Weidemann-Gruppe GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
611.336,04 |
1.082.093,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.040,03 |
67.234,63 |
| II.
Sachanlagen |
318.750,02 |
366.342,96 |
| III.
Finanzanlagen |
239.545,99 |
648.516,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.786.192,74 |
3.704.487,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.979.912,79 |
1.887.212,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.806.279,95 |
1.817.275,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
66.748,40 |
38.659,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.464.277,18 |
4.825.240,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.888.850,93 |
3.341.202,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
222.316,00 |
222.316,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
77.684,00 |
77.684,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.541.202,75 |
2.009.147,64 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.047.648,18 |
1.032.055,11 |
| B.
Rückstellungen |
720.537,76 |
820.588,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
854.888,49 |
663.449,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.464.277,18 |
4.825.240,87 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der
Weidemann-Gruppe GmbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal, HRB
106611) entsprechen in ihrer Darstellung und Gliederung den
gesetzlichen Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie GmbHG.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Zugrundelegung des Going-Concern-Prinzips.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Erläuterungen zur Bilanz
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 250,00 netto wurden direkt im Aufwand erfasst.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 250,00 netto aber nicht mehr als EUR 1.000,00
netto wurde ein Sammelposten gebildet und in fünf
gleichen Jahresbeträgen aufgelöst.
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht zu
fortgeführten Anschaffungskosten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zu Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von
TEUR 8,0 (Vorjahr: TEUR 8,0).
Einzelrisiken im Forderungsbestand waren nicht
erkennbar.
Eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen
Ausfallrisikos wurde nicht gebildet.
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten
bilanziert.
Im Geschäftsjahr wurde vom Wahlrecht des
Nichtansatzes
aktiver latenter Steuern auf temporäre und
quasipermanante Differenzen zwischen Handels- und
Steuerbilanz gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB
Gebrauch gemacht.
Das
Stammkapital von EUR 222.316,00 ist in vollem Umfang
eingezahlt.
Die Kapitalrücklage betrifft in voller Höhe
Einzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
Ausschüttungssperre
Für den ausgewiesenen Gewinnvortrag sowie den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres bestehen
Ausschüttungssperren in Höhe von EUR 8.030,00 auf
den Unterschiedsbetrag aus der Anwendung des
10-jährigen Durchschnittszinssatzes gegenüber dem
7-jährigen Durchschnittszinssatz für die
Abzinsung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs.
6 Satz 2 HGB) sowie in Höhe von EUR 19.311,38 aus der
Bewertung des Deckungsvermögens.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der
Anwartschaftsbarwertmethode errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 von Klaus
Heubeck" verwendet. Im Berichtsjahr wurden ein von der
deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzinssatz von 1,83 % bei der Bewertung
zugrundegelegt. Hierbei wurde gem. § 253 Abs. 2 Satz 2
HGB eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen.
Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 1,5 % p. a.
eingerechnet.
Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der
Rückstellung unter Berücksichtigung eines
10-jährigen Marktzinssatzdurchschnitts im Vergleich
zur Anwendung des 7-jährigen
Marktzinssatzdurchschnitts beträgt EUR 8.030,00.
Das Wahlrecht des Artikels 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wird nicht ausgeübt.
Die Verpflichtung aus der Pensionsrückstellung
zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 958.463,00 wurde
gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den
dazugehörigen Forderungsansprüchen aus
Wertpapierdepots in Höhe von EUR 732.945,78
verrechnet. Dabei liegt der Zeitwert des Depots über
den Anschaffungskosten. Dazu korrespondierend wurden
Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung (EUR 17.225,00) mit
Zinserträgen und Erträgen aus der Wertaufholung
auf den beizulegenden Wert des Deckungsvermögens (EUR
32.557,76) im Finanzergebnis verrechnet.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
aktuellen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen
ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
854.888,49 (Vorjahr: EUR 663.449,68).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen, wie auch im Vorjahr, nicht.
Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten sind
nicht bestellt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
230.028,40 (Vorjahr: EUR 393.235,65) enthalten.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestehen in Höhe von EUR 2.518,87 (Vorjahr: EUR
6.952,31).
Haftungsverhältnisse gemäß
§§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen wie folgt:
Es bestehen Avalverbindlichkeiten für
Mietbürgschaften bei der Sparkasse MagdeBurg in
Höhe von TEUR 33.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die nach § 267 Abs. 5 HGB berechnete
durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer - mit Ausnahme der zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten sowie der Mitglieder der
Geschäftsführung - betrug im Geschäftsjahr
29,75. Hierin enthalten sind 1,25 geringfügig
Beschäftigte.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen,
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht
in der Bilanz enthalten sind, belaufen sich p.a. auf TEUR
484,8.
Magdeburg, 20.08.2024
Robert Weidemann Dominik Schröter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024
festgestellt.
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