Dyneon GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Schachtner seit 4.6.2021 | Prokura |
Dominik Gschwendtner seit 6.12.2017 | Geschäftsführer |
Jürgen Tröster seit 6.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InfraServ Gendorf Netze GmbHBurgkirchen a.d.AlzJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. GrundlagenDie InfraServ Gendorf Netze GmbH (nachfolgend "ISGN" genannt) ist zuständig für den Betrieb des Stromnetzes im Chemiepark GENDORF, Burgkirchen a.d.Alz (nachfolgend "CPG" genannt). Die ISGN ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG (nachfolgend "ISG KG" genannt). Zwischen beiden Gesellschaften besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sowie eine Vereinbarung zum Cash Pooling. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2023 war weiterhin stark geprägt von dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und wurde durch den Nah-Ost-Konflikt nochmals verstärkt. Die Coronapandemie spielte hingegen kaum mehr eine Rolle. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2024). Die Produktion und Wertschöpfung sanken in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Nach ihrem Höchststand im Sommer 2022 sanken die Energiepreise auf Erzeugerebene von Januar bis November 2023 um durchschnittlich 11,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dadurch wurde allerdings nur ein Bruchteil des Anstiegs der Jahre 2021 und 2022 kompensiert (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.01.2024). In der zweiten Jahreshälfte 2023 stabilisierten sich die Energiepreise auf einem sehr hohen Niveau und belasteten weiterhin die Produktion der energieintensiven Wirtschaftszweige, die von Januar bis November 2023 um 10,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum abnahm. Dies bremste wiederum die gesamte Industrieproduktion. Der Arbeitsmarkt hingegen zeigte sich stabil und wies eine Arbeitslosenquote i.H.v. 5,7 % auf. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit nahm im Berichtsjahr leicht zu. (Bundesagentur für Arbeit, Jahresrückblick 2023 vom 03.01.2024). 2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der VCI (Verband der Chemischen Industrie) stellt in seiner Jahresbilanz fest, dass die erhoffte Erholung nicht eingetreten ist, sondern nach einer Talfahrt in 2023 zum Ende des Jahres eher eine Stagnation eingetreten ist. Die Umsätze gingen um 12,0 % auf rund 230 Mrd. € zurück, wohingegen die Produktion lediglich um 8,0 % gesunken ist. Im Wesentlichen ist dieser Rückgang dem zurückhaltenden Bestellverhalten der Kunden sowie dem immer noch hohen Preisniveau im Energiesektor geschuldet. Trotz der gut gefüllten Gasspeicher in Deutschland bleiben die Preise für Gas und Strom erheblich über Vorkrisenniveau. Der Konflikt in Nahost trägt hier zu weiterer Verunsicherung bei. Die bereits im Vorjahr begonnene Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland hat sich hingegen fortgesetzt, was auch die deutschen Umsätze negativ beeinflusst. Daran konnten auch die Bemühungen der Bundesregierung zur Reduzierung der Energiekosten mittels Energiepreisbremse nichts ändern. Die Zahl der Beschäftigten in der Chemieindustrie blieb trotz der negativen wirtschaftlichen Entwicklung stabil bei 477.000 Personen (VCI, Presseinformation vom 15.12.2023). Die wirtschaftliche Lage der Standortunternehmen folgt im Allgemeinen dem Branchentrend. Auch am Standort Gendorf wirkt sich das zurückhaltende Bestellverhalten der Endkunden auf die Produktion entsprechend aus. 2.3 Geschäftsverlauf Wichtige Leistungsindikatoren der ISGN zur Steuerung des operativen Geschäfts sind Umsatz und Ergebnis vor Fremdkapitalzinsen, Beteiligungsergebnis und Ertragsteuern (EBIT). Darüber hinaus wird als nichtfinanzieller Leistungsindikator der Arbeitssicherheitsindikator TPSV-Rate (TPSV=Unfälle mit tatsächlich oder potentiell schweren Verletzungen; Rate berechnet als Anzahl TPSV auf 1 Mio. Arbeitsstunden) betrachtet, der allerdings keine Einflussgröße zur Steuerung des operativen Geschäftsverlaufs darstellt. Die Planung für das Geschäftsjahr basierte auf vorsichtigen Annahmen zu den allgemeinen wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen. Die sich aus diesen schwierigen Rahmenbedingungen prognostizierten rückläufigen Abnahmemengen der Kunden haben sich nochmals deutlich verstärkt. Neben den verringerten Kundenmengen sind auch die spezifischen Leistungsspitzen der Kunden (Jahreshöchstlasten) geringer ausgefallen. 