Elektro
Merk GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.136,00 |
8.232,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.135,00 |
8.231,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
144.056,59 |
126.035,22 |
| I.
Vorräte |
32.250,00 |
33.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.658,30 |
92.657,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
148,29 |
278,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.298,00 |
4.167,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
156.490,59 |
138.434,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.353,49 |
509,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
10.211,10 |
25.055,15 |
| B.
Rückstellungen |
15.569,00 |
11.656,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
125.568,10 |
126.268,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
156.490,59 |
138.434,22 |
Anhang
1. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt.
Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB
nicht an die neuen Vorschriften des HGB i.d.F. BilMoG
angepasst.
Im Einzelnen wurden folgende Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze und -methoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände sowie das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller
Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG analog
für Handelsbilanz).
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. entsprechend ihres Fertigungsgrades
mit anteiligen Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet.
Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Rückstellungen berücksichtigen die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen. Die Rückstellung für latente Steuern
wurde aufgrund § 249 Abs. 1 S. 1 HGB gebildet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Forderungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Gegen Gesellschafter bestehen zum 31. Dezember 2010
Forderungen in Höhe von EUR 59.258,13.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 50.233,80
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der
Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR
66.467,94.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 82.584,17.
3. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr durch
Herrn Hans Merk, Elektromeister, Ansbach,
vertreten.
Herr Hans Merk ist alleinvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
gez. Hans Merk
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2011 festgestellt.
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