MAIT Verwaltung 1 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Närdemann seit 3.5.2023 | Geschäftsführer |
Axel Schmied seit 13.1.2022 | Geschäftsführer |
Stefan Niehusmann seit 13.1.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DBAG Beta Investment SARL | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAIT Group GmbHRottweil (vormals: München)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.07.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 14. Juli bis zum 31. Dezember 2021I. Grundlagen 1. Geschäftsmodell und Aufbau des Konzerns Die MAIT Group GmbH Gruppe (kurz: MAIT Gruppe) ist mit über 5.300 Kunden der Partner für innovative digitale Lösungen in der Produktentwicklung, der Unternehmenssteuerung und im IT-Service. Mehr als 550 MAITs (eine Wortschöpfung aus "mate", engl. für Partner, "AI" für Künstliche Intelligenz und "IT") realisieren an 21 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz spezifische Lösungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden. Als Lösungspartner zur Digitalisierung von Kernprozessen nutzt MAIT die innovativsten Technologien von marktführenden PLM-, ERP- und IT-Anbietern wie Siemens, PTC, SAP PLM, abas, Comarch, HP und Fujitsu. MAIT beliefert im Kern die Zielmärkte Fertigungsindustrie und Handel mit Software, Hardware, Dienstleistungen und Support zur IT-technischen Unterstützung ihrer jeweiligen Geschäftsprozesse. Darüber hinaus werden Kunden in weiteren Segmenten mit Lösungen bedient, die aus dem breiten Produktportfolio der MAIT Gruppe stammen. Als Lösungsanbieter zur durchgängigen Unterstützung der Kunden in der Unternehmenssteuerung implementiert MAIT ERP-Lösungen mit angeschlossenen BI-, DMS- oder weiteren Modulen. MAIT bietet ganzheitliche Strategien für die Optimierung der Produktentwicklungs-Prozesse der Kunden, indem Prozesse digital geplant und abgebildet und Durchlaufzeiten verkürzt werden können. Eine Entwicklung von eigener Software findet in geringem Umfang statt, betrifft im Wesentlichen Schnittstellen zwischen Softwaremodulen in Kundenprojekten und ergänzt die Lösungen unserer Technologiepartner. MAIT betrachtet die Digitalisierung ganzheitlich und entwickelt mit seinen Kunden partnerschaftlich maßgeschneiderte Lösungen. Der Service zeigt sich unter anderem darin, dass etwa 60% der Kundenbeziehungen seit über zehn Jahren bestehen. Darüber hinaus hat das Unternehmen einen hohen Anteil an wiederkehrenden Umsätzen durch mehrjährige Wartungs- und IT-Infrastruktur-Verträge. MAIT agiert in einem attraktiven Markt, der voraussichtlich auch in Zukunft deutlich wachsen wird. Mittelständische Unternehmen investieren erheblich in die digitale Transformation, um ihre Prozesse effizienter und effektiver zu gestalten und so Wachstumschancen nutzen zu können. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Software- und IT-Lösungen wird erwartet, dass die Nachfrage nach PLM, ERP und IT in den kommenden Jahren jährlich um rund 8% steigen wird. Wesentliche Treiber sind Megatrends wie IoT (Internet of Things) und Industrie 4.0. IoT meint hierbei "die umfassende Vernetzung von "Dingen" bzw. Objekten mit dem Internet und deren selbstständige Kommunikation miteinander" 1.
1
https://www.mait.de/trends-und-innovationen-internet-der-dinge
Die Gruppe besteht aktuell aus 12 Gesellschaften an 21 Standorten und gliedert sich in
Zu Angaben zur Entstehung und den Änderungen der Konzernstruktur im Berichtszeitraum wird auf den Konzernanhang verwiesen. 2. Ziele und Strategien Die MAIT Gruppe verfügt über einen Gesellschafterkreis, der durch die Bereitstellung von Kapital, Expertise und Netzwerken in der Umsetzung wertsteigernder Strategien eine langfristige Planungssicherheit bietet. MAIT plant zukünftig in den Zielmärkten der DACH-Region weiter zu wachsen und die bisher erfolgreiche Unternehmensstrategie kontinuierlich auszubauen. Zur Erreichung dieser Ziele wurden im abgelaufenen Jahr Maßnahmen für organisches Wachstum eingeleitet sowie Partnerschaften im Bereich des anorganischen Wachstums angegangen, die in den Folgejahren ihre Wirkung entfalten werden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Konjunktur und IT-Markt Nach dem durch die Corona-Pandemie verursachten deutlichen wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 - das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um -5,3% zum Vorjahr 2 - wurde Anfang 2021 von einer Steigerung des BIPs im Jahr 2021 von 3,1% ausgegangen 3.
2
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/konjunkturprognose-2021.html
Nach einer vermeintlichen Besserung und dadurch begründeten Lockerung der Corona-Pandemie-Maßnahmen ab Mai/Juni 2021 verschlechterte sich die Situation ab August 2021 wieder spürbar. So sank der Produktionsausstoß im Automobil- und Maschinenbau im August 2021 um - 4,7% gegenüber dem Vormonat 4. Die unterschiedlichen Sachverständigen und Gremien kommen für das gesamte Jahr 2021 zu einem Wachstum des BIPs von 2,7 % 5.
