VITALIS Sport- und Freizeit-Treff GmbHLiquidiert
63739 Aschaffenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Ackermann seit 1.4.2009 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Heinrich Ackermann | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VITALIS Sport- und Freizeit-Treff GmbHAschaffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und -Ertragslage.
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HBG im Anhang angegeben.
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagenvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über € 150,00 und € 1.000,00 € wurden entsprechend der steuerlichen Regelung in einem Sammelposten ausgewiesen und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. 7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
I. Verbindlichkeiten In der Bilanz sind nur kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1. Die Gesellschaft hat gegen den Gesellschafter keine Forderungen. 2. Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.982,47 aus gewährten Darlehen. 3. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte. 4. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt vertragsgemäß mit 6,00 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
D. Angaben zu Gewinn- und Verlust-Posten
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen. II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagenvermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von folgende Person geführt: Heinrich Ackermann
Heinrich Ackermann |
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