3D-WW GmbH additive Fertigung
Selbe AdresseHerstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lisa Maria Blaum seit 23.7.2018 | Prokura |
Thomas Christian Engel seit 10.8.2005 | Geschäftsführer |
Ruppert Blaum seit 10.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BLEN-Metalltechnik GmbHÖtzingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
II. Allgemeine Angaben zum handelsrechtlichen Jahresabschluss Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Beim Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Wir machen von dem Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch, wonach kein Lagebericht aufgestellt wird. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den aktuell geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Wir haben die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten wurden, zugrunde gelegt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Pauschalwertberichtigungen wurden wegen des allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Nach § 246 Abs. 2 S. 2 u. 3 HGB i.V.m. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB i. d. Fassung nach BilMoG sowie Art. 75 Abs. 7 EGHGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden als Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen) dienen, mit diesen zu verrechnen. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,82 % p.a. auf Basis der 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. IV. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 36.742,92 aus. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von Euro 131.386,77 enthalten. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 640.080,43 (Vorjahr: Euro 551.028,45). In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von Euro 28.089,08 (Vorjahr: Euro 33.256,41) enthalten. V. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 30. Mit Gesellschafterbeschluss vom 01.02.2024 haben sich die Gesellschafter Thomas Engel und Ruppert Blaum verpflichtet, eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (= andere Zuzahlungen als Gesellschafter in das Eigenkapital) in Höhe von jeweils Euro 75.000,00 in die Gesellschaft zu erbringen. Die Einzahlungen von je Euro 75.000,00 erfolgten am 15.03.2024. Somit beträgt die Kapitalrücklage zum 15.03.2024 Euro 300.000,00. Die Gesellschaft wird durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Thomas Engel und Herrn Ruppert Blaum, vertreten. Der Jahresabschluss wird gemäß § 245 HGB wie folgt unterzeichnet: Ötzingen, den 13. Februar 2025 _____________________ ___________________ ( Ruppert Blaum ) ( Thomas Engel ) Geschäftsführer Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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