2.3.1 Umsatz Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Umsatzerlöse um 1,7 Mio. € (+ 6,0 %) auf 30,1 Mio. €. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die höheren genehmigten Netzentgelte zurückzuführen, welche die rückläufigen Umsätze im Zusammenhang mit geringeren Kundenmengen überkompensieren können. Aufgrund von Mehrkosten für die vorgelagerten Netze erhöhen sich die genehmigten Netzentgelte. Der Umsatz liegt damit im Rahmen der Vorjahreserwartung. Der Umsatz lässt sich folglich nach Kunden außerhalb und innerhalb des CPG aufgliedern:
Die ISGN erzielte 47 % (Vorjahr 34 %) der Umsatzerlöse mit Standortgesellschaften und 53 % (Vorjahr 66 %) mit dem Übertragungsnetzbetreiber. Aufgrund der Veränderung bei den kundenindividuellen Netzentgeltbefreiungen kommt es im Vergleich zum Vorjahr zu Verschiebungen zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber (Umsatz außerhalb des CPG) und Standortgesellschaften. 2.3.2 Wesentliche Ereignisse innerhalb des Geschäftsjahres Der im Jahr 2022 begonnene russische Angriffskrieg in der Ukraine verursacht nach wie vor erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit von Energie, insbesondere Erdgas, auch wenn es im Geschäftsjahr gelang, die Gasspeicher des Bundes erfolgreich zu füllen. Die Preise für Erdgas und Strom gingen im Vergleich zum Vorjahr erheblich zurück, haben aber nicht mehr das Vorkriegsniveau erreicht. Daher treibt die Muttergesellschaft ISG die Vorbereitungen für den Einsatz alternativer Energieträger und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs weiterhin voran. Zum 01.01.2023 konnte der Go-Live des neuen - gemeinsam mit der Muttergesellschaft ISG genutzte - ERP-Systems SAP S4/HANA planmäßig umgesetzt werden. Dabei kam es weder während der Migration noch während der ersten Monate des Betriebs zu größeren Störungen oder Fehlfunktionen, was auf die umfangreiche Vorbereitung dieses Systemwechsels zurückzuführen ist. 2.3.3 Mitarbeiter, Sicherheit und Gesundheit Der Personalstand (besetzte Vollzeitstellen, FTE) zum Jahresende betrug wie im Vorjahr 24 FTE. Die ISGN ist in das Sicherheitskonzept "Sicherheit Offensiv" mit Instrumenten wie Sicherheitsteamcheck, elektronischem Schulungssystem, Meldung und Analyse von Beinaheunfällen der InfraServ Gendorf Gruppe (nachfolgend "ISG" genannt) eingebunden. Der hohe Stellenwert der Arbeitssicherheit im Unternehmen wird somit aufrechterhalten. Die Messung der Arbeitssicherheitsleistung erfolgt seit 2021 durch den Indikator "TPSV-Rate" (Rate der Unfälle mit tatsächlich oder potentiell schweren Verletzungen). Die ISGN erreichte 2023 mit 0 TPSV (Vorjahr 0 TPSV) eine TPSV-Rate von 0 (Vorjahr 0). Zusätzlich wird mit dem auf Mitarbeiterebene durchgeführten Sicherheits-Cockpit zur Messung individueller Sicherheitskennzahlen ein verstärkter Fokus auf die Früherkennung und Beseitigung unsicherer Zustände und Handlungen (Near Misses) gelegt. Zur Ableitung weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit führte ISG 2022 eine extern moderierte Analyse der Arbeitssicherheitskultur durch, die in 2023 weiter fortgeführt wurde, und in die auch die ISGN vollumfänglich eingebunden war. Das im Vorjahr erneut aufgelegte Sport- und Bewegungsangebot mit dem durch einen Sportlehrer betreuten Lauftraining konnte auch in 2023 fortgeführt werden und somit das betriebliche Gesundheitsmanagement gefördert werden. Werkärztlicher Dienst, Arbeitssicherheit und Unternehmenskommunikation setzten weiterhin umfangreiche Ressourcen für die Übernahme der gesetzlichen Vorgaben in das unternehmensinterne Vorsorgepaket ein. Das Employee Assistance Program (EAP) durch einen externen Dienstleister als Angebot für alle Mitarbeiter wurde unverändert fortgesetzt. Es bietet die Möglichkeit, kostenlos und auf Wunsch anonym schnelle und wirkungsvolle Unterstützung sowohl bei Alltagsthemen als auch bei ernsten Schieflagen oder Krisen sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich zu erhalten. 2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 2.4.1 Ertragslage Das Ergebnis vor Fremdkapitalzinsen, Beteiligungsergebnis und Ertragssteuern (EBIT) liegt mit + 1,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert von + 1,4 Mio. €, aber noch im Rahmen der Vorjahreserwartung.
