Höfer Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcel Couvreux seit 10.2.2025 | Geschäftsführer |
Deniz Kuruca seit 10.2.2025 | Geschäftsführer |
Christian Dipl.-Ing. (FH) Schwarz seit 18.4.2024 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Josef Höfer GmbHUrmitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023GEM. §§ 325 UND 327 HGB(FESTSTELLUNG AM 04.12.2024) Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023Josef Höfer GmbH, UrmitzDie Josef Höfer GmbH hat ihren Sitz in Urmitz und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Koblenz unter der Registernummer HRB 10743. I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Josef Höfer GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 242 - 256a und §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Anhang wurde unter Beachtung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB erstellt. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer und in steuerlich zulässiger Höhe. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen ausschließlich linear. Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden sofort als Aufwand erfasst. Die übrigen zugegangenen Wirtschaftsgüter werden über ihre voraussichtlichen individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden über Nutzungsdauern zwischen 1 und 20 Jahren abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen werden in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals zzgl. Überschussbeteiligung ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nennwert angesetzt, soweit erforderlich unter Abzug angemessener Wertberichtigungen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden jeweils die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Folgende Annahmen liegen der Bewertung der Pensionsrückstellungen zugrunde:
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB n.F. wird mit EUR 18.098,00 (i.V. EUR 87.393,00) angegeben. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen diejenigen Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbar waren. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA (1) Anlagevermögen Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 wird auf den Anlagespiegel verwiesen, der Bestandteil des Anhangs ist. An folgenden Gesellschaften besitzt die Josef Höfer GmbH zum 31.12.2023 mindestens 20 % der Anteile:
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche zum 31.12.2023 ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. PASSIVA (3) Entwicklung des Bilanzgewinns
(4) Rückstellungen Von den Pensionsrückstellungen entfallen TEUR 1.765 (i.V. TEUR 1.878) auf die Hinterbliebenen der ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer. Zur Sicherung der Ansprüche aus der Pensionszusage gegenüber den Hinterbliebenen der ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer sind nachrangige Grundschulden gewährt sowie Bankguthaben verpfändet. Die sonstigen Rückstellungen bestehen für Personalverpflichtungen (TEUR 255; i.V. TEUR 545), für Abwicklungsrisiken (TEUR 145; i.V. TEUR 162) und für übrige ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken (TEUR 45, i.V. TEUR 45). (5) Verbindlichkeiten
Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Gegenstände des Sachanlagevermögens sicherungsübereignet. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern sind TEUR 7 (i.V. TEUR 8) durch ein Kreditinstitut verbürgt. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten TEUR 52 (i.V. TEUR 104) Verbindlichkeiten aus Steuern und TEUR 6 (i.V. TEUR 1) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens entfallen in Höhe von TEUR 6 (i.V. TEUR 6) auf verbundene Unternehmen. (2) Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge entfallen in Höhe von TEUR 31 (i.V. TEUR 32) auf verbundene Unternehmen. (3) Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren in Höhe von TEUR 57 (i.V. TEUR 64) aus der Verzinsung des Vorjahresverpflichtungswertes der Pensionsrückstellung. V. Sonstige Angaben
Bestellobligo Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo i.H.v. TEUR 613 (i.V. TEUR 28) für Sachanlagen. Haftungsverhältnisse Zum 31.12.2023 bestehen folgende Haftungsverhältnisse:
