OPTIMA
STATIONERY GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78,00 |
288,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
69,00 |
279,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.402.194,65 |
368.110,62 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
156.077,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.258.583,80 |
184.933,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.587,21 |
8.359,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.610,85 |
27.099,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.402.422,65 |
368.398,62 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.684,17 |
8.160,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.839,32 |
-599,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.523,49 |
-17.438,78 |
| B.
Rückstellungen |
3.925,92 |
2.620,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.361.812,56 |
357.617,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.139.495,06 |
357.617,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
222.317,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.402.422,65 |
368.398,62 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266, 274a, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden z. T. in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
| • |
Die Gliederung der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich
nicht gegenüber dem Vorjahr.
|
| • |
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu
anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
|
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktiv-Seite sind nicht mit Posten der
Passiv-Seite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
| • |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese
erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung bekannt geworden sind.
|
| • |
Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert waren.
|
| • |
Aufwendungen und Erträge
des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
|
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
|
| • |
Abschreibungen aufgrund
steuerrechtlicher Sondervorschriften wurden nicht in
Anspruch genommen.
|
| • |
Ausleihungen wurden mit dem
Barwert angesetzt.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den
niedrigeren Börsen- und Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben.
|
| • |
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Risiken wurden ggf. durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
|
4. Zusatzangaben zur Bilanz
Sonstige Pflichtangaben zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung gemäß § 284 und §
285 HGB sind nach § 288 HGB nicht erforderlich, da es
sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.
5. Sonstige Angaben
- Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im
Wirtschaftsjahr 2018 durch Herrn Sergiy Sitnikov
ausgeübt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Sergiy Sitnikov
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2020 festgestellt.
|