Bei den Umsatzerlösen ergibt sich ein Anstieg um + 1,7 Mio. € (+ 6,0 %). Einhergehend mit dieser Entwicklung steigt auch der Materialaufwand von 17,0 Mio. € im Vorjahr auf 18,9 Mio. € im Berichtsjahr. Dieser Kostenzuwachs resultiert im Wesentlichen aus höheren vorgelagerten Netzkosten. Der leichte Anstieg bei den Personalaufwendungen um 7,7 % ergibt sich aus der Tariferhöhung (+ 3,25 % ab 1. Januar 2023) sowie höheren Bonuszusagen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben insgesamt auf Vorjahresniveau. 2.4.2 Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich um 3,8 Mio. € (+ 54,6 %) auf 10,8 Mio. €. Der Erhöhung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+3,8 Mio. €) zurückzuführen, dem ein entsprechender Anstieg der Verbindlichkeiten (+3,2 Mio. €) gegenübersteht. Beide Anstiege sind größtenteils auf Veränderungen bei den kundenindividuellen Netzentgeltbefreiungen im Zusammenhang mit dem Erreichen der förderfähigen Benutzungsstunden des Stromnetzes zurückzuführen, die zu Nachberechnungen bzw. Erstattungen im Dezember des Berichtsjahres geführt haben. 2.4.3 Finanzlage Zum Ende des Geschäftsjahres betrug das Eigenkapital unverändert 2,0 Mio. €. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 18,5 % (Vorjahr 28,7 %). Der prozentuale Rückgang ist auf den Anstieg der Bilanzsumme zurückzuführen, welcher vor allem aus dem gestiegenen Forderungs- und Verbindlichkeitsbestand resultiert. Der Zuwachs an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (+ 2,0 Mio. €) ist maßgeblich durch Erstattungen für zu viel gezahlte Netzentgelte und gestiegene Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuerorganschaft begründet. Der Anstieg wird teilweise kompensiert durch Verrechnung mit der Forderung aus Cashpooling. Durch das Cashpooling mit der Muttergesellschaft ISG KG ist die ISGN vollständig in das Treasury Management der Muttergesellschaft eingebunden. Der Cash-Flow in der ISG unterliegt im Zusammenhang mit der kurzfristigen Liquiditätsvorschau und einer mittelfristigen Liquiditätsplanung einer ständigen Überwachung, wodurch erforderliche Steuerungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können. Die Kreditlinien der ISG KG bei den Geschäftsbanken wurden im Geschäftsjahr 2023 unverändert fortgeführt. Der Vertrag über zentrale Dienstleistungen und der Cash Pool-Vertrag regeln die Modalitäten für das Cash Pooling. Die Laufzeit ist unbefristet und die Höhe des genehmigten Kreditrahmens limitiert. Der Kreditrahmen wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. 3. Managementsystem und UmweltschutzFür alle Gesellschaften im CPG ist das Gendorf Integrierte Managementsystem (GIMS) verbindlich, welches die gesellschaftsübergreifenden Belange zum Thema Umweltschutz und Sicherheit regelt. Gemeinsam mit den beteiligten Standortgesellschaften wird es regelmäßig den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Darüber hinaus gilt wie in der ISG auch für ISGN das Integrierte Managementsystem (IMS) zur Sicherstellung von Qualität, Sicherheit, Umweltschutz, Energieeffizienz und Informationssicherheit. Die Gesellschaft ist nach den einschlägigen Normen zertifiziert Im Sinne des Compliance-Anspruchs und eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden regelmäßig die internen Prozesse durch verschiedene Mechanismen überprüft (z.B. interne Audits, interne Revision, Begehungen, internes Kontrollsystem). Bei Bedarf werden korrigierende Maßnahmen festgelegt und innerhalb eines festgelegten Zeitfensters umgesetzt. Ein anschließendes Review und eine Wirksamkeitskontrolle dienen zur Verifizierung der Aktivitäten. Jährlich wird eine Umwelterklärung im Rahmen der EMAS-Validierung erstellt. EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, ihre Umweltleistung systematisch und kontinuierlich zu verbessern. Die Umwelterklärung kann im Internet eingesehen werden. Alle drei Jahre, zuletzt im Jahr 2021, wird zudem eine ausführlichere Fassung als Druckversion veröffentlicht. In der Umwelterklärung werden die Input-Output-Bilanz, die Umweltziele mit deren Erfüllungsgrad und sogenannte Kernindikatoren berichtet, die den effizienten Umgang mit Ressourcen darlegen. Die Dokumentation umfasst auch eine Bewertung der Umweltauswirkungen. Im Jahr 2017 hat die ISG erstmalig einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Der Konzern stellt im Bericht dar, wie der unternehmerischen sozialen