Edeloptics
Shop GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.375.443,00 |
899.666,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
298.833,00 |
310.433,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.076.610,00 |
589.233,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.343,14 |
44.408,88 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
116,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.827,65 |
35.236,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.960,00 |
14.960,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.515,49 |
9.056,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
235,45 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
864.156,02 |
223.065,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.268.177,61 |
1.167.140,82 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
975.000,00 |
975.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.223.065,94 |
970.429,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
641.090,08 |
252.636,84 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
864.156,02 |
223.065,94 |
| B.
Rückstellungen |
17.273,45 |
23.685,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.250.904,16 |
1.143.455,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
94.921,52 |
82.583,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.155.982,64 |
1.060.872,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.268.177,61 |
1.167.140,82 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Edeloptics Shop GmbH mit Sitz in Hamburg ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer
HRB 130322 eingetragen. Sie ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2020 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum Ende des Vorjahres wurden unverändert auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die Abschreibungen werden unter Beachtung der
Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes linear
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des
Zuganges voll abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
AKTIVA
A. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens
im Geschäftsjahr 2020 ist aus dem als Anlage zum
Anhang beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
B. Umlaufvermögen
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben TEUR 15 (i.Vj. TEUR 15) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
PASSIVA
C. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Jahresabschlusskosten und Kosten, die
den Personalbereich betreffen, gebildet.
D. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen haben TEUR 86 (i.Vj.: TEUR 76) eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und TEUR 58 (i.Vj. TEUR 36) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen gegenüber der Gesellschafterin.
Sie haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie resultieren
mit TEUR 9 (Vj. TEUR 4) aus Steuern.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2 (Vj.
TEUR 1).
V. Sonstige Angaben
A. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
Mietverträgen über Lager- und Verkaufsräume
betragen bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
insgesamt TEUR 197.
B. Beschäftigte Personen
Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen 19 (Vj. 8)
Personen beschäftigt.
C. Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer war bzw. ist Herr Dennis
Martens, Hamburg, alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer; hauptberuflich
Geschäftsführer der Edeloptics GmbH, Hamburg.
Hinsichtlich der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
D. Nachtragsbericht
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung
sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht
eingetreten.
E. Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft gehört zum Konzernkreis der
Obotritia Capital KGAA, in deren Konzernabschluss sie
einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist beim
Bundesanzeiger erhältlich.
Hamburg, den 10. September 2021
Dennis Martens
Anlagespiegel
|
|
|
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Abgänge
|
Stand
|
|
|
|
31.12.2020
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
0,00
|
|
0,00
|
381.000,00
|
614.002,11
|
5.750,00
|
|
1.472.537,09
|
0,00
|
-5.750,00
|
0,00
|
0,00
|
614.002,11
|
0,00
|
0,00
|
1.472.537,09
|
614.002,11
|
0,00
|
0,00
|
1.853.537,09
|
|
|
|
|
Entwicklung
der Abschreibungen
|
Stand
|
Abschreibungen
|
Abgänge
|
Stand
|
|
des Geschäfts-
|
|
|
01.01.2020
|
jahres
|
|
31.12.2020
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
70.567,00
|
11.600,00
|
0,00
|
82.167,00
|
269.301,98
|
126.625,11
|
|
395.927,09
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
269.301,98
|
126.625,11
|
0,00
|
395.927,09
|
339.868,98
|
138.225,11
|
0,00
|
478.094,09
|
|
|
Entwicklung
der Buchwerte
|
Stand
|
Stand
|
31.12.2020
|
31.12.2019
|
EUR
|
EUR
|
298.833,00
|
310.433,00
|
1.076.610,00
|
583.483,00
|
0,00
|
5.750,00
|
1.076.610,00
|
589.233,00
|
1.375.443,00
|
899.666,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die Edeloptics Shop GmbH, Hamburg:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Edeloptics Shop
GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| • |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
|
Hamburg, den
10. September 2021
|
NPP
Niethammer, Posewang & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
|
Martens
Wirtschaftsprüfer
|
Dankowski
Wirtschaftsprüfer
|
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