Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Erbrich GmbHLiquidiert
47638 Straelen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Erwin Erbrich seit 26.7.2016 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erbrich GmbHStraelenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bescheinigung des Steuerberaters über die ErstellungIch habe auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - Erbrich GmbH Fliesenfachhandel für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers. Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Martina Ophoves, Steuerberaterin BILANZ zum 31. Dezember 2013AKTIVA
Anhang 2013Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten- oder Herstellkosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr entsprechend den gesetzlichen Richtlinien abgeschrieben. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten bzw. zum niedrigeren Teilwert bewertet. Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und den zu erwartenden Ausgaben. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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