H + P Datenintegration GmbHLiquidiert

Bucher Straße 69, 90419 Nürnberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 26731
Vorher
H + P Betriebsdatenlogistik GmbH
Eingetragen
31.10.1991
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Vertrieb von Datenerfassungs- und Datenverarbeitungsgeräten, sowie Anwendung technischer Programme für betriebliche Datenerfassungen (Hard- und Software), die Wartung der vorstehend genannten Geräte und die Beratung auf dem Gebiet der betrieblichen Datenerfassung.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
76.00%
M**** P****
24.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Peter Peine
90411 Nürnberg, Bessemerstraße 27
77.900 €
76.00%
M**** P****
24.600 €
24.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

H+P Datenintegration GmbH

Nürnberg

(vormals: Erlangen)

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR

EUR

EUR

AKTIVA
  A. Anlagevermögen
    I. Immaterielle Vermögensgegenstände
      1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
          ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an  Rechten und Werten

4.708,00

10.781,00

    II. Sachanlagen
      1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

10.582,00

11.195,00

    III. Finanzanlagen
      1. Beteiligungen

0,00

38.832,00

      2. Wertpapiere des Anlagevermögens

20.200,00

99.848,40

      3. Genossenschaftsanteile

50,00

20.250,00

50,00

  B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte
      1. fertige Erzeugnisse und Waren

40.876,39

68.958,37

    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

32.118,80

36.061,35

      2. sonstige Vermögensgegenstände

6.282,90

38.401,70

8.501,30

    III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

42.997,84

4.397,76

  C. Rechnungsabgrenzungsposten

6.178,68

5.852,19

  

 __________

 __________

Summe Aktiva

163.994,61

284.477,37

PASSIVA
  A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital

102.500,00

102.500,00

    II. Verlustvortrag

-102.042,52

13.642,19

    III. Jahresüberschuss

59.976,49

-115.684,71

  B. Rückstellungen
      1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

0,00

167.685,00

      2. sonstige Rückstellungen

2.400,00

2.400,00

2.400,00

  C. Verbindlichkeiten
      1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

45.044,04

55.761,87

      2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

2.000,00

0,00

      3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

17.893,80

21.243,51

      4. sonstige Verbindlichkeiten

36.222,80

101.160,64

36.929,51

  

 __________

 __________

Summe Passiva

163.994,61

284.477,37

Anhang

Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzie­rungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetze sowie des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft wendet die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gem. Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen.

Die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse überschreiten nicht die Schwellenwerte gem. § 267 HGB. Es handelt sich somit um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, welche den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen hat.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs. 1 und § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahres­abschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises entsprechen den Vorschriften der § 266 Abs. 2 und § 275 HGB.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlage­vermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts­betrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung der Unter­nehmung und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immate­rielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausge­gangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorher­sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

- Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

- Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die Nutzungsdauern gemäß der amtlichen AfA-Tabelle.

- Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten zwischen 150 € und 1.000 €) wurden als Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

- Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 

- Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkenn­baren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Geschäftsführer während des gesamten Berichtsjahres war Herr Dipl. Ing Peter Peine. Er war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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