5
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_020_811.html
Nachdem sich der Markt für Informationstechnik von Juli 2019 bis Juni 2020 lediglich um 1,3% zum Vorjahreszeitraum verändert hat, konnte er im folgenden Zeitraum (7.2020 - 06.2021) um 6,3% zulegen. Speziell die durch die Corona-Krise verstärkt vorgenommene Dezentralisierung der Arbeitsplätze und die dadurch notwendige Neuausstattung haben den Hardware-Absatz beschleunigt (+8,3%) 6.
6
https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland.html
Die Inflationsrate als Messgröße der Verbraucherpreisentwicklung stieg im Jahr 2021 um durchschnittlich 3,1%, wobei ein deutlicher Anstieg im zweiten Halbjahr erkennbar war. 7
7
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_025_611.html
Wettbewerb Die für unser Unternehmen wichtigen Zielbranchen des Maschinen- und Anlagenbaus mussten nach Angaben des VDMA im Jahr 2020 einen Rückgang des Auftragseingangs von 11% und einen Produktionsrückgang von 12% verkraften 8. Für das Jahr 2021 geht der Verband VDMA davon aus, dass trotz anhaltender Corona-Krise und dadurch verursachten Lieferengpässen in den Halbleiter- und Vorprodukten, eine Produktionssteigerung von 10% zu erreichen ist 9. Für 2022 wird eine preisbereinigte Produktionssteigerung von 5% erwartet 8. Insgesamt kann das Wettbewerbsumfeld trotz der konjunkturell schwierigen Lage als stabil bezeichnet werden. Absatzmärkte Der Hauptabsatzmarkt der MAIT Gruppe liegt in der DACH-Region. Vereinzelt werden Kunden beliefert, deren Niederlassungen in weiteren Ländern und Regionen liegen. Kunden mit Hauptsitz in weiteren regionalen Märkten bilden die Ausnahme. 2. Geschäftsverlauf Die folgenden Aussagen zum Geschäftsverlauf beziehen sich überwiegend auf das gesamte Kalenderjahr 2021, obwohl der Konzernabschluss insbesondere bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nur einen verkürzten Zeitraum darstellt. Die auf das Gesamtjahr bezogenen Aussagen haben gleichermaßen Auswirkung auf den Zeitraum des Abschlusses, da es grundsätzlich keine wesentlichen saisonalen Effekte im unterjährigen Geschäftsverlauf gibt. Das Jahr 2021 war weiterhin geprägt von der Entwicklung und den Maßnahmen rund um die weltweite Covid 19 - Pandemie und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Zentrale Treiber des Wachstums und Erfolgs bilden nach wie vor die Qualität unserer Mitarbeiter und enge Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Geschäftspartnern auf Kunden- und Lieferantenseite. Ohne diese Bausteine könnte der Weg für MAIT nicht so erfolgreich verlaufen. Das Geschäft von MAIT profitiert auch im Jahr 2021 von einem Umsatzanteil im Vertragsgeschäft für Wartungs- und Subscription-Verträge von rd. 50%. Diese Umsatzerlöse bilden eine Planungssicherheit, die besonders in der Pandemie bei sich immer wieder ändernden Rahmenbedingungen sehr wertvoll ist. Das Dienstleistungsgeschäft mit insgesamt rd. 27% vom Gesamtumsatz, verbunden mit einem hohen Auslastungsgrad unserer Mitarbeiter, reflektiert den Erfolg als Lösungsanbieter für viele Kundenprojekte im ERP- und PLM-Geschäft. Das ergänzende Geschäft mit Hard- und Software unterstützt den positiven Geschäftsverlauf, indem Lizenzen und notwendige Hardware zuverlässig installiert, eingesetzt und betrieben werden konnten. Im Jahr 2021 blieb man hier jedoch im IT-Markt hinter den Erwartungen, da die Lieferketten durch wiederkehrende Lockdowns gestört wurden, Rohstoffe knapp sind und Produktionen der erhöhten Nachfrage nicht mehr hinterherkommen. 10 Dazu kam die Blockade des Suezkanals durch das Containerschiff "Ever Given" Im Frühjahr 2021 und die resultierende Verzögerung in den Versorgungsketten, die noch mehrere Monate danach spürbar waren. 11 Somit wurden Auftragsbestände zu hohen Anteilen mit in das Jahr 2022 übernommen.
