Candide
PROSale GmbH
Beckingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.940,00 |
22.284,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
472,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.933,00 |
21.812,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.551,25 |
400.168,30 |
| I.
Vorräte |
69.994,97 |
73.139,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
330.251,99 |
308.854,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.000,00 |
12.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.304,29 |
18.174,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.337,38 |
3.317,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
462.805,38 |
454.677,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
886.634,01 |
880.447,40 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
604.677,79 |
566.958,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.127,59 |
37.719,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
462.805,38 |
454.677,79 |
| B.
Rückstellungen |
35.175,41 |
84.808,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
851.458,60 |
795.639,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
823.198,04 |
761.157,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.260,56 |
34.482,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
886.634,01 |
880.447,40 |
Anhang
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Candide PROSALE GmbH i.L., Beckingen ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Die Gesellschaft macht von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz
3, 276 Satz 2 HGB und teilweise des § 288 HGB
Gebrauch. Die Anhangangaben gemäß § 285 Nr.
2, 4 bis 7, 9 und 12 HGB werden nicht gemacht.
Die dem Jahresabschluss zum 31.12.2018 zugrunde
liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und über den Zeitraum der Nutzungsdauer
(längstens 3 Jahre) planmäßig
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt (4-50 Jahre). Für die
Zugänge an beweglichen Anlagegütern des
Geschäftsjahres werden die Jahresabschreibungen pro
rata temporis angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
von Euro 250 bis Euro 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis Euro 250
werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet; die
niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der
Bestände ermittelt. Dabei wurde die
Durchschnittsmethode angewandt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu
Nennwerten abzüglich erforderlicher Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Restlaufzeiten
betragen unter 1 Jahr.
Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände sowie
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nennwerten.
Das
Stammkapital beträgt Euro 150.000,00.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Zusammensetzung sowie die Bewegungen des
Anlagevermögens im Sinne des § 268 Abs. 2 HGB
sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
Plastitemple S.A.betragen Euro 0,00 und gegenüber dem
Gesellschafter Michael Lenz betragen Euro 12.000,00. Die
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
Plastitemple S.A. betragen Euro 636.336,80.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Stichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Gilles Lafuent
Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Als
Liquidator wurde Jamet Frédéric bestellt.
Ergebnisverwendung
Es wurde vorgeschlagen, den Bilanzverlust auf neue
Rechnung vorzutragen.
Nunkirchen, 27.07.2020
Jamet Frédéric
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2020 festgestellt.
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