Verantwortung Rechnung getragen wird, wie dauerhaft die wirtschaftlichen mit den ökologischen und sozialen Aspekten in Einklang gebracht werden und wie das Unternehmen somit nachhaltig erfolgreich bleibt. Der Bericht ist angelehnt an die allgemein anerkannten Vorgaben der Global Reporting Initiative (in Übereinstimmung) und wird alle drei Jahre erstellt und veröffentlicht. Der zweite Nachhaltigkeitsbericht für die Jahre 2017 - 2019 ist im Herbst 2020 erschienen, die 3. Ausgabe im Herbst 2023. Seit einigen Jahren unterzieht sich die ISG auch einer unabhängigen Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten durch Ecovadis. Im Jahr 2022 erreichte die ISG hier das Platin-Level mit 75 Punkten. Die ISGN ist auch in die Umweltschutzaktivitäten der ISG eingebunden. ISG ist Gründungsmitglied und damit seit vielen Jahren auch Teilnehmer des Umwelt- und Klimapaktes Bayern. Das Engagement der ISG, u. a. durch die Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk GENDORF plus", durch die Verlagerung beim Güterverkehr vom LKW auf die Schiene oder durch das Anlegen artenreicher Blühwiesen, wurde mit einer Urkunde des Bayerischen Umweltministeriums gewürdigt. 4. Risikomanagementsystem und Risiken4.1 Allgemeines Die ISG arbeitet seit 2003 mit einem integrierten Risikomanagementsystem, damit Risiken sowie negative Entwicklungen frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Bewältigung eingeleitet werden können. Das System wurde seit der Einführung permanent weiterentwickelt. Es wurde 2012 erstmalig und im Berichtsjahr erneut vom TÜV Süd gemäß ONR 49000 / ISO 31000 zertifiziert. Das im Integrierten Managementsystem der ISG veröffentlichte Risikohandbuch übersetzt die Anforderungen der Norm in Handlungsanweisungen für die Risikoeigner im Unternehmen und bietet so eine Hilfestellung bei der Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Der Risikomanagementprozess mit seinen Teilschritten zu Identifikation, Bewertung, Bewältigung und Dokumentation von Risiken wird quartalsweise durchlaufen. Dabei sind alle Organisationseinheiten des Unternehmens eingebunden. Die Ergebnisse fließen in den Risikobericht ein, der Angaben zu den identifizierten Risiken sowie insbesondere den eingeleiteten Maßnahmen zur Risikobewältigung und deren Umsetzungsstand enthält. Er wird im Managementkreis vorgestellt und diskutiert. Die relevanten Risiken beziehen sich im Wesentlichen auf Geschäfte und Projekte mit hohem Investitionsvolumen oder hohem Schadenspotenzial, die negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ISG haben könnten. Ergänzend zum Risikomanagementprozess beschäftigt sich das Compliance Komitee speziell mit der Aufdeckung, Vorbeugung und Reduzierung möglicher Compliance-Risiken. Es tagt mehrmals im Jahr und überwacht unter anderem die Einhaltung von Verhaltenskodex und Antikorruptionsrichtlinie. Die ISGN ist in das integrierte Risikomanagementsystem für Qualität, Sicherheit und Umweltschutz der ISG vollumfänglich eingebunden. Die Bedeutung der nachfolgenden Risiken steigt in der Reihenfolge der Darstellung. Die Gesamtrisikoposition der ISGN ist trotz der Ankündigung eines Standortkunden, die Aktivitäten am Standort Gendorf einzustellen, aufgrund der regulierten Marktsituation nicht wesentlich zum Vorjahr verändert (siehe Kapitel 4.6 und 4.7). 4.2 Forderungsausfallrisiko Im Rahmen des ganzheitlichen Forderungsmanagements in der ISG sind auch bei der ISGN Prozesse implementiert, die Bonitätsprüfung, Kreditlimitgewährung, Kreditüberwachung sowie das Mahnwesen regeln, um so einerseits Forderungsausfällen generell vorzubeugen und andererseits bei Realisierung des Risikos durch frühzeitige Erkennung die Schadenshöhe zu minimieren. Die Prozesse werden permanent überwacht und ggf. an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Sofern erforderlich und angebracht erfolgt eine bilanzielle Risikovorsorge durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Neben dem Risiko pandemiebedingter Insolvenzen kann sich auch die aktuelle geopolitische und wirtschaftliche Situation erhöhend auf das Forderungsausfallrisiko auswirken. Derzeit gibt es für beide Sachverhalte keine konkreten Hinweise aus dem Kundenkreis der ISGN. Das Risiko von Forderungsausfällen wird aktuell als gering eingestuft, aber weiter beobachtet. Auch der Cashflow unterliegt im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätsvorschau und der mittelfristigen Liquiditätsplanung einer permanenten Kontrolle und Steuerung. Die ISG hat die bestehenden Kreditlinien bei ihren Geschäftsbanken im Berichtsjahr unverändert fortgeführt. 