10
https://it-service.network/blog/2021/11/08/lieferengpaesse/
Einen weiteren Einflussfaktor auf den Geschäftsverlauf bildet die Integration übernommener Gesellschaften und Kundenstämme. Durch die zusätzlichen Kapazitäten für Entwicklung und Dienstleistung in einzelnen Units kann der Auftragsbestand durch weitere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser bewältigt werden. Weiterhin kann das Produktportfolio weiter ausgeweitet werden. 3. Lage Die folgenden Aussagen beziehen sich auf den Berichtszeitraum des Konzernabschlusses vom 14. Juli bis 31. Dezember 2021: Ertragslage Der MAIT Konzern erzielte im Berichtszeitraum einen konsolidierten Gesamtumsatz von 29.595 TEUR. Dabei sind die Gesellschaften mit operativem Kundengeschäft ab dem 1. Oktober 2021 enthalten. Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) beträgt 50,6%, die Personaleinsatzquote (Personalaufwand im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) 37,0%. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen, Beteiligungserträgen und Abschreibungen (EBITDA) als Indikator der finanziellen Leistungsfähigkeit beträgt -1.941 TEUR. Es sind Aufwendungen (Transaktions- und Strukturkosten) für neue Akquisitionen, Personalmaßnahmen und Strukturänderungen in Höhe von 2.401 TEUR als Sondereffekte angefallen. Insbesondere die Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Anteilsübertragung an den neuen Gesellschafter der MAIT Gruppe sind hierin enthalten. Die auf das um Transaktions- und Strukturkosten bereinigte EBITDA bezogene Umsatzrendite (im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) betrug im Berichtszeitraum 1,6%. Diese Größe sowie das absolute EBITDA sind jedoch unter Berücksichtigung des eingeschränkten Berichtszeitraums nicht vergleichbar oder auf das Gesamtjahr zu beziehen. Inklusive planmäßiger Geschäfts- oder Firmenwertabschreibungen auf Konzernebene in Höhe von 2.439 TEUR liegt der Konzernfehlbetrag im Berichtszeitraum bei -4.555 TEUR. Vermögens-, Finanzlage und Investitionen Die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag beträgt 127.963 TEUR und ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der erstmaligen Einbeziehung der MAIT GmbH Gruppe in den Konzern der MAIT Group GmbH geprägt. Auf der Passivseite dominiert die Finanzierung über Eigenkapital und Fremdkapital. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 7.419 TEUR bzw. 5,8% der Bilanzsumme ausgewiesen. Dagegen stehen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von 5.469 TEUR bzw. 4,3%. Die Barliquidität liegt bei 9.100 TEUR; für Details verweisen wir auf die Konzernkapitalflussrechnung. In der Konzernkapitalflussrechnung werden in der Zeile für Zugänge zum Konsolidierungskreis der gezahlte Kaufpreis und zugehörige gezahlte Anschaffungsnebenkosten korrigiert um im Rahmen des Erwerbs übernommene Finanzmittel ausgewiesen. Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2021 über ein bilanzielles Eigenkapital von 53.799 TEUR, welches aus dem Stammkapital von 3.000 TEUR, der Kapitalrücklage von 55.308 TEUR, der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sowie dem Verlust des Berichtszeitraums von -4.555 TEUR besteht. Darüber hinaus sind im Rahmen der Umrechnung von einbezogenen Abschlüssen von Tochterunternehmen in fremder Währung Differenzen in Höhe von 47 TEUR entstanden. Es ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 42,0%. Zusätzlich besteht eine Wandelanleihe in Höhe von 7.661 TEUR, die der MAIT Gruppe langfristig zur Verfügung steht und grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden kann. Im Falle einer Umwandlung läge die Eigenkapitalquote bei ansonsten gleichen bilanziellen Bedingungen bei 48,0%. Der Konzern hat Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 45.600 TEUR, resultierend aus einem Konsortialkreditvertrag, der zur Finanzierung der Akquisitionen der MAIT GmbH und ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen wurde. Es bestehen zum Abschlussstichtag weitere nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 32.500 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen haben ein Volumen von 5.056 TEUR und bestehen zum Großteil aus Personalrückstellungen. Nähere Angaben zur Zusammensetzung werden im Konzernanhang angegeben. 4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren MAIT verfügt über ein Berichtswesen, in welchem das Management regelmäßig über Kennzahlen wie Entwicklung der Umsatzrendite, EBIT, EBITDA, Working Capital und Eigenkapitalentwicklung informiert wird. Darüber hinaus bestehen umfangreiche Möglichkeiten finanzielle Kennzahlen und Entwicklungen in Echtzeit tagesaktuell über Business Intelligence-Systeme zu analysieren. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren MAIT wird durch ein Managementteam geführt, welches aus qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern besteht. Entsprechend der Wachstumspläne der MAIT Gruppe liegt ein Schwerpunkt unserer Aktivitäten darin, neue Mitarbeiter zu gewinnen und ein attraktives Umfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir im abgelaufenen Jahr auf die Gewinnung neuer Auszubildender und dualer Studenten gelegt. Zum Jahresende beschäftigten wir im Konzern 557 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung), davon 19 duale Studenten, sowie 27 Auszubildende. Kontinuierlich durchgeführte Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöhen nachhaltig die Arbeitsqualität sowie -sicherheit und tragen maßgeblich zu unserer positiven Unternehmenskultur bei. Dies zeigt sich vor allem durch gut motivierte Mitarbeiter und eine geringe Fluktuation. III. Prognose-, Chancen- und Risikenbericht 1. Prognosebericht Die