Horst Kollmann GmbHLiquidiert

66333 Völklingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 74595
Vorher
Autohaus H. Kollmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
12.10.1983
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien und der Handel mit Kraftfahrzeugen.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Kollmann
seit 16.3.2023
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus H. Kollmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Völklingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7.201,00

8.599,00

II. Sachanlagen

37.943,18

357.264,75

III. Finanzanlagen

1.121,02

46.265,20

1.121,02

366.984,77

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

206.908,87

166.518,46

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

53.782,52

74.142,88

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

66.831,12

327.522,51

14.870,07

255.531,41

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.556,67

6.403,05

D. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag

40.589,16

148.733,92

Summe Aktiva

421.933,54

777.653,15



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

66.467,94

66.467,94

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-215.201,86

-220.172,45

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

108.144,76

4.970,59

IV. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag

40.589,16

0,00

148.733,92

0,00

B. Rückstellungen

24.139,00

5.000,00

C. Verbindlichkeiten

397.794,54

772.653,15

Summe Passiva

421.933,54

777.653,15

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Autohaus H. Kollmann GmbH in 66333 Völklingen auf den 31.12.2011 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes(BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenst ände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2. Sonstige Angaben

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Völklingen, den ...

Autohaus H. Kollmann GmbH

(Unterschrift)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.04.2012

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