4.3 Risiken aus Schwächen des internen Kontrollsystems Das interne Kontrollsystem (IKS) spielt eine wesentliche Rolle bei der Beherrschung der Risiken, die sich aus der diversifizierten Geschäftstätigkeit der ISG und damit auch für die ISGN ergeben können. Um das aus ungeeigneten oder fehlenden Kontrollen resultierende Risiko zu minimieren, unterliegt das IKS der ISG einer permanenten Weiterentwicklung und Überprüfung sowohl durch interne als auch externe Experten. Neben der jährlichen intern durchgeführten Prüfung werden gemäß einer risikobasierten Mehrjahresplanung jährlich zwei konkrete Aufgabengebiete durch die interne Revision einer detaillierten Analyse unterzogen. Die ISG beauftragt dafür einen spezialisierten externen Dienstleister. Im Berichtsjahr erfolgte die interne Revision mit den Schwerpunkten Investitionsfreigabe und Budgetplanung. Alle Feststellungen aus der internen Revision sowie aus weiteren internen und externen Audits werden softwaregestützt erfasst, mit Verantwortlichkeiten und Terminplan zur Behebung hinterlegt und bis zur vollständigen Umsetzung aller Maßnahmen überwacht. Durch die aus der internen Revision gewonnenen Erkenntnisse und ergriffenen Korrekturmaßnahmen wird das Risiko einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens- und Ertragslage im Jahresabschluss als niedrig eingestuft. 4.4 Schadensfälle und Haftungsrisiken Die ISGN nutzt Versicherungen zur wirtschaftlich sinnvollen Übertragung von Risiken, insbesondere bei Schadensereignissen oder Haftungsfällen. Durch Haftpflicht- und Sachversicherungen in branchenüblichem Umfang wird unter anderem das Risiko eines Anlagenausfalls gedeckt. Somit ist gewährleistet, dass Schadensereignisse sich nicht in existenzbedrohender Höhe auf die Finanz- und Ertragslage auswirken. Das Unternehmen sieht sich daher keinen bestandsgefährdenden Risiken aus Schadensereignissen und Haftungsthemen ausgesetzt. Entsprechende Haftungsbegrenzungen sind zusätzlich in den jeweiligen Netzverträgen mit den Endkunden geregelt. Weiterhin gelten die gesetzlich regulierten Haftungsvorgaben. 4.5 Geopolitische Lage Aktuell vorherrschende Kriegsgeschehen wie der Nah-Ost-Konflikt und die Auseinandersetzung zwischen Ukraine und Russland belasten die Lieferkettensicherheit und den Weltmarktpreis. Die Entwicklungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Preisen von Energieträgern und die energiepolitischen Maßnahmen betreffen die Muttergesellschaft ISG KG direkt. Es wurden Vorbereitungen für den Einsatz alternativer Energieträger getroffen und Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs umgesetzt. Die Wirtschaftssanktionen gegen Russland bedeuten für Kunden der ISG und ISGN den Wegfall eines relevanten Absatzmarktes mit entsprechender Verringerung der Produktionsmengen. Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Konflikte und seiner gesamtwirtschaftlichen Folgen werden die daraus entstehenden Risiken für die Absatzmengen und das Ergebnis der ISG und der ISGN permanent überwacht. 4.6 Regulatorische Rahmenbedingungen Die Unternehmen des Chemieparks GENDORF, wie auch die ISGN selbst, sind in ihrer Geschäftstätigkeit an zahlreiche gesetzliche Regelungen gebunden. Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können gravierende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen haben. Abhängig von der konkreten Formulierung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien können diese Auswirkungen grundsätzlich sowohl positiv als auch negativ sein. Speziell die Tätigkeit der ISGN als Netzbetreiber für die energieintensive chemische Industrie unterliegt einer komplexen Gesetzgebung, die wesentlichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells der ISGN hat. Bei dem Stromnetz der ISGN handelt es sich um ein Netz der allgemeinen Versorgung, das den Regularien der allgemeinen Stromversorgung unterliegt. Die Kalkulation der Netzentgelte wird von der Landesregulierungsbehörde geprüft und genehmigt unter der Prämisse, dass die Netzentgelte die ansatzfähigen Kosten zzgl. einer rückläufigen Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicherstellen. Risiken können sich aus der Kostenprüfung und der daraus folgenden Erlösobergrenze ergeben. 