Rieger Rent
GmbH
Altdorf b.
Nbg.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.478,00 |
86.697,00 |
| I.
Sachanlagen |
119.478,00 |
86.697,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.805,43 |
152.428,48 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
89.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.782,13 |
31.760,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.023,30 |
31.667,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.283,43 |
239.125,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.394,78 |
51.321,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
32.394,78 |
26.321,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
25.859,43 |
19.272,42 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.349,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.040,67 |
177.491,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
78.040,67 |
177.491,49 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.647,98 |
8.963,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.283,43 |
239.125,48 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
___________________
Der Jahresüberschuss wurde nach § 4 Abs. 1
(iVm § 5) EStG durch Betriebsvermögensvergleich
unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und der
Vorschriften gem. § 264a-§264c HGB ermittelt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wuden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S.2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 285 Abs. 4 HGB und § 288
Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).
- im Büro des Unternehmens auf einer
eigenen EDV-Anlage
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die
Zwischenergebnispositionen Gesamtleistung und
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Die Aufzeichnung der laufenden
Geschäftsvorfälle erfolgte durch die eigne
EDV-Buchhaltung der Firma.
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum
Vorjahr wurde grundsätzlich nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das abnutzbare
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig-nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Bei Zugängen beweglicher
Anlagegüter wurde die AfA zeitanteilig für
volle Monate berechnet.
|
| • |
Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
|
| • |
Das Vorratsvermögen ist mit
den Anschaffungskosten angesetzt. Die
Überprüfung war nicht Gegenstand unseres
Auftrags.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| • |
Saldobestätigungen haben
nicht vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
|
II. Angaben zur Bilanz
_________________
Anlagevermögen
Abschreibungen auf Anlagevermögen wurden
im Berichtszeitraum in Höhe von 38.791,27 €
vorgenommen
Forderungen gegen Gesellschafter haben am
Abschlusszeitpunkt nicht bestanden:
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt 25,0T€
Die Bilanz wurde unter vollständiger
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Es bestehen keine Bilanzansätze im Sinn
des § 268 Abs. 8 HBG, welche eine
Ausschüttungssperre auslösen.
Sonstige
Rückstellungen
Weitere
1,2 T€
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
T€
|
bis 1 Jahr T€
|
1 bis 5 Jahre T€
|
über 5 Jahre
T€
|
Verb. aus Lief. und
Leistungen
|
75,7
|
75,7
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
2,3
|
2,3
|
|
|
| |
78,0
|
78,0
|
|
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich
aus Steuern 1,1T€, aus Sozialabgaben 0,0T€ und
gegen Gesellschafter 0,0 T€.
Besondere Sicherungsrechte bestanden nicht.
III. Sonstige Angaben
____________________
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Herrn Robert
Rieger und Herrn Markus Rieger wahrgenommen.
Es waren im Unternehmen durchschnittlich 3
Personen beschäftigt - davon 2 Angestellte - (im
Vorjahr gesamt 2).
Altdorf, den 6.9.2011
Robert
Rieger
Markus Rieger
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 171,12 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2011 festgestellt.
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