ZP-Wohnbau GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
46.194,00 |
20.662,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.817,00 |
4.354,00 |
| II. Sachanlagen |
43.377,00 |
16.308,00 |
| B. Umlaufvermögen |
7.403.581,68 |
4.118.600,50 |
| I. Vorräte |
5.900.190,49 |
2.162.749,85 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.100.044,98 |
1.450.659,26 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
176.912,15 |
| davon gegen Gesellschafter |
357.875,00 |
12.210,26 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
403.346,21 |
505.191,39 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
2.034,24 |
|
| Aktiva |
7.451.809,92
|
4.139.262,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
348.365,91 |
311.733,38 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II. Bilanzgewinn |
198.365,91 |
161.733,38 |
| davon Gewinnvortrag |
149.780,33 |
-75.458,82 |
| B. Rückstellungen |
305.466,08 |
332.492,66 |
| C. Verbindlichkeiten |
6.797.977,93 |
3.495.036,46 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.276.022,79 |
2.921.286,46 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
521.955,14 |
573.750,00 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
200.000,00 |
| Summe Passiva |
7.451.809,92 |
4.139.262,50 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die ZP-Wohnbau GmbH hat ihren Sitz in Mainz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mainz unter der Nr. 45465 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen
der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung
in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses
mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§
246 Abs. 3 Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer
unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt .
Der Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt 149.780,33 EUR (Vj -75.458,82
EUR).
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit - bis zu einem Jahr beträgt 6.105.735,82 EUR - von über einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 521.955,14 EUR.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7,00 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Mainz, 28. Mai 2025 gez. Seyfettin Özdemir
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2025 festgestellt.
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