4.7 Wirtschaftliche Situation der Kunden Eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der chemischen Wertschöpfungskette des Standorts, der Produktion einzelner Standortteilnehmer wie auch der Kapazitätsauslastung des Chemieparkbetreibers kann insbesondere durch das grundsätzlich bestehende Risiko des Ausscheidens oder deutliche Sparmaßnahmen bzw. Produktionsrückgänge eines Standortunternehmens entstehen. Faktoren wie die Verschärfung der Umweltschutzauflagen und die allgemein angespannte wirtschaftliche Lage in der chemischen Industrie haben sich im Berichtsjahr negativ auf die wirtschaftliche Situation der Kunden ausgewirkt. In diesem Zusammenhang erfolgte bereits im Vorjahr die Ankündigung von Dyneon (3M), die Aktivitäten in Gendorf bis spätestens Ende 2025 einzustellen. Die Insolvenz oder Produktionsaufgabe mehrerer in die Wertschöpfungskette integrierte Unternehmen könnte signifikante Effekte auf die Preise für die Netznutzung haben, sodass die Attraktivität des Standorts sinken würde. Die ISGN unterliegt dem regulierten Netzbetrieb, dessen Konzeption sicherstellt, dass die ansatzfähigen Kosten des Netzbetreibers gedeckt sind. In der Preiskalkulation eines Jahres enthalten sind Planannahmen zu Absatzmengen der Kunden sowie zu den Kosten vor allem für die Netznutzung des vorgelagerten Netzes. Eine gegenüber der Planung geringere Absatzmenge oder höhere Kosten können aufgrund der zum Jahresbeginn festgelegten Netzentgelte zu negativen Ergebniseffekten im jeweiligen Geschäftsjahr führen, die jedoch in Folgeperioden über das Regulierungskonto ausgeglichen werden können. Die Kompensation von Kostensteigerungen sowie von sinkenden Erlösen aufgrund des Effizienzverlaufs der Erlösobergrenzen erfordern weiterhin eine kontinuierliche Optimierung des Netzgeschäfts. Für die künftige Entwicklung der ISGN sieht die Geschäftsführung, auch unter Berücksichtigung der durch die geopolitische Situation erschwerten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen derzeit keine bestandsgefährdenden wirtschaftlichen oder rechtlichen Risiken. 5. Prognose und ChancenFür das Jahr 2024 geht der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) von einer stagnierenden Chemieproduktion aus. Für die zweite Hälfte des Jahres 2024 wird eine Belebung des Marktes für möglich gehalten (VCI, Presseinformation vom 15.12.2023 und Quartalsbericht 3-2023). Die Produktionszahlen sollten allerdings das Niveau aus den Jahren vor dem Ukrainekrieg bei Weitem nicht erreichen können. Diese deutschlandweite Betrachtung gilt nach Ansicht der Geschäftsführung im Wesentlichen auch für den regionalen Absatzmarkt der ISGN, das Bayerische Chemiedreieck. Auch bei Annahme einer langfristig weltweit stabilen Nachfrage nach chemischen Erzeugnissen ist die chemische Industrie mit großen Herausforderungen, durch die im internationalen Vergleich viel zu hohen Energiekosten und durch Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Die anhaltend dynamische Entwicklung der Preise und Verfügbarkeiten von Energie sowie der Energiegesetzgebung wird die Geschäftstätigkeit der ISGN im Jahr 2024 ähnlich beeinflussen wie in 2023. Energiepreis- und nachfragebedingte Produktionsrückgänge von Standortkunden lassen daher keinen Anstieg der Abnahmemengen bei der ISGN erwarten. Die Geschäftsführung rechnet dennoch damit, dass der Umsatz 2024 aufgrund des Anstiegs der genehmigten Netzentgelte für die höheren vorgelagerten Netzkosten deutlich steigen wird. Aufgrund eines Rückgangs bei weiteren genehmigten Netzentgeltkomponenten wird mit einem Ergebnis (EBIT) deutlich unter dem Vorjahr gerechnet. Aufgrund der steigenden regulatorischen und gesamtwirtschaftlichen Anforderungen blickt das Unternehmen auf eine herausfordernde Zukunft. Signifikante Risiken aber auch Chancen können wegen der regulierten Marktsituation aber weitestgehend ausgeschlossen werden. Ein stabiler Fortbestand des Unternehmens ist dadurch sichergestellt. Im Rahmen des strategischen Management Prozesses wird die Strategie der ISGN regelmäßig überprüft und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung definiert, um unseren Kunden ein Stromnetz zu marktgerechten Konditionen anbieten zu können. Damit trägt die Gesellschaft maßgeblich dazu bei, den CPG für Bestandskunden und Neuansiedlungen attraktiv zu gestalten. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die dargelegten Chancen verfolgt und genutzt werden können.