Die zugunsten verbundener Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen waren nicht zu passivieren, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch die verbundenen Unternehmen voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Mietverpflichtungen bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen. Nachtragsbericht Mit Ausnahme von allgemeinen Markt- und Konjunkturrisiken und Unsicherheiten, u.a. bedingt durch den Ukraine-Krieg (i.W. Absatz, Material- und Energiepreise, Rohstoffverfügbarkeit und Personalkosten), liegen derzeit keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor. Konzernzugehörigkeit Die Josef Höfer GmbH gehört zum Konzern der Höfer GmbH & Co. KG, Urmitz. Diese stellt als Mutterunternehmen zum 31.12.2023 einen Konzernabschluss gemäß § 291 HGB auf, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Geschäftsführung Frau Ursula Couvreux, Geschäftsführerin, Urmitz Herr Christoph Höfer, Geschäftsführer, Urmitz (bis 18.04.2024) Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt gemeinsam oder mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge sowie der Bezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.257.786,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Urmitz, den 27. Mai 2024 Josef Höfer GmbH Ursula Couvreux, Geschäftsführerin Entwicklung des AnlagevermögensJosef Höfer GmbH, Urmitz
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Die Gesellschaft betreibt einen Eloxal- und Pulverbeschichtungsbetrieb mit Blechbearbeitung und diverse Bearbeitungen von Aluminiumprofilen. Zusammen mit dem Tochterunternehmen HMT Höfer Metall Technik GmbH & CO.KG, Hettstedt, wird auch der Automotive-Markt bedient. Das Jahr 2023 war von der massiven Eintrübung im Bereich Bau/Architektur geprägt. Die in der Folge geringere Produktionsauslastung wirkt sich unmittelbar auf des Betriebsergebnis aus. Die Umsatzerlöse lagen mit 14,3 Mio.€ um 12,9 % unter dem Jahr 2022. Der Rückgang betrifft sowohl den Absatz in der Pulverbeschichtung als auch im Eloxal. Es ist ein Rückgang der Umsatzerlöse um rd. 1,7 Mio.€ im Inland zu konstatieren; hiervon entfallen rd. 0,7 Mio.€ auf die Lieferung von Aluminium-Schrotten. Die Auslandserlöse haben sich im Jahr 2023 um rd. 0,4 Mio.€ reduziert. Die aktuell immer noch fortbestehende Unsicherheit im Marktbereich Bau/Architektur - hohe Kosten und Zinsen - beeinträchtigen die Nachfrage weiterhin; auch für das Jahr 2024 wird keine Trendwende erwartet. Die weiterhin hohen Energiekosten führen zu einem anhaltend starken Druck auf die Ertragslage. Unsere hohe Flexibilität bei bester Qualität, das breite Bearbeitungsspektrum in der Höfer-Gruppe im Rahmen eines Komplettangebotes von Oberflächenveredelung sowie von be- und verarbeiteten Profilgruppen für verschiedene Absatzbereiche (i.W: Automotive, Bau/Architektur, Produkte Sonnenschutz) wird uns helfen, die Auswirkungen der derzeitigen Krise zu meistern. 2. Darstellung der Vermögens- und Ertragslage 2023 Trotz Verringerung der Gesamtleistung um ca. 14,6 % im Jahr 2023 hat sich die Rohertragsquote durch die niedrigeren Materialaufwendungen auf 57,6 %. (2022: 56,1 %) erhöht. Die Aufwendungen für Personal- und Fremdarbeiten sind weiterhin die bedeutendste Kostenart. Im Verhältnis zur Gesamtleistung sind sie lediglich um 0,1 % auf 36,1 % (2022: 36,0 %) gestiegen. Absolut ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang in Höhe von Teuro 836 zu verzeichnen. Dieser ist im Wesentlichen bedingt durch die gesunkene Mitarbeiterzahl und reduzierte Fremdarbeit. Das Betriebsergebnis beträgt im Jahr 2023 391 TEUR nach TEUR 12 im Jahr 2022. Verantwortlich dafür ist die Verringerung der betrieblichen Aufwendungen; diese ist - neben den verminderten Personalaufwendungen - auch auf Rückgänge bei den Instandhaltungsaufwendungen sowie den Gewährleistungsaufwendungen zurückzuführen. Unter Einbeziehung des Beteiligungsergebnisses, des neutralen und Finanzergebnisses sowie der Ertragssteuern verbleibt ein positives Jahresergebnis von TEUR 997 (2022: TEUR 2.983). Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 697 auf rd. TEUR 21.287 erhöht. Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite i.W. die Zunahme beim Finanzanlagevermögen und der sonstigen Vermögensgegenstände bei gleichzeitiger Abnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie der Vorräte. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 56,6 % nach 53,7 % im Vorjahr. 