HPM Holzbau
Parkett & Montage GmbH
Achern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.135,00 |
88.091,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
83.134,00 |
88.090,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.431,67 |
68.193,31 |
| I.
Vorräte |
7.036,45 |
11.598,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.702,61 |
50.969,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.692,61 |
5.624,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
348,50 |
353,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.297,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.212,61 |
156.637,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
30.604,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
604,88 |
26.050,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.902,32 |
25.445,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.297,44 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
23.946,53 |
55.023,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.266,08 |
70.490,60 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
518,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.212,61 |
156.637,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HPM GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 274a, 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von
Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, wurden nach §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Schulden
verrechnet.
Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in dem
Anlagespiegel ausgewiesen.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen
Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur
aufgelöst, soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert. Hierbei wurde die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer zugrundegelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Zugänge der Vermögensgegenstände
mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden in voller
Höhe abgeschrieben. Die Darstellung im Anlagespiegel
erfolgte unter der Fiktion, dass im Jahr des Zugangs sofort
wieder der Abgang erfolgte.
Die Abschreibung der vor Anwendung des BilMoG nach
steuerrechtlichen Vorschriften gebildeten Sammelposten
für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde
fortgeführt.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Pensionsverpflichtung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zur Ermittlung des
Erfüllungsbetrages der Pensionsverpflichtung wurde die
Projected-Unit-Credit Methode angewandt. Als
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Dr.
Klaus Heubeck verwendet. Für die Berechnungen wurde
zum Beginn des Geschäftsjahres ein Rechnungszins in
Höhe von 5,25 % und zum Bilanzstichtag in Höhe
von 5,15 % p. a. zugrunde gelegt. Dieser Zinssatz
entspricht dem von der Deutschen Bundesbank zum
Bilanzstichtag gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung
veröffentlichten Abzinsungssatz bei einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren (Gutachten). Der Gehaltstrend
und der Rententrend wurde mit 0 % berücksichtigt.
Im Vorjahr wurde für ungewisse Verbindlichkeiten
aus Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen
gemäß § 6a EStG gebildet. Als
Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Dr.
Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 6 % verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken sowie
Kostensteigerungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten
In
den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter in Höhe von Euro
30.882,22
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Im Berichtsjahr ist Herr Michael Meier alleiniger
Geschäftsführer.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Achern, den 27. Dezember 2011
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Michael Meier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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