Sparkasse Bochum
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss 2023 zum 31. Dezember 2023
| der |
Sparkasse Bochum |
| Land |
Nordrhein-Westfalen |
| Regierungsbezirk |
Arnsberg |
| Sitz |
Bochum |
| eingetragen beim |
|
| Amtsgericht |
Bochum |
| Handelsregister-Nr. |
HRA 3960 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1.
Barreserve |
|
|
|
|
| a)
Kassenbestand |
|
46.631.385,34 |
|
54.530 |
| b) Guthaben
bei der Deutschen Bundesbank |
|
56.549.435,68 |
|
74.103 |
|
|
|
|
103.180.821,02 |
128.632 |
2.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung bei der Deutschen
Bundesbank zugelassen sind |
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Wechsel |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3.
Forderungen an Kreditinstitute |
|
|
|
|
| a)
täglich fällig |
|
598.488.854,95 |
|
665.490 |
| b) andere
Forderungen |
|
20.494.948,82 |
|
11.501 |
|
|
|
|
618.983.803,77 |
676.991 |
| 4.
Forderungen an Kunden |
|
|
6.644.794.829,04 |
6.707.437 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
durch
Grundpfand-
rechte
gesichert |
2.589.652.975,45
EUR |
|
|
|
(2.505.759) |
| Kommunalkredite |
181.269.448,76 EUR |
|
|
|
(189.668) |
5.
Schuldverschreibungen
und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
| a)
Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen
Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| ab) von
anderen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
0,00 |
|
0 |
| b) Anleihen
und Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
| ba) von
öffentlichen Emittenten |
98.689.118,17 |
|
|
118.763 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
98.689.118,17 EUR |
|
|
|
(118.763) |
| bb)von
anderen Emittenten |
895.883.838,66 |
|
|
999.442 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank |
618.710.705,08 EUR |
|
|
|
(695.844) |
|
|
|
994.572.956,83 |
|
1.118.204 |
| c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
| Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
994.572.956,83 |
1.118.204 |
6. Aktien
und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere |
|
|
38.455.915,44 |
38.456 |
| 6a.
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 7.
Beteiligungen |
|
|
109.201.100,39 |
109.201 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
4.718.250,00 EUR |
|
|
|
(4.718) |
an Wertpapier-
instituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
8. Anteile
an
verbundenen Unternehmen |
|
|
252.822,97 |
253 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
an Wertpapier-
instituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 9.
Treuhandvermögen |
|
|
12.615.506,50 |
14.746 |
|
darunter: |
|
|
|
|
| Treuhandkredite |
12.615.506,50 EUR |
|
|
|
(14.746) |
10.
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche
Hand einschließlich Schuldverschreibungen
aus
deren Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11.
Immaterielle Anlagewerte |
|
|
|
|
a) Selbst
geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
|
860.425,00 |
|
1.053 |
c)
Geschäfts-
oder Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
| d)
geleistete Anzahlungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
860.425,00 |
1.053 |
| 12.
Sachanlagen |
|
|
40.836.385,83 |
38.541 |
| 13. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
8.312.356,18 |
8.002 |
| 14.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
1.192.602,91 |
771 |
| Summe der
Aktiva |
|
|
8.573.259.525,88 |
8.842.287 |
Passivseite
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
|
|
|
| a)
täglich fällig |
|
3.273.367,23 |
|
28 |
| b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
1.064.821.131,67 |
|
1.066.972 |
|
|
|
|
1.068.094.498,90 |
1.067.001 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
|
|
|
|
| a)
Spareinlagen |
|
|
|
|
| aa) mit
vereinbarter Kündigungsfrist |
|
|
|
|
| von drei
Monaten |
1.587.479.171,38 |
|
|
2.018.466 |
| ab) mit
vereinbarter Kündigungsfrist |
|
|
|
|
| von mehr als
drei Monaten |
67.919.035,52 |
|
|
63.046 |
|
|
|
1.655.398.206,90 |
|
2.081.513 |
| b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| ba)
täglich fällig |
3.341.588.408,91 |
|
|
4.040.548 |
| bb) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
1.166.790.227,30 |
|
|
352.777 |
|
|
|
4.508.378.636,21 |
|
4.393.325 |
|
|
|
|
6.163.776.843,11 |
6.474.838 |
| 3.
Verbriefte Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
| b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3a.
Handelsbestand |
|
|
0,00 |
0 |
| 4.
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
12.615.506,50 |
14.746 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
| Treuhandkredite |
12.615.506,50 EUR |
|
|
|
(14.746) |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
4.780.718,99 |
2.038 |
| 6.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
624.948,68 |
761 |
| 7.