3. Entwicklung der Gesellschaft Das Marktumfeld in der Baubranche speziell im Fassadenbau und in der Oberflächenveredelung in Deutschland war im Jahr 2023 durch den weiteren Einbruch der Aufträge im Bereich Bau/Architektur geprägt. Die Umstellung der Höfer GmbH zur Ausweitung der mechanischen Bearbeitung wird weiter ausgebaut und wird auch im Jahr 2024 die Auslastung der Abteilungen positiv gestalten. Im Bereich Sonnenschutz wird die Produktionskapazität durch weitere Produkte eines Neukunden erhöht, was im 2. Halbjahr 2024 die Ertragslage positiv beeinflussen wird. Der Weiterentwicklung der IT und der Risikomanagementsysteme zur Verbesserung der Instrumentarien zur Früherkennung von unternehmerischen Risiken und zur Vorbereitung entsprechender Maßnahmen zur Gegensteuerung wird auch in 2024 kontinuierlich fortgesetzt. 4. Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Die branchenspezifischen Risiken werden derzeit insbesondere durch Auftragsrückgänge bei den Baukunden geprägt. Die zukünftige Entwicklung im Absatzbereich Bau/Architektur ist derzeit schwierig vorherzusagen. Prognosen gehen erst für 2025 von einer Erholung bzw. Wachstum des Marktes aus. Die Ertragsrisiken aufgrund der sich abzeichnenden Marktrückgänge lassen eine realistische und objektive Einschätzung nur schwer zu. Unsere Produkte und Leistungen bieten Qualitätsvorteile und unsere breiten Bearbeitungsmöglichkeiten führen zu Wettbewerbsvorteilen. Die Erschließung weiterer Produktbearbeitungen für die Sonnenschutzbranche wird unsere Marktposition im Jahr 2024 festigen und die Ertragslage positiv beeinflussen. Den finanzwirtschaftlichen Risiken werden durch eine strenge Liquiditätsplanung Rechnung getragen. 5. Nachhaltige ökologische Entwicklung Neben der Prozessoptimierung im Hinblick auf Energie- und Umweltaspekte werden weitere Möglichkeiten der Reduzierung des Einsatzes von fossilen Energieträgern geprüft. Ende 2023 wurde eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 330 KWp installiert. Diese wird im Jahr 2024 in Betrieb genommen. Im Jahr 2024 werden zudem weitere Möglichkeiten zur besseren Nutzung der Energie aus unserm BHKW sowie Stromspeichermöglichkeiten eruiert. 6. Voraussichtliche Entwicklung Die Entwicklung der Gesamtleistung des Jahres 2023 sowie die Ergebnisentwicklung haben unsere Erwartungen grundsätzlich erfüllt. Wir planen für das Jahr 2024 mit einem weiteren deutlichen Rückgang des Umsatzes und einem entsprechend niedrigeren Ertragsniveau. Die Steigerung der Produktivität in den Produktionsprozessen Beschichtung und Blechbearbeitung wird auch weiterhin eine übergeordnete Rolle spielen. Trotz der derzeitigen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten sind wir aufgrund der in der Vergangenheit erworbenen weiteren Bearbeitungskompetenzen gut aufgestellt. Die Werthaltigkeit der Finanzanlagen der Josef Höfer GmbH ist abhängig vom zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg der HMT. Unsere derzeitigen Planungen gehen von einer weiteren positiven Entwicklung der HMT Höfer Metall Technik GmbH & CO.KG aus. Die Umsetzung der gemeinsamen value added Strategie mit der Tochtergesellschaft HMT Höfer Metall Technik GmbH & Co. KG wird durch gemeinsame Vertriebsaktivitäten vorangetrieben; weitere Prozessoptimierungen zur Produktivitätssteigerung sind vorgesehen. Dem starken Wettbewerb im Endverbrauchermarkt für Bleche, den wir über unsere E-Commerce Plattform bedienen, wird durch einen weiteren Ausbau dieser Aktivität Rechnung getragen. Der auf Ebene der Konzernmutter Höfer GmbH & Co. KG implementierte Cash-Pool hat die Liquiditätssteuerung und die Finanzplanung der Gesellschaften positiv beeinflusst Zertifizierungen nach ISO 50001 (Energiemanagement) ISO 14001 (Umweltmanagement) sowie der ISO 9001 stellen weiterhin Grundlagen unserer Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie dar. Das Weiterbildungsangebot an die Mitarbeiter zur besseren Qualifizierung und Flexibilisierung wird auch im Jahr 2024 ausgebaut. Motivierte Mitarbeiter und eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sind die Basis für eine zukünftige erfolgreiche Geschäftsentwicklung.
Urmitz, den 27.05.2024 Ursula Couvreux Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Josef Höfer GmbH, Urmitz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Josef Höfer GmbH, Urmitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Josef Höfer GmbH, Urmitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Koblenz, den 29. Mai 2024 Dr.
Dienst & Partner GmbH & Co. KG
Prof. Dr. Schneider, Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Reinart, Wirtschaftsprüfer |
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