derzeitigen konjunkturellen Rahmenbedingungen lassen eine Fortsetzung des Wachstums der MAIT erwarten. Durch die Zukäufe im Berichtsjahr werden neben der Ansprache eines größeren Kundenkreises Synergieeffekte durch optimierte Arbeitsabläufe und länderübergreifende Projektarbeit erwartet. Wir erwarten, dass unsere Kunden weiterhin Priorität auf die Steigerung der Produktivität, jedoch, verstärkt durch die Corona-Pandemie, auch auf Kosteneinsparung legen. Für beide Schwerpunkte bietet MAIT Lösungen an, indem effizienzsteigernde Produkte im PLM-Bereich sowie effiziente ERP-Lösungen zur Prozess- und Organisationsoptimierung angeboten werden. Wir gehen davon aus, dass es im Bereich der Bestandswartung gegenüber dem Vorjahr zu keiner erhöhten Kündigungsrate kommt. Ausgehend von dem fortdauernden positiven Auftragseingang erwarten wir eine gute Projektauslastung und eine kontinuierliche Zunahme des Wartungs- und Supportgeschäfts. Im Bereich der für uns sehr wesentlichen Technologiepartner ABAS, Comarch, PTC und Siemens erwarten wir keine wesentlichen geschäftsnachteiligen Veränderungen. Sowohl wir als auch unsere Partner legen Wert auf eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit, die auf langfristigen beiderseitigen Erfolg ausgerichtet ist. Kurzfristige Preiserhöhungen oder unerwartete Produktänderungen sind somit nicht zu erwarten. Aus heutiger Sicht ist eine Steigerung der Mitarbeiteranzahl im ERP-, IT- und PLM-Geschäft vorgesehen. Die Gewinnung und Bindung unserer Mitarbeiter bleibt wesentlicher Wertschöpfungsfaktor und wird durch gezielte Maßnahmen begleitet. Der hohe Wettbewerbsdruck am Fachkräftemarkt, insbesondere im IT-Sektor, und der zunehmend stärker ausgeprägte Bewerbermarkt stellen große Herausforderungen für das Recruiting dar. Hierzu wurde die Kapazität in der Gruppe verstärkt, um noch gezieltere Maßnahmen umsetzen zu können. Trotz einer erhöhten Inflation zu Jahresbeginn hält die Geschäftsführung weiter an der positiven Prognose für das Jahr 2022 fest. Auch die in Aussicht stehenden Lockerungen der Maßnahmen rund um die Covid 19-Pandemie lassen eine Erreichung der Ziele erwarten. Insgesamt geht das Management für das folgende Geschäftsjahr von einem deutlichen Wachstum im Umsatz und Ergebnis für 2022 aus, bezogen auf eine 12-Monats-Betrachtung für das Kalenderjahr 2021. Dies soll durch organisches Wachstum der bestehenden Geschäftsbereiche erreicht werden als auch durch den weiteren Erwerb von Unternehmen mit hohem Erfolgspotenzial. 2. Chancen- und Risikenbericht Risikomanagementsystem Die geschäftlichen Risiken werden durch kontinuierliche Prozessoptimierung bei MAIT minimiert. Hierzu wurde im Jahr 2021 ein Team innerhalb der Organisation etabliert, das mit Unterstützung externer Partner das Projekt- und Prozessmanagement in der MAIT Gruppe optimiert und für das künftige Wachstum ausrichtet. Das Berichtswesen über Produktivität, Auslastung, Auftragseingang, Erlös- und Kostenentwicklung sowie über Forderungen/Verbindlichkeiten, die finanzielle Situation und Entwicklung der MAIT-Gruppe bildet die Basis für entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Chancen Die klare Gliederung unserer Unternehmensstruktur und konsequente Ausrichtung der Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen werden weiterhin das organische Wachstumspotenzial der gesamten Unternehmensgruppe stärken. Es steht dabei im Vordergrund, die Adressierung und Umsetzung des Beratungsniveaus und des umfangreichen Produktportfolios weiter in den Markt zu transportieren und unseren Kunden noch deutlicher die entsprechenden Mehrwerte aufzuzeigen. Die Werte "auf Augenhöhe" und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie der Fokus auf die Chancen der Digitalisierung sind dabei wesentliche Treiber für zukünftigen Erfolg. In der Kombination mit den thematisch spezialisierten Einheiten hat das Unternehmen die Chance vom produktneutralen Ansatz der Analyse und Beratung über die spezifische Einführung bis hin zur langfristigen Betreuung den Kunden zu begleiten. Der Bereich des Komplementärverkaufs (Cross Selling und Up Selling) bietet gemeinsam für die Gesellschaften der Gruppe herausragende Chancen, da ein bestehender Kundenzugang einen deutlich vereinfachten Vertriebsprozess ermöglicht. Durch die Zukäufe im laufenden Geschäftsjahr sehen wir in der breiteren Präsenz im DACH-Gebiet gute Chancen eines weiteren Geschäftsausbaus, auch länderübergreifend. Risiken Es besteht, wie schon immer bei unserem Geschäftsmodell als Lösungspartner zur Digitalisierung von Kernprozessen, eine Abhängigkeit von unseren Technologiepartnern. Wir sind auch weiterhin in gewissem Maße davon abhängig, dass die Software-Produkte unserer Lieferanten für den relevanten Markt attraktiv sind und längerfristig Bestand haben. Hier hat gerade das Management der jeweiligen Lieferanten eine besondere Bedeutung. Neben einer funktionalen Attraktivität der Produkte müssen diese preislich konkurrenzfähig sein und das gesamte Unternehmen muss eine langfristige Strategie vermitteln können. Umso mehr setzen wir weiterhin auf unsere Multiproduktstrategie und damit auf eine reduzierte Abhängigkeit bzw. Anfälligkeit. Durch Kooperationen mit Hochschulen, Anwendergruppen, Fachpresse und eigene Evaluationen prüfen wir zudem fortwährend neue Markt- und Technologieentwicklungen. Über die Entwicklungen unserer Tochtergesellschaften sind wir durch unser Reporting- und Controllingsystem laufend informiert. Bereits das Onboarding der Gesellschaften und die Integration in die MAIT Gruppe werden von spezialisierten Fachkräften begleitet. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken ersichtlich werden, tragen wir diesen durch bilanzielle Vorsorge entsprechend Rechnung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich für die Zukunft nach wie vor schwerlich fassen. Insgesamt besteht jedoch kein wesentliches Risiko für den Geschäftsbetrieb, da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei MAIT darauf eingestellt haben, spontan auf die jeweiligen Umstände zu reagieren und standortunabhängig arbeiten zu können. Auch die Zusammenarbeit mit den Kunden erfolgt mittlerweile überwiegend remote, sodass die Projekte ohne Einfluss der vorliegenden Maßnahmen durchgeführt werden können. Die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine wird zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht als Risiko für den Geschäftsbetrieb angesehen, da keine Geschäftsbeziehungen in dieser Region unterhalten werden. Es sind keine weiteren Risiken bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt. Es bestehen keine Risiken aus operativen oder derivativen Finanzinstrumenten.
Rottweil, 25. März 2022 Geschäftsführung Stefan Niehusmann Axel Schmied Oliver Spölgen Kurt Gürtler Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MAIT Group GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MAIT Group GmbH, Rottweil (vormals: Blitz 21-898 GmbH, München), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 14. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAIT Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 14. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 31. März 2022 Ernst
& Young GmbH
Rees, Wirtschaftsprüfer Keil, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 14. Juli bis zum 31. Dezember 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 14. Juli bis zum 31. Dezember 2021
Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für den Zeitraum vom 14. Juli bis zum 31. Dezember 2021A. Allgemeine Angaben und Hinweise Die MAIT Group GmbH mit Sitz in Rottweil ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 782677 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 14. Juli 2021 als Blitz 21-898 GmbH, eingetragen im Amtsgericht München, gegründet und wurde im Laufe des Jahres umbenannt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Stichtag der Konzernbilanz und der einbezogenen Unternehmen ist einheitlich der 31. Dezember 2021. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und umfasst den Zeitraum vom 14. Juli bis 31. Dezember 2021. Der 14. Juli 2021 stellt das Gründungsdatum der MAIT Group GmbH als oberste Muttergesellschaft des Konzerns dar. Die Gründung der Gesellschaft wurde mit der Einlage von Geschäftsanteilen an der MAIT Verwaltung 1 GmbH durchgeführt, womit bereits zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft ein Beteiligungsverhältnis bestand und der Konzern Bestand hatte. Aus diesem Grund stellt dieser Abschluss den ersten Konzernabschluss dar und enthält keine Vorjahresangaben. B. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Im Geschäftsjahr 2021 sind folgende Veränderungen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene vorgenommen worden: Am 5. Mai 2021 wurde die Blitz 21-201 GmbH gegründet. Diese Gesellschaft gründete wiederum am 14. Juli 2021 die Blitz 21-896 GmbH, die schließlich die Gründung der Blitz 21-897 GmbH durchführte. Am gleichen Tag wurde die Blitz 21-898 GmbH durch Einlage der Anteile an der Blitz 21-201 GmbH errichtet. Sämtliche Gesellschaften hatten ihren ersten Sitz in München und wurden wie folgt umbenannt:
Die MAIT GmbH mit ihren mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften wurde mit Kaufvertrag vom 30. Juli 2021 von der Blitz 21-897 GmbH erworben. Dieser Kauf wurde im Rahmen eines Wechsels der Anteilseigner der MAIT Gruppe vorgenommen. Aufgrund vertraglich vereinbarter aufschiebender Bedingungen für den Vollzug der Anteilsübertragung wurde das Vollzugsdatum (Closing) auf den 30. September 2021 vereinbart. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist grundsätzlich das Datum, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 2 HGB geworden sind. Daher wurde der 1. Oktober 2021 als nächstfolgender Monatsbeginn als Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzern der MAIT Group GmbH festgelegt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 umfasst neben der MAIT Group GmbH (Mutterunternehmen) somit folgende Tochterunternehmen gemäß § 294 Abs. 1 HGB:
Der Sitz der Gesellschaften MAIT Verwaltung 1 GmbH (11. Januar 2022), MAIT Verwaltung 2 GmbH (13. Januar 2022) sowie MAIT Holding GmbH (22. Februar 2022) wurde zu den jeweils genannten Daten nach Rottweil verlegt. Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung nach § 264 Abs. 3 HGB für die genannten Tochtergesellschaften mit Sitz im Inland bezüglich der Erstellung eines Lageberichtes sowie der Offenlegung und Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2021. Die Befreiungsvoraussetzung des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB wird erfüllt durch die Existenz von Ergebnisabführungsverträgen oder harten Patronatserklärungen zwischen den Gesellschaften. Die ASCAD Schweiz GmbH, Härkingen, Schweiz, an der eine indirekte Beteiligung von 51 % durch die MAIT Germany GmbH besteht, wurde auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht in den Konzernabschluss einbezogen (§ 296 Abs. 2, § 311 Abs. 1 und 2 HGB). Die Kapitalkonsolidierung für vollkonsolidierte Gesellschaften wurde für Zwecke der Erstkonsolidierung auf den jeweiligen Zeitpunkt der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in den Konsolidierungskreis gemäß § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Rückstellungen sind nach § 298 Abs. 