IRIS Technologies GmbHLiquidiert

Kantstraße 54, 10627 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 112821
Eingetragen
4.4.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Dienstleistungen für den Mediensektor, d.h. vor allem Projektgeschäft, dessen Planung und Realisierung im Konvergenzbereich zwischen Informationstechnologie und Telekommunikation positioniert ist sowie die Beteiligung an bzw. das Management von solchen Geschäften.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

IRIS Technologies GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   6.125,00
B. Anlagevermögen 1.031,00 392,00
I. Sachanlagen 1.031,00 392,00
C. Umlaufvermögen 29.835,42 38.817,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.458,81 34.538,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.376,61 4.279,82
D. Rechnungsabgrenzungsposten   5.378,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.866,42 50.713,78

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 9.628,32 32.560,43
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 6.125,00  
2. eingefordertes Kapital 18.875,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.181,51  
III. Bilanzverlust 11.428,19 -7.560,43
B. Rückstellungen 10.304,85 10.042,49
C. Verbindlichkeiten 10.933,25 8.110,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.866,42 50.713,78

Anhang


A.      Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I.              Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
II.           Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
 
 
 
III.        Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Ø        Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Ø        Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø        Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen
Ø        Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
Vorräte
Ø         Vorräte sind nicht vorhanden.
 
 
Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
Ø        Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Ø        Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.Verbindlichkeiten
Ø        Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.       Währungsumrechnung
Ø        Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
 
B.     Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Verbindlichkeiten
Angaben zu den Verbindlichkeiten


 
 
Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten:

in EUR
 
10.933,25

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs.5 S.1 HGB)  

103,19


 
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C.     Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Geschäftsjahr sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden.
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
Im Geschäftsjahr sind keine periodenfremde Erträge und Aufwendungen entstanden.
 
D.     Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn Norbert Maaßen geführt.
 
 
 
27. Dezember 2011
gez.
 

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