Schäfer & Hermanski GmbH
Königsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.088.162,15 |
910.970,72 |
| I.
Vorräte |
1.079.438,72 |
900.933,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
57,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.723,43 |
9.980,24 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
169.142,03 |
88.229,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.257.304,18 |
999.200,64 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
100.729,92 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
80.912,11 |
100.729,92 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
169.142,03 |
88.229,92 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.252.304,18 |
995.700,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.257.304,18 |
999.200,64 |
Anhang
Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den Vorschriften der §§ 266 und
275 Abs. 2 HGB.
Soweit Mitzugehörigkeitsvermerke geboten waren,
wurden diese in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung vermerkt.
Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft
wird durch vorhandene stille Reserven im
Umlaufvermögen und ein nachrangiges Darlehen
abgedeckt, so dass gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen wurde.
Die Vorjahresvergleichszahlen beziehen sich auf das
Rumpfwirtschaftsjahr vom 10. Juni 2010 bis 31. Dezember
2010, bedingt durch Neugründung der Gesellschaft.
Damit ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß
§ 255 HGB. Sofern die Tagespreise bzw. Verkehrswerte
zum Stichtag niedriger sind, werden diese für die
Ermittlung des Wertansatzes herangezogen. Vom Wahlrecht
nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB wurde in vollem Umfang
Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
abzüglich notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.
Die Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und wurden nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt. Sie decken alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten ab.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben, wie auch im Vorjahr,
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2011 belaufen Sie auf
TEuro 1.252,3 (Vj.: TEuro 995,7). Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten der nach
§ 285 Nr. 1b HGB gesichert ist beläuft sich zum
31.12.2011 auf TEuro 1.097,6 (Vj.: TEuro 977,5). Die
Sicherung besteht in Form von Grundschulden.
Sonstiges
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr
bei Herr Dirk Schäfer, Immobilienmakler und Herr Jens
Hermanski, Immobilienmakler.
Königsbrunn
Dirk Schäfer, Jens Hermanski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2013 festgestellt.
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