Rückstellungen |
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
35.485.978,00 |
|
31.718 |
| b)
Steuerrückstellungen |
|
6.742.308,69 |
|
3.322 |
| c) andere
Rückstellungen |
|
24.093.352,92 |
|
28.608 |
|
|
|
|
66.321.639,61 |
63.648 |
| 8.
(weggefallen) |
|
|
|
|
| 9.
Nachrangige Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
0 |
| 10.
Genussrechtskapital |
|
|
0,00 |
0 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
11. Fonds
für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
849.900.000,00 |
814.000 |
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB |
1.200.000,00 EUR |
|
|
|
(1.200) |
| 12.
Eigenkapital |
|
|
|
|
| a)
gezeichnetes Kapital |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Kapitalrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| ca)
Sicherheitsrücklage |
372.170.000,00 |
|
|
370.370 |
| cb) andere
Rücklagen |
16.500.000,00 |
|
|
16.500 |
|
|
|
388.670.000,00 |
|
386.870 |
| d)
Bilanzgewinn |
|
18.475.370,09 |
|
18.386 |
|
|
|
|
407.145.370,09 |
405.256 |
| Summe der
Passiva |
|
|
8.573.259.525,88 |
8.842.287 |
| 1.
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
| a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
351.847.266,82 |
|
311.128 |
c) Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
351.847.266,82 |
311.128 |
| 2. Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
| a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
| b)
Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
| c)
Unwiderrufliche Kreditzusagen |
|
461.187.495,52 |
|
693.805 |
|
|
|
|
461.187.495,52 |
693.805 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1.
Zinserträge aus |
|
|
|
|
| a) Kredit-
und Geldmarktgeschäften |
188.511.618,57 |
|
|
140.682 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
(903) |
aus der
Abzinsung
von
Rückstellungen |
17.329,55 EUR |
|
|
|
(4) |
| b)
festverzinslichen Wertpapieren |
|
|
|
|
| und
Schuldbuchforderungen |
20.675.869,03 |
|
|
18.173 |
|
|
|
209.187.487,60 |
|
158.855 |
| 2.
Zinsaufwendungen |
|
45.179.149,29 |
|
7.285 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
abgesetzte
positive Zinsen |
61.317,73 EUR |
|
|
|
(2.879) |
aus der
Aufzinsung
von
Rückstellungen |
387.773,26 EUR |
|
|
|
(942) |
|
|
|
|
164.008.338,31 |
151.570 |
| 3. Laufende
Erträge aus |
|
|
|
|
a) Aktien
und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
1.122.536,02 |
|
896 |
| b)
Beteiligungen |
|
3.088.677,90 |
|
1.736 |
| c) Anteilen
an verbundenen Unternehmen |
|
1.307.466,61 |
|
3.733 |
|
|
|
|
5.518.680,53 |
6.365 |
4.
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
0,00 |
0 |
| 5.
Provisionserträge |
|
60.984.508,37 |
|
58.154 |
| 6.
Provisionsaufwendungen |
|
3.240.727,30 |
|
3.198 |
|
|
|
|
57.743.781,07 |
54.957 |
7.
Nettoertrag oder Nettoaufwand
des Handelsbestands |
|
|
0,00 |
0 |
| 8. Sonstige
betriebliche Erträge |
|
|
5.493.867,48 |
3.988 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungs-
umrechnung |
144.808,94 EUR |
|
|
|
(212) |
| 9.
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
232.764.667,39 |
216.880 |
| 10.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
| a)
Personalaufwand |
|
|
|
|
| aa)
Löhne und Gehälter |
57.150.099,28 |
|
|
53.083 |
ab) Soziale
Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für
Unterstützung |
17.863.303,02 |
|
|
14.120 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
für Alters-
versorgung |
7.334.822,32 EUR |
|
|
|
(3.852) |
|
|
|
75.013.402,30 |
|
67.203 |
| b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
33.328.330,25 |
|
32.598 |
|
|
|
|
108.341.732,55 |
99.801 |
11.
Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen |
|
|
4.355.185,20 |
5.468 |
| 12. Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
2.285.758,79 |
2.375 |
| darunter: |
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungs-
umrechnung |
8.845,81 EUR |
|
|
|
(2) |
13.
Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft |
|
25.893.844,38 |
|
39.795 |
14.
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen
und bestimmten Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen im
Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
25.893.844,38 |
39.795 |
15.
Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
1.260.100,00 |
|
1.997 |
16.
Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
1.260.100,00 |
1.997 |
17.
Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
0 |
18.
