DREA
GmbH
Winterrieden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.334,00 |
9.955,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.334,00 |
9.955,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.681,41 |
12.819,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.308,39 |
4.675,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.373,02 |
8.143,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
199,07 |
334,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.214,48 |
23.109,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.886,31 |
2.748,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.748,92 |
1.852,86 |
| II.
Jahresüberschuss |
6.137,39 |
896,06 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.728,17 |
20.010,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.728,17 |
20.010,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.214,48 |
23.109,15 |
Anhang
Der zur Offenlegung bestimmte Anhang wurde aus dem
vollständigen Jahresabschluss wegen der
Inanspruchnahme von Erleichterungen gemäß §
326 HGB abgeleitet.
A. ALLGEMEINE ANGANBEN
Der Jahresabschluss der DREA GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach §264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben von dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 12.728,17
(Vorjahr: Euro 20.010,23).
Zum Bilanzstichtag wurden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von 9.122,58
€ festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs lag
die Führung der Geschäfte unverändert bei
Frau Andrea Emser.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach § 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Winterrieden, den 27. Dezember 2011
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Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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