KOMOS GmbH Komponenten Module Systeme
Bahnhofstraße 2, 07616 Bürgel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antje Blumentritt seit 11.3.2020 | Geschäftsführer |
Karsten Blumentritt seit 16.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.50% | |
| 24.40% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KOMOS GmbH Komponenten Module SystemeBürgelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erhaltene Zuschüsse und Zulagen werden seit dem Geschäftsjahr 2021, soweit diese Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens betreffen, mit deren Anschaffungs- und Herstellungskosten verrechnet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der aus den amtlichen AfA-Tabellen abgeleiteten betriebsgewöhnlichen bzw. nach betrieblichen Erfahrungen geschätzten Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von Euro 250 bis Euro 800 wurden aktiviert und im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden aus den Einkaufspreisen ermittelt. Bei gleichartigen Gegenständen wurde unterstellt, dass die zuerst zugegangenen Vorräte zuerst verbraucht wurden (FIFO). Wertberichtigungen und Gängigkeitsabschläge wurden für länger lagernde Posten vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten nach der handelsrechtlichen Wertobergrenze angesetzt. Die Herstellungskosten wurden retrograd unter Berücksichtigung der Fertigungsstufen aus den Verkaufspreisen ermittelt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für Vertriebskosten und weitere nach dem Bilanzstichtag noch anfallende Kosten wurden Abschläge in geschätzter Höhe vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten aktiviert. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 % vorgenommen. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr. Eine Aktivierung latenter Steuern für Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz und sich hieraus ergebender zukünftiger Steuerentlastungen wurde gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht vorgenommen. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gem. § 272 HGB entsprechend des Gesellschaftsvertrags sowie der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen (Anwartschaften und laufende Verpflichtungen) wurden Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Erfüllungsbetrag. Anwartschaften wurden nach dem IDW-Standard RH FAB 1.021 bewertet. Der Ausweis der Anwartschaften erfolgt saldiert mit dem Zeitwert der an die Versorgungsberechtigten abgetretenen Rückdeckungsversicherungen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle auf Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewerteten und im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Debitoren-Habenposten werden mit Euro 7.233,14 (Vorjahr: Euro 4.466,95) unter dem Bilanzposten Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt lt. Satzung und Eintragung im Handelsregister zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 Euro 102.300,00. Aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich gegenüber der Bewertung nach dem 7-Jahresdurchschnitt eine Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB in Höhe von Euro 376,68. Pensionsrückstellungen Laufende Verpflichtungen: Die (Rest-)Verpflichtungen aus den bereits laufenden Pensionszahlungen sind mit dem Anwartschaftsbarwert der zukünftig zu leistenden Zahlungen in Höhe von insgesamt Euro 113.105,44 (Vorjahr: Euro 122.685,79) ausgewiesen. Die Restlaufzeit wurde zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 aus der statistischen Lebenserwartung der Berechtigten lt. Sterbetafel zum 1. Januar 2024 ermittelt. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt für die nach Jahresscheiben zu erwartenden Auszahlungen mit dem für die jeweilige Restlaufzeit von der Bundesbank für die Abzinsung von Rückstellungen für Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre. Anwartschaften: Die Pensionsverpflichtungen aus Anwartschaften wurden auf Basis des IDW Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. vom 30. April 2021 soweit eine kongruente Deckung vorlag nach dem Deckungskapitalverfahren und im Übrigen mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) bewertet. Die Wertansätze wurden dem Gutachten der HDI Pensionsmanagement AG, Köln vom 22. August 2024 entnommen. Soweit eine kongruente Deckung der zukünftigen Ansprüche aus den Anwartschaften und der zu erwartenden Zahlungsströme aus den Rückdeckungsversicherungen gegeben war, erfolgte die Bewertung der Verpflichtungen unter dem Primat der Aktivseite mit den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen. Der Zeitwert der verrechneten Rückdeckungsversicherungen ergibt sich aus dem Gutachten der VOLKSWOHL BUND Versicherungen vom 8. Januar 2024 zu den Aktivwerten per 31. Dezember 2023. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Zeitwert. Bei Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden nach dem vorliegenden Gutachten ein Rententrend von 1,9 % (Vorjahr: 1,9 %) sowie die "HEUBECK- RICHTTAFELN 2018 G" nach Dr. Klaus Heubeck angewandt. Das Wahlrecht des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurde ausgeübt. Der angewandte Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Berechnung des Erfüllungsbetrag liegen die seitens der Deutschen Bundesbank für die Bewertung von Rückstellungen veröffentlichten Zinssätze zum 31. Dezember 2023 von 1,82 % p. a. (Vorjahr: 1,78 % p. a.) zugrunde. Der Ausweis der für Anwartschaften gebildeten Pensionsrückstellungen ergibt sich wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung:
Bürgel, den 4. November 2024 gez. Antje Blumentritt, Bad Klosterlausnitz gez. Karsten Blumentritt, Bad Klosterlausnitz
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