ACT Service
GmbH & Co. KG
Hildesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.679,00 |
46.947,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
958.943,86 |
771.663,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.068.622,86 |
818.610,40 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.856,00 |
15.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
92.667,60 |
80.552,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
954.099,26 |
723.058,34 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
354.941,88 |
310.849,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
812.875,69 |
679.991,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
141.223,57 |
43.066,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.068.622,86 |
818.610,40 |
sonstige Berichtsbestandteile
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die ACT Service GmbH & Co. KG ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 - 256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 - 274, 277 - 283 HGB, § 42 GmbHG)
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach der für
Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Gliederung der
Bilanz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB und der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren) gegliedert.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2019 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2018.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge.
Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von
Aufwendungen und Erträgen und Lasten mit Rechten
werden nicht durchgeführt.
Sachanlagen werden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer und der steuerlichen Möglichkeiten
angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode
vorgenommen.
Vorräte und Handelswaren wurden
grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder niedrigeren Tageswerten gem. §
255 Abs. 1 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu
erwartenden Ausgaben für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet.
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften waren nach Auskunft des
Geschäftsführers nicht zu bilden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und die Vorjahre betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte nach Verwendung des
Bilanzergebnisses.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Hans Jürgen Stachowiak, Hildesheim
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen der § 181 BGB befreit.
Hildesheim, 05.03.2021
gez. Hans Jürgen Stachowiak
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2021 festgestellt.
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