Biberkeller
GmbH
Biberach an
der Riß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.894,00 |
83.994,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.714,00 |
2.114,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.130,00 |
81.880,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
207.400,78 |
139.006,19 |
| I.
Vorräte |
20.674,16 |
18.007,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.316,10 |
118.692,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.410,52 |
2.306,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
693,06 |
693,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
274.987,84 |
223.693,27 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.690,43 |
43.080,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
52.280,00 |
52.280,00 |
| III.
Verlustvortrag |
34.199,67 |
53.107,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
19.610,10 |
18.907,45 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
209.497,41 |
178.312,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
274.987,84 |
223.693,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vor-schriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der
Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungs-stetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sowie
Auf-wendungen und Erträge sind nur insoweit
miteinander verrechnet worden, als dies durch da BilMoG
vorschrieben ist.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Von dem Wahlrecht, die Bilanzpositionen
fortzuführen, wurde Gebrauch gemacht. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Auf-wendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlage-vermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraus-sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen bei
beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen
Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert
angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außer-planmäßigen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen. Selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden gemäß § 255
Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden
Aufwendungen (Entwicklungskosten) berücksichtigt.
Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden
keine Abschreibungen vorgenommen. Zum Abschlusszeitpunkt
sind keine selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegen-stände aktiviert. Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungs-kosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet. Zum Abschlusszeitpunkt sind keine
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
aktiviert.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungs-löhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten. Für Bestands-risiken werden
ausreichend Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte verlustfrei. Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berück-sichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden
durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berück-sichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrück-stellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Die Tages-werte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt:
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die
Aufgliederung der Umsatzerlöse wurden unter Bezug auf
§ 288, 2 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Manuela Ortlieb und Simone Göpper
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesell-schaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Manuela Ortlieb und Simone Göpper
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2020 festgestellt.
gez. Manuela Ortlieb und Simone Göpper
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