Roth
Elektrotechnik GmbH
Dietenhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18,00 |
3.307,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
17,00 |
3.306,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.785,95 |
22.930,26 |
| I.
Vorräte |
3.285,00 |
6.490,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
500,30 |
16.426,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,65 |
13,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30,00 |
518,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
111.799,87 |
108.706,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.633,82 |
135.461,30 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
137.364,46 |
134.270,63 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
111.799,87 |
108.706,04 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.133,82 |
134.461,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.929,09 |
38.195,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.633,82 |
135.461,30 |
Anhang
Angaben gemäß §§ 284 und 285
HGB
Erläuterungen zur Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung
sowie sonstige Pflichtangaben
___________________________________________________
Vorbemerkung:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Tz 1. Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten
die nach den handelsrechtlichen und steuerlichen
Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge. Bei der
Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf die betrieblichen
Erfahrungen abgestellt, welche sich weitgehend mit den
Angaben der steuerlichen AfA-Tabellen deckten.
Tz 2. Soweit der Jahresabschluss Posten enthält,
denen Beträge zugrunde lagen, die auf fremde
Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung dieser
Beträge in
Euro zum jeweiligen Tageskurs des
Geschäftsvorfalls. Soweit zum Bilanzstichtag Konten in
ausländischer Währung bestanden, wurden diese mit
dem Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Tz 3. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 €
(sog. GWG) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert über 150,00 € bis 1.000,00 €
wurden im Berichtszeitraum als Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a
S. 2 EStG erfasst. Dieser ist im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils
1/5 gewinnmindernd aufzulösen.
Tz 4. Von der Möglichkeit zur Vornahme von
steuerlichen Sonderabschreibungen wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
Tz 5. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Ermittlung
der Herstellungskosten wurde, nach Angaben der
Geschäftsführung, von den handels- und
steuerrechtlichen Mindestbestimmungen ausgegangen.
Tz 6. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die zu berücksichtigenden
Risiken sind als Berechnungsgrundlage den
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz zu
entnehmen.
Tz 7. Die Bewertung aller anderen hier nicht
namentlich aufgeführten Vermögensgegenstände
erfolgte jeweils zum Tageskurs zum Zeitpunkt der
Forderungsbegründung.
Tz 8. Die aktivische Rechnungsabgrenzung ist auf
transitorische Posten beschränkt. Ein Disagio ist im
ausgewiesenen Betrag nicht enthalten.
Tz 9. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt
es sich um solche, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in die Bilanz einzustellen
waren. Dabei wurden nach Angaben der Geschäftsleitung
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Tz 10. Die Verbindlichkeiten wurden jeweils zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Tz 11. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betrugen zum Bilanzstichtag 108.425,31
€ (Vorjahr: 115.196,15 €).
Tz 12. Das Jahresergebnis ist insgesamt der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen.
Eine Aufstellung, in welchem Umfang die Steuer vom
Einkommen und vom Ertrag das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit und das außer-
ordentliche Ergebnis belasten, ist daher entbehrlich.
Tz 13. Im Bilanzverlust 2008 ist ein Verlustvortrag
in Höhe von 134.270,63 € enthalten.
Tz 14.
Nachrichtlich gem. § 251 HGB:
Zum Bilanzstichtag bestanden
Bürgschaftsverpflichtungen der Gesellschaft in
Höhe von 1.027,12 € (Vorjahr: 1.027,12 €).
Tz 15. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Helmuth Roth (Elektriker)
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Tz 16. Nach § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der
Geschäftsführer der Gesellschaft verpflichtet,
einen Lagebericht aufzustellen. Im vorliegenden Fall
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v.
§ 267 HGB. Durch die Umsetzung der sog.
Mittelstandsrichtlinie ist das Berichtsunternehmen von der
Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichtes befreit
(§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB).
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