Schubert
Additive Solutions GmbH
Crailsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
324.411,00 |
149.233,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.168,00 |
8.477,00 |
| II.
Sachanlagen |
317.243,00 |
140.756,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.070.634,03 |
714.306,14 |
| I.
Vorräte |
157.429,29 |
187.895,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.592,25 |
123.037,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
777.612,49 |
403.372,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.016,06 |
13.909,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.405.061,09 |
877.448,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.313.295,29 |
765.763,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.250.000,00 |
1.500.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.134.236,57 |
649.534,20 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
202.468,14 |
484.702,37 |
| B.
Rückstellungen |
38.370,00 |
33.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.395,80 |
78.585,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.405.061,09 |
877.448,46 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma: Schubert Additive Solutions GmbH
Ort: Crailsheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 729953
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem
gesetzlichen Gliederungsschema gemäß § 266
HGB.
Die erforderlichen Vermerke zur Bilanz sind in diesen
Anhang aufgenommen.
Das Unternehmen ist nach der Umschreibung der
Größenklassen in § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt.
Bei den Gegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, wird sowohl nach der linearen als auch nach
der degressiven Methode abgeschrieben. Von der degressiven
zur linearen Methode wurde dann zulässigerweise
übergegangen, sobald die lineare Methode zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt als die
degressive Methode.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert angesetzt.
Der Ansatz von
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu
Nominalwerten.
Unter den
Rechnungsabgrenzungsposten werden für das
kommende Geschäftsjahr vorausbezahlte Aufwendungen
ausgewiesen.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 400.000,00 und
ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert und beruhen in
den meisten Fällen auf Eigenberechnungen; sie
berücksichtigen in der erforderlichen Höhe die
eingegangen Verbindlichkeiten und die vorhandenen Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag werden
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
EUR 7.119,27 (Vj. TEUR 16) unter dem Bilanzposten
"Forderungen gegen verbundene Unternehmen" aus dem
laufenden Leistungsverkehr ausgewiesen.
Der Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen" enthält
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in
Höhe von EUR 31.368,94 (Vj. TEUR 39).
Bei dieser Position handelt es sich um offene Posten
aus dem Leistungsverkehr mit der Gesellschafterin Gerhard
Schubert GmbH.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sowie
gegebenenfalls deren Sicherung
ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Restlaufzeit
|
|
|
Art der Verbindlichkeit
|
bis zu 1 Jahr
|
mehr als
|
davon mehr als
|
davon gesi-
|
Art der
|
|
|
1 Jahr
|
5 Jahren
|
chert
|
Sicherung
|
Verbindlichkeiten aus
|
|
|
|
|
|
Lieferungen und
Leistungen
|
16.606,22
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr TEUR)
|
(20)
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
|
verbundenen Unternehmen
|
31.368,94
|
|
|
|
|
(Vorjahr TEUR)
|
(54)
|
|
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
5.420,64
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr TEUR)
|
(5)
|
|
|
|
|
|
53.395,80
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr TEUR)
|
(79)
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
sind in üblicher Form durch Eigentumsvorbehalt
gesichert.
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von EUR 5.297,34.
IV. Sonstige Angaben
Im Durchschnitt wurden während des
Geschäftsjahres 8 Arbeitnehmer beschäftigt.
Zu
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg Brenner,
Frankenhardt
Herr Dipl.-Ing. (FH) Marcus Schindler,
Schwäbisch Hall
Der
Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der Gerhard Schubert GmbH,
Crailsheim, einbezogen, welcher im elektronischen
Bundesanzeiger offengelegt wird.
V. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Crailsheim, den 28. März 2024
Die Geschäftsführer
der Firma
Schubert Additive Solutions GmbH
.............................................(Jörg
Brenner)
.............................................(Marcus
Schindler)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich
um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen
Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender
Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Schubert Additive Solutions GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Schubert Additive
Solutions GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie
unter ergänzender Beachtung der International
Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen
und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie
unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf
der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 28. März 2024
WirtschaftsTreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Heinstein Dr.
Kleinle
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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