Burgkirchen a.d.Alz, 8. März 2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Ausweis und Gliederung, allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB nur teilweise in Anspruch. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter werden bei bestehender Aufrechnungslage vollständig verrechnet und in den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die InfraServ Gendorf Netze GmbH ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und hat die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen des § 6b EnWG zu beachten. Der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches entspricht auch dem Tätigkeitsabschluss "Elektrizitätsverteilung" gemäß § 6b EnWG. Die Anforderungen des § 3 Abs. 4 MsbG (Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen) i. V. m. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG getrennte Konten für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb sind durch die Möglichkeit zur kostenstellenbezogenen Auswertung grundsätzlich erfüllt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind durch die Gesellschaft keine Zähler gemäß der im MsbG geforderten technischen Anforderungen an moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme mit dem gesetzlich geforderten Funktionsumfang durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingebaut. Grund dafür ist, dass für RLM-gemessene Letztverbraucher die Voraussetzungen für die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme gemäß § 30 MsbG nicht erfüllt sind. Es besteht daher weiterhin keine Pflicht, RLM-gemessene Letztverbräuche per Anbindung eines SMGW (Smart Meter GateWay) zu erfassen. Da im Jahr 2023 jedoch weder moderne Messeinrichtungen noch intelligente Messsysteme verbaut wurden und auch kein Roll-Out entsprechender Zähler geplant wurde, sind keine Erträge und Aufwendungen angefallen. Dem Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb wurden keine Aktiva oder Passiva zugeordnet. Im Ergebnis ergab sich per 31.12.2023 keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines separaten Tätigkeitsabschlusses Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 4. Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b EnWG. In Folge des im Gründungsjahr 2017 geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG, Burgkirchen a.d.Alz, (ISG) und der InfraServ Gendorf Netze GmbH (ISGN) besteht zwischen der ISG als Organträgerin und der ISGN als Organgesellschaft auch für das Geschäftsjahr 2023 eine körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft. Die InfraServ Gendorf Netze GmbH hat ihren Sitz in Burgkirchen a.d.Alz und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter der Nummer HRB 26526 eingetragen. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bewertung der in den Vorräten ausgewiesenen in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den aktivierungspflichtigen direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen angesetzt. Daneben werden Wertberichtigungen wegen allgemeiner Kreditrisiken von 0,50 % (Vorjahr: 0,60 %) gebildet. Ausgenommen hiervon sind Forderungen gegen die öffentlichen Körperschaften, Gesellschafter, verbundene Unternehmen und Beteiligungen. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mittels eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach den Bewertungsvorschriften des § 253 Abs. 1 HGB, d.h. mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, ermittelt. Als Bewertungsmethode wird die projizierte Einmalbewertung verwendet. Die Methode enthält Trendannahmen insbesondere bezüglich der Einkommenssteigerung (3,0 % p.a.; Vorjahr 3,0 % p.a.), der Rentenanpassung (2,0 %, zzgl. bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Inflation über dem langfristigen Trend; Vorjahr 2,0 %) und der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (2,75 % p.a.; Vorjahr 2,75 % p.a.). Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden unternehmensspezifische alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß (Durchschnittszins der vergangenen zehn Jahre bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren) beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 % (im Vorjahr: 1,78 %). Als Berechnungsgrundlage kamen die "Heubeck Richttafeln 2018 G" zum Ansatz. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Den gebildeten Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Altersteilzeitverpflichtungen liegt ebenfalls ein versicherungsmathematisches Gutachten entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 253 Abs. 1 HGB zugrunde. Der Rechnungszins beträgt bei den Jubiläumsrückstellungen 1,74 % (Vorjahr 1,44 %) und bei den Altersteilzeitrückstellungen 1,07 % (Vorjahr 0,59 %). Als Berechnungsgrundlage kamen die "Heubeck Richttafeln 2018 G" zum Ansatz. Jubiläumsrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Zufuhr zu den Rückstellungen erfolgt gemäß der sogenannten Nettomethode, d. h. der Erfüllungsanteil wird mit dem Zinsertrag saldiert. In den Folgeperioden geht die Aufzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB zu Lasten des Finanzergebnisses. Zinseffekte aus Änderungen des Diskontierungszinssatzes für langfristige Rückstellungen sowie Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden einheitlich im Finanzergebnis ausgewiesen. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen, soweit sie auf Erfüllungsrückstände entfallen, werden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem entsprechenden Deckungsvermögen (HPBS Treuhandfonds gemäß § 8a AltTZG) verrechnet und zu einer Position zusammengefasst. Entsprechend werden insolvenzgesicherte Zeitwertguthaben mit dem Erfüllungsbetrag der zugrundeliegenden Verpflichtung verrechnet. Wenn der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens den Betrag der Erfüllungsrückstände der Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten übersteigt, wird der übersteigende Betrag als eigener Posten mit der Bezeichnung " Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens beträgt zum Stichtag T€ 44 und ist gleichlautend mit den Anschaffungskosten und wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Schulden in Höhe von T€ 44 verrechnet. Dabei entspricht der beizulegende Zeitwert dem Kurswert der Wertpapiere (Börsen- bzw. Marktpreis) zum Bilanzstichtag bzw. dem von der Versicherung gemeldeten Aktivwert, der dem Deckungskapital der Versicherung entspricht. Zu verrechnende Zinsaufwendungen und Erträge haben sich nicht ergeben. Anfallende Aufwendungen für Abfindungs- und Vorruhestandszahlungen werden im Personalaufwand ausgewiesen, da es sich regelmäßig um Entgelte für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Dienste handelt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bestehen nicht. In Folge der bestehenden körperschaft-, gewerbesteuerlichen und umsatzsteuerlichen Organschaft mit der ISG als Organträgerin und der ISGN als Organgesellschaft werden die Ertragsteuern und die Umsatzsteuer für den Organkreis insgesamt ermittelt und resultierende Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie -aufwendungen und -erträge bei der Organträgerin ISG ausgewiesen. Dies betrifft sowohl die laufenden Ertragsteuern als auch die aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultierenden latenten Steuern. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen an den Übertragungsnetzbetreiber aus KWK-Förderung in Höhe von T€ 783 (Vorjahr T€ 1.132).
