LCD TECH
(Europe) GmbH
Willich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.611,00 |
2.144,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.610,00 |
2.143,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
801.385,12 |
787.799,00 |
| I.
Vorräte |
73.105,93 |
24.190,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
432.878,33 |
358.320,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
295.400,86 |
405.287,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.867,44 |
2.487,85 |
| Aktiva |
809.863,56 |
792.430,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
216.145,44 |
234.556,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
159.556,87 |
90.126,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.588,57 |
114.429,99 |
| B.
Rückstellungen |
22.810,00 |
158.709,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
569.929,82 |
395.838,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
569.929,82 |
395.838,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
978,30 |
3.326,10 |
| Summe
Passiva |
809.863,56 |
792.430,85 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die LCD TECH (Europe) GmbH hat ihren Sitz in
Mönchengladbach. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Krefeld unter HRA 11505 eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der europaweite
Handel mit elektronischen Bauteilen.
Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242ff. und
§§ 264ff. HGB auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzen zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen im Gesellschaftsvertrag und im GmbHG zu
beachten.
Die LCD TECH (Europe) GmbH gilt danach gem. §
267 Abs. 2 HGB als kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 HGB teilweise in Anspruch.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung darzustellen, sind diese aus Gründen
der Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
2.1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze wurden berücksichtigt. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten, vermindert um die
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibung,
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang
erfasst.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte auf
Basis der Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips und der sich daraus ergebenden
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
gemäß § 253 Abs. 4 HGB.
Der Ausweis der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu den
Anschaffungskosten bzw. zu den Nennwerten abzüglich
(soweit erforderlich) angemessener Wertberichtigungen unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Wirtschaftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB i.V.m.
§ 274a HGB, die über die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten hinausgehen, lagen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
3.2.
Namen der Gesellschafter und
Geschäftsführer
Die Gesellschaft wird vertreten durch die folgenden
Geschäftsführer:
Matthias Thamm, Mönchengladbach
Sigrun Ginzl, Korschenbroich
Beide Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
3.3.
Geschäftsführerbezüge
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Mönchengladbach, im März 2025
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Sigrun Ginzl Matthias Thamm
sonstige Berichtsbestandteile
Mönchengladbach den 14.03.2025, gez.Matthias
Thamm, gez. Sigrun Ginzl,gez. Hai Cheung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2025
festgestellt.
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