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 S. 2 und 3 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Erstkonsolidierung zum 14. Juli 2021 im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Konzerns führte zu einem unwesentlichen Unterschiedsbetrag durch Verrechnung der Beteiligungs- und Eigenkapitalpositionen der einbezogenen Gesellschaften. Die Erstkonsolidierung des Teilkonzerns der MAIT GmbH zum 1. Oktober 2021 führte zu einem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 97.482 TEUR, der nach vorheriger Aufdeckung stiller Reserven in Form eines Lizenzrechts in Höhe von 4.400 TEUR als Geschäfts- oder Firmenwert zu qualifizieren war. Die aufgedeckte stille Reserve in Form eines Lizenzrechts wird über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Der ermittelte und als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesene aktive Unterschiedsbetrag wird über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 303 HGB), Umsätze, Aufwendungen und Erträge (§ 305 HGB) zwischen den Konzerngesellschaften wurden aufgerechnet. Mangels entsprechender Sachverhalte war eine Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) nicht vorzunehmen. Die MAIT Group GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Die Aufstellung von (Teil-)Konzernabschlüssen unterhalb der MAIT Group GmbH kann nach § 291 HGB unterbleiben. C. Rechnungslegungsgrundsätze Für die Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 waren grundsätzlich die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der MAIT Group GmbH erstellt. Soweit Angaben entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Soweit Positionen in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst dargestellt werden, werden diese im Anhang erläutert. I. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwerte werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben; diese Nutzungsdauer ist durch langfristig bestehende, wichtige Absatz- und Beschaffungsverträge sowie lange Lebenszyklen der Produkte begründet. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen werden mit Ausnahme des mit den Pensionsrückstellungen verrechneten Deckungsvermögens zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das zu verrechnende Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB; Wertpapiere des Anlagevermögens) wurde gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden grundsätzlich nur bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. II. Vorratsvermögen Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgt zu produktionsbezogenen Herstellungsvollkosten, die Materialeinzel- und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung umfassen. Allgemeine Verwaltungskosten und Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für Lager- und Verwertungsrisiken werden ggf. Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen. Die Bewertung der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigen Zeitwerten, wobei ggf. für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden. III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet. Verpfändete Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen wurden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und mit den Erfüllungsbeträgen der zugehörigen Pensionsrückstellungen saldiert (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB). IV. Liquide Mittel Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt. Sie unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. V. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. VI. Latente Steuern Latente Steuern wurden für temporäre oder quasi-permanente Differenzen nach § 274 HGB sowie nach § 306 HGB gebildet. Die nach § 306 HGB entstandenen latenten Steuern werden mit den nach § 274 HGB entstandenen latenten Steuern additiv zusammengefasst. Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Die latenten Steuern werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß §§ 300 bis 305 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden, sofern sie auf einbezogene Unternehmen aus dem gleichen Land entfallen, verrechnet. VII. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die ausgewiesene Kapitalrücklage betrifft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB freiwillige Zuzahlungen in das Eigenkapital. VIII. Rückstellungen Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten ("Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,87 % bis 1,89 %; es wurden Rententrends zwischen 0,0 % und 2,0 % für die jeweils Pensionsberechtigten angenommen. Weitere Bewertungsparameter waren für das Bewertungsverfahren nicht zu berücksichtigen (Gehaltstrend: 0,0 %, Fluktuation: 0,0 %). Die Pensionsverpflichtungen wurden im Ausweis mit den beizulegenden Zeitwerten des zu verrechnenden Planvermögens (Aktivwerte Rückdeckungsversicherung und Wertpapiere des Anlagevermögens) saldiert, sofern dieses Planvermögen ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen ist (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 290 TEUR. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind - soweit bilanziert - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Sofern den Kunden vertraglich im Rahmen von Wartungsverträgen zugesichert wurde, dass sie während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit haben, einen eventuellen Release-Wechsel vornehmen zu lassen, wurden die erwarteten Kosten hierfür unter den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 401 TEUR ausgewiesen. IX. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. X. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. XI. Umsatzrealisierung Wenn die zum Konzern gehörenden Gesellschaften ihre Werkverträge erst bei Abwicklung des Gesamtauftrags realisieren würden, würde dies zu wenig aussagekräftigen Jahresabschlüssen führen, da die Gewinne nicht auf die Perioden der Leistung verteilt würden. Daher führen die Gesellschaften eine Teilgewinnrealisierung durch, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