Zuführungen zum Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
35.900.000,00 |
15.700 |
| 19. Ergebnis
der normalen Geschäftstätigkeit |
|
|
54.728.046,47 |
51.744 |
| 20.
Außerordentliche Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
| 21.
Außerordentliche Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
| 22.
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
| 23. Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag |
|
36.000.952,08 |
|
33.104 |
24. Sonstige
Steuern, soweit nicht
unter Posten 12 ausgewiesen |
|
337.585,70 |
|
338 |
|
|
|
|
36.338.537,78 |
33.442 |
| 25.
Jahresüberschuss |
|
|
18.389.508,69 |
18.303 |
26.
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
aus dem Vorjahr |
|
|
85.861,40 |
83 |
|
|
|
|
18.475.370,09 |
18.386 |
| 27.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
| b) aus
anderen Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
18.475.370,09 |
18.386 |
| 28.
Einstellungen in Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
| b) in andere
Rücklagen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 29.
Bilanzgewinn |
|
|
18.475.370,09 |
18.386 |
Anhang 2023 zum
31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung
der Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich
Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen
Abschnitten darauf hingewiesen.
Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem
Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.
Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
(einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis
zur Endfälligkeit) sowie Namensschuldverschreibungen
haben wir zum Nennwert bilanziert. Die
Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und
Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in
die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden
planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt.
Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag
vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und
Namensschuldverschreibungen wurde durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen
kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen.
Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der
Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte
Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem
Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu
notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle
gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner
Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso
wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen
berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen
und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit
von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine
Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume
haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht
berücksichtigt bzw. ausgeübt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben
wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen
an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog.
Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7
gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen
Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView
für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten
Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser
Berechnung waren insbesondere die mit unseren
Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten
Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen
12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse
bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der
internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als
risikolos betrachtet werden, wurden auch für die
handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im
Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
verwendeten Parameter spiegeln nach unserer
Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag
ausreichend wider, sodass die Berücksichtigung eines
zusätzlichen Management Adjustments nicht erforderlich
war.
Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung
der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der
Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die
Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter
Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an
dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit
orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum
Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im
Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit
CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten
erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected
Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen
entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten
Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die
Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.
Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt
als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden
(Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute
(Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten
sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten
Pauschalwertberichtigungen werden an den
Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge in
den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c)
ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt
allein der Ausweis als Risikovorsorge in den anderen
Rückstellungen (Passivposten 7c).
Zusätzlich haben wir Vorsorge für die
besonderen Risiken des Geschäftszweigs der
Kreditinstitute getroffen.
Wertpapiere
Die Zuordnung von Wertpapieren zur
Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum
Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht
geändert.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere der Liquiditätsreserve
(Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des
Wertaufholungsgebots bilanziert.
Die Bewertung von auf fremde Währung lautenden
Wertpapieren haben wir auf Basis des DRS Nr. 25
vorgenommen. Währungsbedingte Wertänderungen und
Änderungen des beizulegenden Wertes in
Fremdwährung haben wir kompensatorisch
berücksichtigt.
Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren
Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des
Durchschnittspreises ermittelt.
Wertpapiere des Anlagevermögens haben wir in
Gruppen art- und funktionsgleicher Wertpapiere eingeteilt.
Für die Gruppe der Schuldverschreibungen nehmen wir
Wertminderungen nur bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung vor (gemildertes Niederstwertprinzip).
Für Anteile an geschlossenen Immobilienfonds des
Anlagevermögens erfolgt die Bewertung zum strengen
Niederstwertprinzip.
Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum
Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße
Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt
erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben
wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen.
Unabhängig davon sind Wertminderungen von
Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets
dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der
Restlaufzeit zurückzuführen sind.
Für Wertpapiere aus Verbriefungsaktionen (z.B.
ABS) erfolgte die Bewertung anhand aktueller
Investorenreports.
Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt
bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung
herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt
vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in
§ 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines
liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf
Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die
festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht
aktive Märkte vor.
In den Fällen, in denen wir nicht von einem
aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung
anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv
vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System
SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser
Kursermittlung liegt ein Discounted Cash-flow-Modell unter
Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze zugrunde.
Für Anteile an Investmentvermögen haben wir
als beizulegenden Wert grundsätzlich den
Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus
an eine Mindesthaltefrist gekoppelte
Rücknahmeabschläge für Anteile an offenen
Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei
Investmentfonds der Liquiditätsreserve bei der
Wertermittlung berücksichtigt. Sofern für
Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die
noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind,
haben wir dies durch einen Abschlag auf den
Rücknahmepreis berücksichtigt.
Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche
Wertpapiere des Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie der
Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 20,0 Mio. EUR (Vorjahr
20,0 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den
öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten
ausgewiesen.
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden
mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert
bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert werden vorgenommen.
Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich
auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem
Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann
zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der
Beteiligung dies rechtfertigen.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus
Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst.
Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR
werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Gebäude werden linear abgeschrieben.
Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten
in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde
gelegt, wenn sie kürzer ist als die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Gegenstände der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr
der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung
verrechnet.
Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen
Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die
zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren,
die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis
zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien
werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und
zeitanteilig verteilt.
Verbindlichkeiten aus den noch laufenden sogenannten
gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III)
zeichnen sich dadurch aus, dass sämtliche
Zinserträge und -aufwendungen trotz der
grundsätzlich dreijährigen Laufzeit erst zum
Zeitpunkt der Rückzahlung abgerechnet werden.
Sämtliche Zinsaufwendungen und Zinserträge haben
wir saldiert. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein
Verpflichtungsüberhang, den wir analog zur
Hauptverbindlichkeit im Bilanzposten Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen haben.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine
Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach
rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und
ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In
Einzelfällen haben wir dabei auch auf die
Einschätzung externer Sachverständiger
zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken
haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird
der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe
erfasst (Nettomethode).
Rückstellungen mit einer voraussichtlichen
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht
abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der
Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den
Abzinsungszeitraum anhand von Erfahrungswerten
geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und
Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung
des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.
Entsprechendes gilt für eine Veränderung des
Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden
Verbrauchs.
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes
zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in
der betroffenen GuV-Position und für
Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.
Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen
aus.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck
entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.
Dabei werden künftige jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,00 %) sowie
Rentensteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,00%) unterstellt.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein
vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023
prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt,
zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen
Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn
Jahren.
Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage
des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit
abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten
Rückstellungen werden künftige Lohn- und
Gehaltsteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,00 %) angenommen.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge
beträgt 2 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der
durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge
entsprechenden Zinssatz von 1,08 %.
Bilanzierung und Bewertung von
Derivaten
Die in strukturierten Produkten eingebetteten
Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als
einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert, weil
diese durch das eingebettete Derivat im Verhältnis zum
Basisinstrument keine wesentlich erhöhten oder
zusätzlichen Risiken bzw. Chancen aufwiesen. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung
mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs
(Zinsbuch)
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreie n
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen
Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein
Verpflichtungsüberschuss.
Währungsumrechnung
Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
aufgenommene, auf ausländische Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie
am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte
sind mit dem EZB-Kurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.
In den Beständen sind in derselben Währung
besonders gedeckte Bestände vorhanden. Von einer
besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das
Wechselkursänderungsrisiko durch sich
betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder
Gruppen von Geschäften einer Währung
ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten
Geschäften handelt es sich um Währungsguthaben
von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit
Kreditinstituten gedeckt sind.
Die Aufwendungen und Erträge von besonders
gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert
und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Im Übrigen werden die Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung unabhängig von der
Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und bei dem
Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in
dem auch die sonstigen Bewertungsergebnisse des zu Grunde
liegenden Bilanzpostens gezeigt werden. Erträge aus
der Umrechnung von Fremdwährungsposten werden analog
in denselben Bilanzpositionen ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung
lautenden Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten (einschließlich der
Eventualverbindlichkeiten) beträgt 145.429 TEUR bzw.
27.262 TEUR.
C. Angaben und Erläuterungen zur
Bilanz
Aktiva 3 - Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an die
eigene Girozentrale |
98.366 |
60.481 |
| nachrangige
Forderungen |
5.024 |
5.024 |
Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich
nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| bis drei Monate |
10.115 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
- |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
9.991 |
| mehr als fünf
Jahre |
- |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3
RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
80.412 |
89.981 |
Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| bis drei Monate |
253.476 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
465.674 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
1.860.052 |
| mehr als fünf
Jahre |
3.934.998 |
| Forderungen mit
unbestimmter Laufzeit |
128.262 |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3
RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Beträge, die bis
zum 31.12. (Folgejahr) fällig werden |
261.630 |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3
RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr
fälligen Beträge einbezogen.