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 25; es wird vollständig von der ISG gehalten. Die Kapitalrücklage beträgt T€ 1.975. 3. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von T€ 4 (Vorjahr T€ 16). Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB potenziell ausschüttungsgesperrt. Die Gesellschaft besitzt aber genügend frei verfügbare Rücklagen. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 1.619 (Vorjahr T€ 928), sonstige Personalrückstellungen T€ 222 (Vorjahr T€ 283), Altersteilzeitrückstellungen einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen T€ 232 (Vorjahr T€ 257), Urlaubs- und Freizeitguthaben T€ 18 (Vorjahr T€ 9) und Jubiläumszuwendungen T€ 57 (Vorjahr T€ 50). 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus Lieferungen und Leistungen T€ 5.230 (Vorjahr T€ 1.057), aus der Gewinnübernahme aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages T€ 1.100 (Vorjahr T€ 1.401), aus der Endabrechnung KWK-Förderung 2021 in Höhe von T€ 15 und aus der umsatzsteuerlichen Organschaft T€ 852 (Vorjahr T€ 31) - aufgerechnet mit dem Cash-Pool-Konto in Höhe von T€ 4.346 (Vorjahr T€ 1.753) sowie aus der Abrechnung KWK-Förderung 2022 in Höhe von T€ 503 (Vorjahr T€ 112) und im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 323.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber hatte im Vorjahr (T€ 1.859) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Verbindlichkeiten hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung6. Umsatzerlöse Der Umsatz teilt sich wie folgt in Standortgesellschaften und Umsätze außerhalb des Chemieparks GENDORF (CPG) auf:
Die Umsatzerlöse wurden demnach zu 47 % (Vorjahr 34 %) mit Standortgesellschaften und zu 53 % (Vorjahr 66 %) mit dem Übertragungsnetzbetreiber erwirtschaftet. 7. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind T€ 63 (Vorjahr T€ 26) periodenfremd. Die periodenfremden Erträge resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen. 8. Personalaufwand Der Personalaufwand beinhaltet einen Aufwand für die Altersversorgung in Höhe von T€ 134 (Vorjahr T€ 126). 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
10. Zinsaufwendungen Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 0 (Vorjahr T€ 8) auf die Aufzinsung von langfristigen sonstigen Rückstellungen sowie T€ 2 (Vorjahr T€ 1) auf die Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen. 11. Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Auf Grund des mit der ISG als Organträgerin geschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wird der Gewinn des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 1.100 (Vorjahr T€ 1.401) an die Gesellschafterin abgeführt. V. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWGDie Gesellschaft hat von der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG Netzentgelte in Höhe von T€ 4.113 (Vorjahr T€ 3.705) erhalten. Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen größeren Umfangs gegenüber der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG betreffen vermiedene Netznutzung mit T€ 1.170 (Vorjahr T€ 2.072), Netzverluste mit T€ 1.477 (Vorjahr T€ 578). Weiterhin wurden Leistungen der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag mit T€ 4.292 (Vorjahr T€ 3.932) und aus dem Vertrag über zentrale Dienstleistungen mit T€ 2.325 (Vorjahr T€ 2.871) abgerechnet. Die Gesellschaft hat von der InfraServ Gendorf Technik GmbH energiespezifische Dienstleistungen in Höhe von T€ 242 (Vorjahr T€ 219) erhalten. VI. Sonstige AngabenPersonal Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft 26 Mitarbeiter (Vorjahr 25) beschäftigt. Zum Jahresende verfügte das Unternehmen über 24 Vollzeitstellen (Vorjahr 24). Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG in Höhe von jährlich ca. T€ 4.292 (Vorjahr T€ 3.932) und aus dem Vertrag über zentrale Dienstleistungen in Höhe von T€ 2.325 (Vorjahr T€ 2.871). Die Verträge haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende. Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Die Angabe des Honorars für Abschlussprüfungsleistungen sowie sonstige Leistungen nach § 285 Nr. 17 HGB ist im Konzernabschluss der ISG enthalten. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge oder Ereignisse von besonderer Bedeutung mit wesentlicher Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens eingetreten. Geschäftsführung und Konzernzugehörigkeit Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr gebildet von:
Die Geschäftsführer beziehen von der Gesellschaft keine Bezüge. Konzernabschluss Die ISGN wird in den Konzernabschluss der ISG für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss der ISG wird im Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de veröffentlicht.
Burgkirchen a.d.Alz, den 8. März 2024 Die Geschäftsführung Dominik Gschwendtner Jürgen Tröster BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die InfraServ Gendorf Netze GmbH, Burgkirchen a.d.Alz VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der InfraServ Gendorf Netze GmbH, Burgkirchen a.d.Alz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InfraServ Gendorf Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Frankfurt am Main, den 14. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Georg Rogowski, Wirtschaftsprüfer ppa. Peter Schulz, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 14.03.2024 festgestellt. |
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