XII. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Die Währungsumrechnung der Posten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen wurde gemäß § 308a HGB vorgenommen. Demnach wurden die Aktiv- und Passivposten der Bilanz, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs in Euro am Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres bzw. dem Durchschnittskurs für den Zeitraum der Einbeziehung in den Konzern in Euro umgerechnet. Sich bei der Umrechnung ergebende Umrechnungsdifferenzen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. D. Erläuterungen zur Konzernbilanz I. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist Bestandteil des Anhangs. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Entwicklungskosten aktiviert. Wesentliche Entwicklungskosten oder Forschungskosten sind nicht angefallen. Die Bilanz enthält zum Stichtag erworbene Kundenstämme im Rahmen von Asset Deals, deren Ansatz zu Anschaffungskosten erfolgte. Die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände beträgt 5 Jahre. Auf die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der einbezogenen Gesellschaften sind im Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen von insgesamt 2.439 TEUR angefallen. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. III. Aktive Rechnungsabgrenzung Im Wesentlichen beinhaltet der Posten erfasste Ausgaben für Lizenzverträge vor dem Stichtag, die für die Wartung kundenspezifischer Softwareprodukte nach dem Stichtag anfallen. Darüber hinaus wurde ein Zinssicherungsgeschäft zur Zinsfixierung mit einer Nominalprämie von 328 TEUR und einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Die Prämie wird nach § 250 HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die Laufzeit ergebniswirksam aufgelöst. IV. Eigenkapital Der Konzernjahresfehlbetrag des Konzernabschlusses der MAIT Group GmbH beträgt -4.555 TEUR. Für die Konzernmutter, die MAIT Group GmbH, wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Berichtsjahres auf neue Rechnung vorzutragen. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Zuzahlungen der Gesellschafter in das Stammkapital der Muttergesellschaft von 2.975 TEUR sowie in die Kapitalrücklage der MAIT Group GmbH in Höhe von 55.231 TEUR. V. Pensionsrückstellungen und Deckungsvermögen Die Pensionsrückstellungen sind für Zwecke des Konzernabschlusses mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Unterschiedsbeträge nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bestehen in Höhe von 94 TEUR. Die Erfüllungsbeträge der Pensionsverpflichtungen sowie die Angaben zu den Deckungsvermögen setzen sich wie folgt zusammen:
Das verrechnete Deckungsvermögen wurde zum Bilanzstichtag mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Bewertung des zu verrechnenden Deckungsvermögens erfolgte für Wertpapiere mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag und für Rückdeckungsversicherungen mit dem Deckungskapital zuzüglich Gewinnguthaben und Schlussbonus. Insgesamt wurden Zinsaufwendungen in Höhe von 32 TEUR aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 66 TEUR im Finanzergebnis verrechnet. VI. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (3.026 TEUR), aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden (401 TEUR) und ausstehende Rechnungen (1.062 TEUR). VII. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr wurde eine verzinsliche Wandelschuldverschreibung (Convertible Loan) mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Mittel wurden nicht am öffentlichen Markt aufgenommen und sind endfällig zu tilgen. Der Zinsanteil im Geschäftsjahr beträgt 2 TEUR. Die Wandelschuldverschreibung wird unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Umwandlung in insgesamt 1,6 Mio. A-Anteile der MAIT Group GmbH. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber einer Kredit- und Private Debt Management Gesellschaft (Debt Funds) mit einer Laufzeit von über 5 Jahren, die endfällig zu tilgen sind. Die Verbindlichkeiten wurden nicht über einen öffentlichen Markt bezogen und sind zweckgebunden. Der Debt Funds stellt ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar, indem es Bankgeschäfte (u. a. Gewährung von Gelddarlehen) gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Ausweis erfolgt nach § 266 HGB. Diese Verbindlichkeiten sind durch Verpfändungsansprüche für Bankkonten, Geschäftsanteile, Intercompany Forderungen und Forderungen auf Dividenden durch die zum Kreditvertrag beigetretenen Gesellschaften besichert. Zusätzlich bestehen nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei Kreditinstituten, die in Ermangelung der Passivierungsfähigkeit nicht in der Bilanz enthalten sind. VIII. Latente Steuern In der Konzernbilanz werden folgende latente Steuern angesetzt:
Die Neubewertung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Erstkonsolidierung hat zur Aufdeckung von stillen Reserven in Höhe von 4.400 TEUR geführt, auf die erfolgsneutral passive latente Steuern in Höhe von 1.100 TEUR gebildet wurden. Zudem wurden im Rahmen des Erwerbs der MAIT GmbH Gruppe aktive latente Steuern in Höhe von 277 TEUR sowie passive latente Steuern in Höhe von 13 TEUR übernommen. Die Steuerlatenzen wurden nach §§ 274 und 306 HGB für die inländischen Gesellschaften auf Basis eines Ertragssteuersatzes für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von etwa 31 % berechnet. Für den Ausweis in der Konzernbilanz wurden aktive und passive latente Steuern, die jeweils den gleichen Steuersubjekten zuzuordnen sind, gemäß § 306 S. 6 HGB zusammengefasst und saldiert. Im Laufe des Geschäftsjahres haben sich die aktiven latenten Steuern um 1.228 TEUR erhöht und die passiven latenten Steuern um 55 TEUR vermindert. Zudem wurden latente Steuern für Verlustvorträge des Geschäftsjahres bilanziert, die in den Folgejahren in Anspruch genommen werden können. E. Gewinn- und Verlustrechnung I. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:
