Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 340402
Eingetragen
3.2.1984
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit FlachglasGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Der Betrieb eines Fliesenfachgeschäfts einschließlich sämtlicher damit zusammenhängenden Arbeiten sowie der Vertrieb von Fliesen und ähnlichen Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Walz
seit 2.1.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Karl-Heinz Walz
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Karl-Heinz Walz
72218 Wildberg-Effringen, Eschenweg 7
13.000 €
50.00%
72218 Wildberg-Effringen, Kirchhofweg 12
13.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen-Walz GmbH

Wildberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 88.490,00 106.091,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 88.489,00 106.090,00
B. Umlaufvermögen 205.339,11 297.786,04
I. Vorräte 27.674,39 141.324,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.156,01 36.487,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 115.508,71 119.973,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.834,98 1.728,62
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 80.455,40 47.651,56
Summe Aktiva 377.119,49 453.257,22

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 73.651,56 -4.226,42
III. Jahresfehlbetrag 32.803,84 77.877,98
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 80.455,40 47.651,56
B. Rückstellungen 266.117,46 252.719,55
C. Verbindlichkeiten 109.831,41 199.367,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 57.584,28 141.092,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 52.247,13 58.274,86
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.170,62 1.170,62
Summe Passiva 377.119,49 453.257,22

Angaben unter der Bilanz

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Angaben zum ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorungsverpflichtungen 38.301,00 40.274,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

III. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

IV. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen degressiv oder linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben oder aus Vorjahren aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

7. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck in Übereinstimmung mit den Regeln der IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projekt-Unit-Credit Methode, kurz PUC-Methode) ermittelt.

Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum 31.12.2020 auf 2,30%; es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahren für eine angenommene Laufzeit von 15 Jahren.

Für den Bilanzausweis werden die versicherungsmathematischen Verpflichtungen mit dem jeweiligen Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert am 31.12.2020 saldiert.

Bei Anwendung des von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahren für eine angenommene Laufzeit von 15 Jahren, hätte sich zum 31.12.2020 ein Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung von 1,60% ergeben. Die Pensionsrückstellung wäre bei diesem Zinssatz mit einem um 38.301,- EUR höheren Betrag zu bewerten (Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB).

V. Währungsumrechnung

Zum Bilanzstichtag waren keine Beträge auf fremde Währung lautend.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 52.247,13 € (Vorjahr 58.274,86 €).

II. Forderungen gegen Gesellschafter

Forderungen gegen Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

III. Rangrücktritt

Zur Vermeidung einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit i.S. der Insolvenzordnung wurde zwischen Karlheinz Walz und der Fliesen Walz GmbH ein qualifizierter Rangrücktritt für die Verpflichtung aus einem Gesellschafterdarlehen und der Pensionszusage geschlossen.

C. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Wildberg, den 23.02.2022

Michael Walz

D. Sonstige Verpflichtungen

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Walz Michael Geschäftsführer Einzelvertretung
II. Angaben über Arbeitnehmer
Anzahl Geschäftsjahr Anzahl Vorjahr
Insgesamt 6,00 6,25

Die Gesamtzahl der durchschnittlichen Angestellten beträgt damit 6,00

III. Feststellung des Jahresabschlusses

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 23.02.2022 wird der Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Angaben zum ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorungsverpflichtungen

31.12.2020

38.301,00

31.12.2019

40.274,00

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.2.2022.

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