Fuchs
Verwaltungs GmbH
Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.410,03 |
26.485,85 |
| I.
Finanzanlagen |
27.410,03 |
26.485,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.979,00 |
10.928,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.979,00 |
10.928,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.389,03 |
37.414,25 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.736,50 |
36.102,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.102,42 |
9.485,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.634,08 |
1.616,51 |
| B.
Rückstellungen |
954,00 |
649,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
698,53 |
662,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
698,53 |
662,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.389,03 |
37.414,25 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassenbestimmung
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Auf den Anhang zum 31.12.2011 findet hinsichtlich der
in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Bei der Aufstellung der zu Offenlegung bestimmten
Bilanz wird von der Erleichterungsvorschrift des § 266
Abs. 1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird der
zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt
(§ 274a HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung
unterbleibt gemäß § 326 HGB.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände
angesetzt die dazu bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederswertprinzips
einzeln bewertet.
Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten.
Beträge größeren Umfangs, die rechtlich
erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind nicht
enthalten.
Die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz
erfolgte ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt in
Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendiger Erfüllungsbeträge.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Abzuzinsende
Posten und Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht
enthalten.
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Auf die Anwendung von Bewertungsvereinfachungen
gemäß §§ 240 (3), 256 HGB wurde
verzichtet.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Gesellschaft von
der Geschäftsführerin
- Frau Elfriede Fuchs, Immobilienmaklerin
vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung
besteht nicht.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung
der Verwendung aufgestellt.
Die Geschäftsleitung hat in Übereinstimmung
mit den Gesellschaftern vorgeschlagen, das
Geschäftsjahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die endgültige Entscheidung über die
Ergebnisverwendung bleibt der Gesellschafterversammlung
vorbehalten.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2013 festgestellt.
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