Dr. Fiegert
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
104.676,53 |
109.262,67 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
2,00 |
2,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
859.147,55 |
855.985,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
963.824,08 |
965.247,74 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
91.726,25 |
91.726,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
872.097,83 |
873.521,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
872.097,83 |
873.521,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
963.824,08 |
965.247,74 |
sonstige Berichtsbestandteile
Dr. Fiegert GmbH in Insolvenz, Leipzig
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31.
Dezember 2016
A.
Allgemeine Angaben
1. Die Dr. Fiegert GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz
in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes
Leipzig unter HRB 4383 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrichtlinienumsetzungs- gesetzes
(BilRuG) erstellt.
2. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 a HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen. Auf die Anwendung des
§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde
verzichtet.
3. Über das Vermögen der Dr. Fiegert GmbH
in Insolvenz, Leipzig wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes
Leipzig
(Geschäftsnummer 406 IN 1660/09) am
31. Juli 2009, 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig bestellt.
4. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
2. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 2,00 (im Vorjahr: EUR 2,00).
3. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
4. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie betreffen
Insolvenz-forderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige
Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53
InsO. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
am 31. Juli 2009 gelten die vor Verfahrenseröffnung
begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§
41 InsO) und haben somit sämtlich eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
Sonstige Angaben
1. Zu alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern waren Herr Andreas
Zöltsch (Kaufmann), Norderney und Herr Hans-Stefan
Zöltsch (Kaufmann), Gera bestellt.
2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.
Juli 2009 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F.
Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt.
Leipzig, 31. Mai 2017
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Rechtsanwalt Prof. Dr.
Lucas F. Flöther als Insolvenzverwalter
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über das
Vermögen der Dr. Fiegert GmbH i. Ins., Leipzig
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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