Conti
Elektron GmbH
Bad
Soden-Salmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.268,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.477,81 |
| III.
Finanzanlagen |
4.787,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.197,77 |
| I.
Vorräte |
71.352,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.991,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
853,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.465,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.206,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.330,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.723,41 |
| B.
Rückstellungen |
2.747,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.511,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.465,83 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema und unter grundsätzlicher
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit
sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige
Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen
Überleitungsrechnung erfasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen
grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
über 150 Euro bis 1.000 Euro wurden in einen
Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gestellt.
Die
Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen
übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG
wurden beachtet.
C. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
2. Die Geschäftsführung war in 2010 Frau
Annette Kloberdanz übertragen.
3. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in
2010 nicht gewährt.
4. Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG
gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe
von 4.680,79 Euro.
Bad Soden-Salmünster, 28.02.2012
gez. Annette Kloberdanz, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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