Heinrich
Vedder GmbH
Verl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.703.292,20 |
4.743.702,20 |
| I.
Sachanlagen |
4.702.992,20 |
4.743.402,20 |
| II.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
397.739,27 |
426.066,51 |
| I.
Vorräte |
5.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.057,38 |
87.482,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
285.681,89 |
338.584,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.215,69 |
1.782,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.102.247,16 |
5.171.551,18 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.349.344,49 |
3.266.111,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
3.051.129,19 |
3.051.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
128.258,38 |
128.258,38 |
| III.
Gewinnvortrag |
86.724,01 |
110.552,55 |
| IV.
Jahresüberschuss |
83.232,91 |
-23.828,54 |
| B.
Rückstellungen |
700.278,00 |
719.284,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.052.624,67 |
1.186.155,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.102.247,16 |
5.171.551,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben und sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. §§ 264, 267 II HGB auf.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der
Vorjahre wurden unverändert beibehalten.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Die Pensionsrückstellungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
Beurteilung notwendig ist (§ 253 II 2 HGB). Sie werden
mit einem durchschnittlichen Marktzins von 4,01 % für
eine Laufzeit von 15 Jahren berechnet. Durch die Umstellung
der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG
ergab sich ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von € 48.539,00.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde
Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15, also € 3.236,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2016
beträgt € 25.887,00 (Art. 67 II EGHGB).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die
Bewertungen sind angemessen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bewertungsgrundsätze der Vorjahre wurden
unverändert beibehalten. Besondere Einflüsse auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich
zum Vorjahr ergeben sich nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
T€ 240.
Geschäftsführer sind Herr Heinrich Vedder,
Verl.
sonstige Berichtsbestandteile
Verl, 22.12.2017
gezeichnet: Heinrich Vedder,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2017 festgestellt.
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