrisiko für alle wesentlichen Debitoren durch eine Warenkreditversicherung abgesichert.

Fremdwährungsrisiken bei den Tochtergesellschaften werden durch geeignete Instrumente abgesichert.

Die finanziellen Risiken werden als gering eingeschätzt.

Gesamtbetrachtung der Risiken

Es sind aus heutiger Sicht keinerlei Risiken bekannt, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder dessen künftige Entwicklung wesentlich negativ beeinträchtigen können.

7. Prognose und Chancen

Das Automobilgeschäft bewegt sich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres auf ähnlichem Niveau wie Ende des letzten Jahres. Das aktuelle Auftragsbuch zeigt auch für die weiteren Monate eine gute Auftragslage. Aufgrund von Produkten, die sich dem Ende ihres Lebenszyklus nähern, erwarten wir perspektivisch einen leicht niedrigeren Umsatz.

Die Fixkosten in Form von Abschreibungen werden aufgrund der vergangenen Investitionstätigkeiten weiterhin steigen, sind aber größtenteils durch Amortisationsvereinbarungen mit den Kunden gedeckt und werden dadurch an die Kunden, ggf. aber mit einem Zeitversatz, weiterberechnet. Auch ist im Personalbereich mit steigenden Kosten durch Tariferhöhungen zu rechnen.

Bedingt durch einen Umsatzanstieg (vor allem getragen durch das Seriengeschäft) zwischen 5 und 15 Prozent (Spannenangabe infolge der prognostizierten Bedarfe) und gegenläufig spürbar steigenden Kosten, erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 wieder ein positives Ergebnis, allerdings auf einem niedrigeren Niveau als im Jahr 2023.

 

Wackersdorf, den 28. März 2024

Dr. André Philipp, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

Unsere alleinige Gesellschafterin, die Possehl Electronics Deutschland GmbH, Niefern-Öschelbronn, hat mit Gesellschafterbeschluss vom 2. Mai 2024 den Jahresabschluss festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss von € 1.054.250,69 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 3.258.166,44 - zusammen € 4.312.417,13 - auf neue Rechnung vorzutragen.

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten, verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der nachfolgende Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Possehl Electronics Wackersdorf GmbH, Wackersdorf

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Possehl Electronics Wackersdorf GmbH, Wackersdorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Possehl Electronics Wackersdorf GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dresden, 30. April 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Braunschläger, Wirtschaftsprüfer

gez. Assmann, Wirtschaftsprüferin

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