Peter
Albertz GmbH
Selfkant
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.525,00 |
110.771,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.969,00 |
8.003,00 |
| II.
Sachanlagen |
106.556,00 |
96.768,00 |
| III.
Finanzanlagen |
6.000,00 |
6.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
323.493,03 |
261.869,59 |
| I.
Vorräte |
52.387,19 |
43.262,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.078,23 |
166.643,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.027,61 |
51.963,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.231,80 |
12.797,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
461.249,83 |
385.437,77 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.438,88 |
59.536,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.536,88 |
10.054,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.902,00 |
9.482,67 |
| B.
Rückstellungen |
18.350,00 |
10.975,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
375.460,95 |
314.925,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
461.249,83 |
385.437,77 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Angaben zu Organmitgliedern und zur Prokura
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Gesellschafter sind Frau Regina Albertz und Herr
Peter Albertz.
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Peter Albertz; Herr Peter Albertz ist Kaufmann,
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Zahl der Arbeitnehmer
Bei quartalsweiser Berechnung gemäß §
267 Abs. 5 HGB hat die Gesellschaft im Durchschnitt des
Geschäftsjahres 2 (Vorjahr 3) Angestellte - ohne
Geschäftsführer und ohne Auszubildende -
beschäftigt.
3. Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz
/ Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt
werden konnten, wurden die Angaben weitestgehend in den
Anhang übernommen.
Soweit Ausweisänderungen in der Bilanz und/oder
Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen werden, wird zur
Herstellung der Vergleichbarkeit der Vorjahresausweis auch
entsprechend verändert.
Die Gliederung des Anlagevermögens ist in
Einklang mit § 266 Abs. 2 HGB erfolgt.
Das Stammkapital ist gemäß § 42 Abs.
1 GmbHG als "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren i.S.d. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt worden.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2012
wurden unverändert vorgetragen.
B. Bilanzierung und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet. Als Anschaffungskosten
werden die um Nachlässe geminderten
Netto-Rechnungsbeträge zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die
Anlagengegenstände werden - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibung wird auf die
voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Unternehmen abgestellt.
Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die
Nutzungsdauer kommen sowohl die lineare (§ 7 Abs. 1
EStG) als auch die degressive (§ 7 Abs. 2 EStG)
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die zu einer
selbstständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten € 150,00
übersteigen aber € 1.000,00 nicht
übersteigen, wurde ein Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG gebildet und im Jahr der Anschaffung
und den folgenden 4 Wirtschaftsjahren
gleichmäßig abgeschrieben (bis 31.Dezember
2009).
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten € 410,00 (Vj: € 410,00)
nicht übersteigen, werden gemäß § 6
Absatz 2 EStG
im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Dem Fertigstellungsgrad
zum Bewertungsstichtag sowie dem strengen
Niederstwertprinzip wird Rechnung getragen.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände, die monetären
Aktivposten als auch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten
sowie das Eigenkapital werden mit dem Nennbetrag
bewertet.
Für eventuell auftretende Risiken bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die
Bildung entsprechender Wertberichtigungen Vorsorge
getroffen.
Sonstige Rückstellungen werden für alle am
Bilanzstichtag noch nicht konkretisierten
Verbindlichkeiten und Risiken gebildet. Ihre Bewertung ist
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erfolgt. Die passivierten Rückstellungen sind
notwendig und ausreichend.
Verbindlichkeiten werden mit dem entsprechenden
Rückzahlungsbetrag bewertet.
C. Angaben zu Positionen der Bilanz
Dem Anlagespiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB wurden
die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
zugrunde gelegt. Die Entwicklung und Zusammensetzung des
Anlagevermögens kann dem Anlagespiegel entnommen
werden, der Bestandteil des Anhangs ist.
Der gesamte Forderungsbestand ist werthaltig und
innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Steuerüberzahlungen von ca. T€ 14,2
enthalten, deren Ansprüche erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen. Des weiteren enthalten die
sonstigen Vermögensgegenstände eine kurzfristige
Darlehensforderung gegenüber einem Gesellschafter
(zugleich Geschäftsführer) von T€ 37,6
(verzinst mit 4,0 % p.a.).
Die sonstigen Rückstellungen betrifft am
Bilanzstichtag ausstehende Beratungskosten,
Gewähr-leistungsverpflichtungen, Abschluss- und
Prüfungskosten sowie Kosten der Aufbewahrungs-pflicht.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Verbindlichkeiten
gegenüber / aus:
|
Gesamt
in EURO
|
bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Kreditinstituten
|
34.627,32
|
10.882,28
|
16.482,77
|
7.262,27
|
Kundenanzahlungen
|
107.925,28
|
107.925,28
|
0,00
|
0,00
|
Lieferungen und
Leistungen
|
165.232,58
|
165.232,58
|
0,00
|
0,00
|
Sonstiges
|
67.675,77
|
18.649,38
|
49.026,39
|
0,00
|
EURO
|
375.460,95
|
302.689,52
|
65.509,16
|
7.262,27
|
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen sich
ausschließlich auf das Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
E.
Sonstige Angaben
Bedeutsame sonstige finanzielle Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3 HGB betreffen in erster Linie laufende
Leasingverträge mit Drittunternehmen (ca. T€ 18
p.a.) und einen Mietvertrag mit Drittunternehmen (ca.
T€ 28 p.a.).
Die Angabe der Bezüge des
Geschäftsführungsorgans unterbleibt gem. §
286 Abs. 4 HGB.
Selfkant, den 05. Mai 2014
gez. Peter Albertz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2014 festgestellt.
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