Die Umsatzerlöse des Konzerns werden mit einem Anteil von rund 68 % in Deutschland erbracht. Die übrigen Umsatzerlöse werden in der EU (24 %) und Drittländern (8 %) erbracht. II. Währungskursgewinne und -Verluste Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungskursgewinne von 28 TEUR und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Währungskursverluste von 32 TEUR enthalten. III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Erträge betragen 207 TEUR und resultieren aus den Auflösungen von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie Auflösungen von Rückstellungen. IV. Außergewöhnliche Aufwendungen Die außergewöhnlichen Aufwendungen betreffen die Transaktions- und Reorganisationskosten von 2.401 TEUR. Diese Kosten betreffen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Anteilsübertragung der Anteile an der MAIT GmbH und der neuen Finanzierungsstruktur (1.997 TEUR), Restrukturierungskosten (252 TEUR) sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit der Anteilsübertragung (151 TEUR). F. Sonstige Angaben I. Personal Im Berichtsjahr waren am Abschlussstichtag insgesamt 557 Mitarbeiter beschäftigt. Im Durchschnitt des Berichtszeitraums waren 549 Mitarbeiter (Angestellte) sowie 27 Auszubildende beschäftigt. II. Haftungsverhältnisse Haftungen aus Wechselobligo, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen und treuhänderischen Verpflichtungen bestehen nicht. III. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen von Fahrzeugen, Hardwarekomponenten sowie weiteren Geschäften in Höhe von 6.123 TEUR. Diese Verträge haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Die Operating-Leasingverträge tragen zur Verringerung der Kapitalbindung bei. Das Investitionsrisiko verbleibt beim Leasinggeber. Risiken bestehen in dem künftigen Liquiditätsabfluss sowie in der Bindung über die jeweils vereinbarte fixe Grundmietzeit. Die Verpflichtungen aus Gebäudemieten und ähnlichen Verträgen betragen zum Bilanzstichtag etwa 5.605 TEUR und haben eine Restlaufzeit von bis zu 9 Jahren. IV. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds wurde definiert als Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten wurden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen. V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 2021 erwarb die MAIT Germany GmbH Kundenverträge und Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs von der abas Projektierung GmbH, Minden (Asset Deal). Als Vollzugstag wurde der 1. Januar 2022 festgelegt. Die Infolutions GmbH mit Sitz in Köniz, Schweiz, wurde mit Kaufvertrag von 15. November 2021 von der MAIT Swiss GmbH mit Sitz in St. Gallen, Schweiz, im Rahmen eines Share Deals erworben. Der Vollzug der Anteilsübertragung (Closing) wurde auf den 3. Januar 2022 festgelegt. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist grundsätzlich das Datum, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 2 HGB geworden sind. Daher ist die Infolutions GmbH zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 noch kein Unternehmen, das in den Konsolidierungskreis einbezogen wird. Die MAIT GmbH erwarb die Scirotec GmbH, Tübingen, mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 2021 im Rahmen eines Share Deals. Die Übertragung der Anteile an die Erwerberin wurde mit Zahlung des Kaufpreises an die Verkäufer am 1. Februar 2022 vollzogen. Daher wird die Scirotec GmbH nicht in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Wir verweisen für die Ausführungen zur kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine im Chancen- und Risikenbericht im Lagebericht. VI. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzern beträgt 598 TEUR und entfällt in Höhe von 152 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von 346 TEUR auf Steuerberatungsleistungen. VII. Organe der Gesellschaft Zu Geschäftsführern der Muttergesellschaft sind bestellt:
Die Geschäftsführertätigkeit bei der Muttergesellschaft sowie in der MAIT-Gruppe wird hauptberuflich ausgeübt. Bezüglich der Angaben gemäß § 314 Nr. 6a HGB (Angabe der Gesamtbezüge an Mitglieder der Geschäftsführung) wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB analog Gebrauch gemacht, da nur drei Geschäftsführer ihre Bezüge von in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften erhalten. Im Berichtszeitraum wurden Pensionszahlungen für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe von 38 TEUR geleistet. Die gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für diese Personengruppe betragen zum Stichtag 4.623 TEUR. Ein Betrag von insgesamt 94 TEUR aus dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB wurde nicht als Rückstellungsverpflichtung in der Bilanz angesetzt. Die Bezüge der Beiratsmitglieder betragen im Berichtszeitraum insgesamt 112 TEUR.
Rottweil, 25. März 2022 Geschäftsführung Stefan Niehusmann Axel Schmied Oliver Spölgen Kurt Gürtler Entwicklung des Konzernanlagevermögens für den Zeitraum vom 14. Juli bis zum 31. Dezember 2021
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
5 nahegelegene Organisationen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen