Schubert Additive Solutions GmbH

Hofäckerstraße 7, 74564 Crailsheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 729953
Vorher
MSC Schubert Immobilien GmbHSchubert Immobilien GmbH
Eingetragen
24.9.2009
Branche
Herstellung von Maschinen für die additive FertigungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des 3D-Drucks sowie der Softwareentwicklung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Jörg Paul Brenner
seit 2.4.2019
Geschäftsführer
Marcus Schindler
seit 2.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

66.66% identifiziert33.33% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Ralf SchubertGerhard Schubert Gesellschaft mit beschränkter Haftung
33.33%
Gerald SchubertGerhard Schubert Gesellschaft mit beschränkter Haftung
33.33%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft auf Ableben von Gerhard Schubert, bestehend aus 1. Ralf Schubert, geb. am 13.08.1961, 74564 Crailsheim und 2. Gerald Schubert, geb. am 10.06.1964, 74564 Crailsheim
33.33%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schubert Additive Solutions GmbH

Crailsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 324.411,00 149.233,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.168,00 8.477,00
II. Sachanlagen 317.243,00 140.756,00
B. Umlaufvermögen 1.070.634,03 714.306,14
I. Vorräte 157.429,29 187.895,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 135.592,25 123.037,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 777.612,49 403.372,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.016,06 13.909,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.405.061,09 877.448,46

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.313.295,29 765.763,43
I. gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Kapitalrücklage 2.250.000,00 1.500.000,00
III. Verlustvortrag 1.134.236,57 649.534,20
IV. Jahresfehlbetrag 202.468,14 484.702,37
B. Rückstellungen 38.370,00 33.100,00
C. Verbindlichkeiten 53.395,80 78.585,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.405.061,09 877.448,46

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma: Schubert Additive Solutions GmbH
Ort: Crailsheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 729953

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem gesetzlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB.

Die erforderlichen Vermerke zur Bilanz sind in diesen Anhang aufgenommen.

Das Unternehmen ist nach der Umschreibung der Größenklassen in § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wird sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode abgeschrieben. Von der degressiven zur linearen Methode wurde dann zulässigerweise übergegangen, sobald die lineare Methode zu höheren Abschreibungsbeträgen führt als die degressive Methode.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Der Ansatz von Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden für das kommende Geschäftsjahr vorausbezahlte Aufwendungen ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 400.000,00 und ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert und beruhen in den meisten Fällen auf Eigenberechnungen; sie berücksichtigen in der erforderlichen Höhe die eingegangen Verbindlichkeiten und die vorhandenen Risiken.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zum Bilanzstichtag werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 7.119,27 (Vj. TEUR 16) unter dem Bilanzposten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" aus dem laufenden Leistungsverkehr ausgewiesen.

Der Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen" enthält Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 31.368,94 (Vj. TEUR 39).

Bei dieser Position handelt es sich um offene Posten aus dem Leistungsverkehr mit der Gesellschafterin Gerhard Schubert GmbH.

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sowie gegebenenfalls deren Sicherung
ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:


Restlaufzeit


Art der Verbindlichkeit
bis zu 1 Jahr
mehr als
davon mehr als
davon gesi-
Art der


1 Jahr
5 Jahren
chert
Sicherung
Verbindlichkeiten aus





Lieferungen und Leistungen
16.606,22
0,00
0,00
0,00

(Vorjahr TEUR)
(20)




Verbindlichkeiten gegenüber





verbundenen Unternehmen
31.368,94




(Vorjahr TEUR)
(54)




Sonstige Verbindlichkeiten
5.420,64
0,00
0,00
0,00

(Vorjahr TEUR)
(5)





53.395,80
0,00
0,00
0,00

(Vorjahr TEUR)
(79)






Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in üblicher Form durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 5.297,34.

IV. Sonstige Angaben

Im Durchschnitt wurden während des Geschäftsjahres 8 Arbeitnehmer beschäftigt.

Zu Geschäftsführern waren im Berichtsjahr bestellt:
Herr Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg Brenner, Frankenhardt
Herr Dipl.-Ing. (FH) Marcus Schindler, Schwäbisch Hall

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gerhard Schubert GmbH, Crailsheim, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird.

V. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Crailsheim, den 28. März 2024

Die Geschäftsführer
der Firma
Schubert Additive Solutions GmbH

.............................................(Jörg Brenner)

.............................................(Marcus Schindler)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Schubert Additive Solutions GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Schubert Additive Solutions GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

·  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
·  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
·  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
·  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
·  beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Stuttgart, den 28. März 2024

WirtschaftsTreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Heinstein       Dr. Kleinle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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