Spaun
automotive GmbH
Singen
Hohentwiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.716,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.716,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.607,36 |
13.137,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
334,70 |
1.321,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.272,66 |
11.815,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
377,31 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.332,83 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.033,50 |
13.137,79 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
11.834,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.165,66 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.167,17 |
13.165,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.332,83 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.533,50 |
303,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.033,50 |
13.137,79 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 Euro werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Werten zwischen 150,01 Euro und
410,00 Euro werden sofort und voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten ggf. dem
niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen hatte eine Restlaufzeit
über einem Jahr TEUR 0.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. Angaben zu Posten der Bilanz
Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe
von TEUR 13 enthalten.
Die
sonstigen Rückstellungen setzten sich im
Wesentlichen aus Kosten für die
Jahresabschlusserstellung, Aufbewahrungsrückstellungen
(usw.) zusammen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt TEUR 0 (Vj. TEUR 0).
Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 0 (Vj. TEUR 0).
Gegenüber
Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
folgende Ausleihungen TEUR 0 (Vj. TEUR 0), Forderungen
TEUR 0 (Vj. TEUR 0) und Verbindlichkeiten TEUR 60 (Vj. TEUR
0).
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch den
Geschäftsführer Herrn Kevin Spaun.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Singen, den 02. Dezember 2015
Kevin Spaun
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2015 festgestellt.
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