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| börsennotiert |
889.355 |
| nicht
börsennotiert |
105.218 |
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Buchwert* |
469.260 |
503.868 |
| beizulegender Wert |
450.454 |
468.619 |
* ohne anteilige Zinsen
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten
Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, bei
denen die niedrigeren beizulegenden Werte
ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen
zurückzuführen sind und die wir mit
Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit halten.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| nachrangige
Forderungen |
58.338 |
82.612 |
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| börsennotiert |
- |
| nicht
börsennotiert |
33.120 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Aktiva 7 - Beteiligungen
Angaben zu Unternehmen im Sinne von §271 Abs. 1
HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
| Name |
Sitz |
Anteil am
Kapital |
Eigenkapital |
Jahresergebnis |
|
|
in % |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
| Sparkassenverband
Westfalen-Lippe |
Münster |
5,21 |
1.174,4
(31.12.2022) |
0,0
(31.12.2022) |
Bei der folgenden Beteiligung an einer großen
Kapitalgesellschaft verfügt die Sparkasse Bochum
über mehr als 5% der Stimmrechte:
| Name |
Sitz |
Stimmrechtsanteil |
|
|
in % |
| VBW Bauen und Wohnen
GmbH |
Bochum |
10,65 |
Die Entwicklungs des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der
Tochterunternehmen für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse
wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB sowie die
Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß
§ 296 Abs. 2 HGB verzichtet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe die Forderungen an Kunden.
Aktiva 11 - Immaterielle
Anlagewerte
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 12 - Sachanlagen
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Im Rahmen der eigenen
Tätigkeit genutzte Grundstücke und
Gebäude |
22.362 |
| Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
6.940 |
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 13 - Sonstige
Vermögensgegenstände
In dem Posten sonstige Vermögensgegenstände
sind Provisionsansprüche an Verbundpartner in
Höhe von 4,2 Mio. EUR enthalten.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des
Anhangs ist.
Aktiva 14 -
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Nennbetrag und höherem
Auszahlungsbetrag von Forderungen |
156 |
232 |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem
Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten |
- |
- |
Passiva 1 - Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
153.686 |
6 |
Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie
folgt zusammen:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| bis drei Monate |
313.179 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
271.569 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
171.384 |
| mehr als fünf
Jahre |
297.079 |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3
RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in
Höhe von 682.978 TEUR als Sicherheit übertragen
worden.
Passiva 2 - Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
2.294 |
1.979 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiliungsverhältnis besteht |
10.921 |
12.580 |
| Der Unterposten a) ab) -
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen: |
31.12.2023 |
|
TEUR |
| bis drei Monate |
1.281 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
62.324 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
3.740 |
| mehr als fünf
Jahre |
575 |
| Der Unterposten b) bb) -
andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen: |
31.12.2023 |
|
TEUR |
| bis drei Monate |
629.611 |
| mehr als drei Monate bis
ein Jahr |
430.391 |
| mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
101.002 |
| mehr als fünf
Jahre |
2.218 |
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3
RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.
Passiva 4 -
Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in
voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Passiva 5 - Sonstige
Verbindlichkeiten
In dem Posten sonstige Verbindlichkeiten sind noch
abzuführende Steuern in Höhe von 2.912 TEUR
enthalten.
Passiva 6 -
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
Unterschiedsbetrag
zwischen Nennbetrag und niedrigerem
Auszahlungsbetrag von Forderungen |
481 |
457 |
| Unterschiedsbetrag
zwischen Rückzahlungsbetrag und höherem
Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten |
38 |
84 |
Passiva 7 - Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt
zum 31. Dezember 2023 399 TEUR.
Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
Sicherheitsrücklage dotiert wurde.
Wir haben Vermögensgegenstände, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von
Altersversorgungsverpflichtungen dienen
(Deckungsvermögen) mit diesen Schulden
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt
verrechnet:
|
31.12.2023 |
|
TEUR |
| Beizulegende Zeitwerte
Vermögensgegenstände |
651 |
|
Pensionsrückstellungen |
651 |
| Saldo |
0 |
Die fortgeführten Anschaffungskosten des
Vermögensgegenstandes betragen 651 TEUR. Der
beizulegende Zeitwert entspricht dem vom Versicherer
nachgewiesenen Deckungskapital. In der Gewinn - und
Verlustrechnung wurden in dem GuV-Posten 12 Erträge
und Aufwendungen in Höhe von jeweils 14 TEUR
miteinander verrechnet.
Erläuterungen zu den Posten unter
dem Bilanzstrich
Eventualverbindlichkeiten
In diesem Posten werden übernommene
Bürgschaften und Gewährleistungsverträge
erfasst. Auf Basis der regelmäßigen
Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer
Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier
ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu
einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen
werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden
kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet.
Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten
abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen
unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage
sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich
in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen
nach der Auszahlung zu erfüllen.
D. Sonstige Angaben
Latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten
resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte.
Wir haben diese Effekte auf der Basis eines
Körperschaftsteuersatzes (inklusive
Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines
Gewerbesteuersatzes von 17,33 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt.
Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.
Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf
folgende Bilanzpositionen:
| Positionen |
Erläuterung der
Differenz |
| Aktive latente
Steuern |
|
| Forderungen an
Kunden |
Vorsorgereserven,
unterschiedliche Berücksichtigung der
Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und
Handelsbilanz, steuerlich nicht berücksichtigte
Einzelwertberichtigungen |
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere |
Steuerlich nicht zu
berücksichtigende Abschreibungen |
| Beteiligungen |
Steuerlich nicht zu
berücksichtigende Abschreibungen |
| Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
Unterschiedliche
Parameter |
| andere
Rückstellungen |
Unterschiedliche
Parameter und steuerrechtlich nicht
berücksichtigte Rückstellungen |
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver
latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht
nicht genutzt wurde.
Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der
Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten
Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn-
und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im
Wesentlichen auf steuerlich nicht berücksichtigte
Wertberichtigungen sowie die Veränderung des Fonds
für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.
Nicht in der Bilanz enthaltene
finanzielle Verpflichtungen
Leistungszusage der
Zusatzversorgungskasse
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im
Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines
Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem zehnjährigen
Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur
Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem
entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr
erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der
zusatzversorgungspflichtigen Gehälter
(einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der
Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz
einschließlich des Eigenanteils der
Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024
unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des
mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die
erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 50.765 TEUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 2.787 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der VBL
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 145.502 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1
% und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen
VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der
Verpflichtung der VBL.
Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation
Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem
der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf
regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen
überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft.
Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der
Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein
Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das
von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als
Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:
1. Freiwillige Institutssicherung
Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist
es, die angehörenden Institute selbst zu schützen
und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche
Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein
Entschädigungsfall vermieden und die
Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne
Einschränkungen fortgeführt werden.
2. Gesetzliche Einlagensicherung
Das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen
Einlagensicherung haben die Kunden gegen das
Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen
Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR.
Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine
reine Rückfalllösung für den Fall, dass die
freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht
greifen sollte.
Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG
verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als
Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten
institutsbezogenen Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres-
und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet
werden.
Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr
2024 aufzubringende Zielvolumen 20,8 Mio. EUR. Bis zum 31.
Dezember 2023 wurden 13,3 Mio. EUR eingezahlt.
Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der
Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment
Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser
Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 4,2
Mio. EUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um
sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind
vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.
Indirekte Haftung für die Erste
Abwicklungsanstalt (EAA)
Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom
24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009
zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG,
Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
gemäß § 8a
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der
Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist
entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 %
verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA,
die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen
werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25
Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die
Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus
künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung,
die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag
vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum
Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer
Rückstellung.
Für die mit der Auslagerung des Portfolios der
ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte
Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem
Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus
künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von
112,0 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß
§ 340f HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die
Sparkasse 43,8 Mio. EUR der Vorsorgereserven
gemäß § 340f HGB für die indirekte
Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den
nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten
Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge
unterbleiben kann.
Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine
Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender
Höhe eine Rückstellung bilden.
Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL)
Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes
Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am
Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag
5,21 %. Der Verband ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das
Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu
fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen
durchzuführen und die Aufsichtsbehörde
gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch
Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors
gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen
Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche
Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der
Satzung des Verbands eine Umlage von den
Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die
Geschäftskosten nicht decken.
Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr wurden für den
Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
|
TEUR |
|
Abschlussprüferleistungen |
478 |
| Andere
Bestätigungsleistungen |
36 |
| Gesamtbetrag |
514 |
Berichterstattung über die
Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des
Vorstandes
Für die Verträge der Vorstandsmitglieder
ist der Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich
dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen
Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen
für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.
Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf
fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die
Mitglieder des Vorstands erhalten überwiegend feste
Bezüge. Neben den festen Bezügen kann den
Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine
Leistungszulage von bis zu 15 % der Jahresvergütung
gewährt werden. Über die mögliche Zahlung
der Leistungszulage wird jährlich neu auf Vorschlag
des Hauptausschusses durch den Verwaltungsrat entschieden.
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht
enthalten.
Auf die festen Gehaltsansprüche wird die
Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.
|
2023 |
| Vorstand |
Jahresfestgehalt
einschließlich
Zulagen* (erfolgsunabhängig) |
Leistungszulagen
(erfolgsabhängig) |
Sonstige
Vergütung** |
Gesamtvergütung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
Hohmann, Jürgen
Vorsitzender |
625 |
61 |
8 |
694 |
Van den
Hövel-Meyer, Yvonne
Mitglied |
569 |
50 |
149 |
768 |
Wilming, Andreas
Mitglied |
513 |
50 |
8 |
571 |
| Summe |
1.707 |
161 |
165 |
2.033 |
* Herr Hohmann erhielt ein Jahresfestgehalt
sowie eine Vorstandsvorsitzenden-Zulage. Frau van den
Hövel-Meyer und Herr Wilming erhielten ein
Jahresfestgehalt.
** Frau van den Hövel-Meyer erhielt 141
TEUR zur Finanzierung einer privaten Altersvorsorge.
Die sonstigen Vergütungen betreffen einerseits
Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen, andererseits erhält Frau van den
Hövel-Meyer jährlich anstelle einer
Pensionszusage eine Zusatzvergütung für die
Bildung einer Altersvorsorge.
Die Dienstverträge von Herrn Hohmann und Herrn
Wilming beinhalten einen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen.
Dieser Anspruch besteht sowohl im Falle der regulären
Beendigung ihrer Tätigkeit als auch bei
Nichtverlängerung der Dienstverträge. Beide
Vorstandsmitglieder haben jeweils einen Anspruch von 55 %
der ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der
Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
Auf dieser Basis und unter der Annahme eines
Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65.
Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
errechnet.
| Vorstand |
Im Jahr 2023 der
Pensionsrückstellung zugeführt TEUR |
Barwert der
Pensionsansprüche 31.12.2023
TEUR |
Hohmann, Jürgen
Vorsitzender |
1.527 |
9.918 |
Wilming, Andreas
Mitglied |
1.265 |
8.144 |
| Summe |
2.792 |
18.062 |
Bezüge der Mitglieder der
Aufsichtsgremien
Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des
Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse
wurde im Berichtsjahr ein Sitzungsgeld von 240 EUR je
Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhielten im Berichtsjahr
jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhielten die
ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die
Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Hauptausschuss und
Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 2.980 EUR; die
Vorsitzenden erhielten jeweils den doppelten Betrag.
Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder
regulärer Beendigung der Tätigkeit bestanden
nicht.
In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit
und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023
folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor
genannten Gremien:
| Name |
TEUR |
| Eiskirch, Thomas |
10,8 |
| Demir, Züleyha |
4,9 |
| Gräf, Sonja |
3,7 |
| Hagemeister,
Maria-Christina |
3,9 |
| Janura, Elke |
3,7 |
| Krause, Olaf |
0,2 |
| Pewny, Sebastian |
3,7 |
| Beckmann, Carolin |
0,2 |
| Gamisch, Markus |
4,2 |
| Krolik, Robert |
0,5 |
| Stadie, Carsten |
3,5 |
| Bulut, Kaan |
0,2 |
| Gorin, Daniel |
0,2 |
| Haardt, Christian |
0,3 |
| Horneck, Wolfgang |
5,4 |
| Krampitz, Christian |
3,9 |
| Müller, Moritz |
4,4 |
| Schnell, Martina |
5,4 |
| Bornemann, Markus |
0,2 |
| Heim, Thorsten |
4,9 |
| Schmidt, Sascha |
3,9 |
| Zur Oven, Holger |
3,7 |
| Insgesamt |
71,8 |
Pensionsrückstellungen und
-Zahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands und
deren Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstands und deren
Hinterbliebene wurden 1.134 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31. Dezember 2023 18.553 TEUR.
Vorschüsse und
Kreditgewährungen an den Vorstand und den
Verwaltungsrat
Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.
Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und
Avale in Höhe von zusammen 84 TEUR und Mitgliedern des
Verwaltungsrats in Höhe von 802 TEUR gewährt.
Mitarbeiter/innen
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
|
2023 |
2022 |
| Vollzeitkräfte |
651 |
664 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte |
289 |
270 |
| Auszubildende |
50 |
55 |
| Insgesamt |
990 |
989 |
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.
Organe der Sparkasse
|
Verwaltungsrat |
| Vorsitzender |
Stv. Vorsitzende |
Mitglieder |
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister -vorsitzendes
Mitglied- |
Martina Schnell
Juristin,
Angestellte bei der Bundesagentur für
Arbeit -1. Stellvertreterin des vorsitzenden
Mitglieds- |
Maria-Christina
Hagemeister
Diplom-Pädagogin, Geschäftsleitung in
einer Bildungseinrichtung |
Sonja Gräf
Beamtin im Ruhestand |
|
Züleyha Demir
Diplom-Ingenieurin,
angestellte Architektin -2. Stellvertreterin
des vorsitzenden Mitglieds- |
Daniel Gorin (bis zum
08.02.2023)
Student |
Sebastian Pewny (ab dem
09.02.2023)
Stabsstellenleiter in einer
Bildungseinrichtung |
|
|
Moritz Müller
Fraktionsgeschäftsführer |
Wolfgang Horneck
Prokurist (i. R.), bei einem
Eisenbahnverkehrsunternehmen |
|
|
Elke Janura
Diplom-Kauffrau, Hausfrau |
Christian Krampitz
Fraktionsmitarbeiter |
|
|
Carsten Stadie
Sparkassenangestellter |
Markus Gamisch
Sparkassenangestellter |
|
|
Holger zur Oven
Sparkassenangestellter |
Thorsten Heim
Sparkassenangestellter |
|
|
Sascha Schmidt
Sparkassenangestellter |
|
|
Stellvertretende Mitglieder |
Svenja Striebeck
Kauffrau für
Büromanagement (in Elternzeit) |
Christian Kalisch
Student |
Kaan Bulut
Polizeibeamter |
Olaf Krause
Lehrer |
Vera Tiemann
Oberstudienrätin (i. R.) |
Gültaze Aksevi
Krankenpflegehelferin (i. R.) |
Monika Pieper
Lehrerin (i. R.) |
Christian Haardt
selbstständiger Rechtsanwalt |
Nicole Scheer
wissenschaftliche Mitarbeiterin einer
Bundestagsabgeordneten |
Robert Krolik
Sparkassenangestellter |
Martin Hasselmeier
Sparkassenangestellter |
Markus Bornemann
Sparkassenangestellter |
| Carolin Beckmann
Sparkassenangestellte |
Petra Klotz (bis zum
31.03.2023) Sparkassenangestellte |
Thomas Walger (ab dem
01.04.2023) Sparkassenangestellter |
|
|
Vorstand |
| Vorsitzender |
Mitglied |
Mitglied |
| Jürgen Hohmann |
Yvonne van den
Hövel-Meyer |
Andreas Wilming |
|
Diplom-Sparkassenbetriebswirt |
Master of Business
Administration |
Diplom-Kaufmann |
Bochum, 08.04.2024
Der
Vorstand
Hohmann
van
den Hövel-Meyer
Wilming
Anlage zum
Anhang
Anlagespiegel
|
Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR) |
|
Schuld-verschreibungen
und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
Aktien und andere
nicht
festverzinsliche
Wertpapiere |
Beteiligungen |
Anteile an
verbundenen Unternehmen |
| Entwicklung
der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
|
|
|
| Stand am 01.01. des
Geschäftsjahres |
505.783 |
12.382 |
157.528 |
253 |
| Zugänge |
- |
- |
- |
- |
| Abgänge |
- |
- |
- |
- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
505.783 |
12.382 |
157.528 |
253 |
| Entwicklung
der kumulierten Abschreibungen |
| Stand am 01.01. des
Geschäftsjahres |
1.915 |
7.046 |
48.327 |
- |
| Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
1.260 |
- |
- |
- |
| Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
- |
- |
- |
- |
| Änderungen der
gesamten Abschreibungen |
|
|
|
|
| im Zusammenhang mit
Zugängen |
- |
- |
- |
- |
| im Zusammenhang mit
Abgängen |
- |
- |
- |
- |
| im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
- |
- |
- |
- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
3.175 |
7.046 |
48.327 |
- |
|
Buchwerte |
| Stand am 01.01. des
Geschäftsjahres |
503.868 |
5.336 |
109.201 |
253 |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
502.608 |
5.336 |
109.201 |
253 |
|
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
Immaterielle
Anlagewerte |
Sachanlagen |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
| Entwicklung
der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
| Stand am 01.01. des
Geschäftsjahres |
5.089 |
184.254 |
31 |
| Zugänge |
- |
6.466 |
- |
| Abgänge |
- |
798 |
- |
| Umbuchungen |
- |
- |
- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
5.089 |
189.922 |
31 |
| Entwicklung
der kumulierten Abschreibungen |
| Stand am 01.01. des
Geschäftsjahres |
4.036 |
145.714 |
- |
| Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
193 |
4.163 |
- |
| Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
- |
- |
- |
Änderungen der
gesamten
Abschreibungen |
|
|
|
| im Zusammenhang mit
Zugängen |
- |
- |
- |
| im Zusammenhang mit
Abgängen |
- |
791 |
- |
| im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
- |
- |
- |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
4.229 |
149.086 |
- |
|
Buchwerte |
| Stand am 01.01. des
Geschäftsjahres |
1.053 |
38.540 |
31 |
| Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
860 |
40.836 |
31 |
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023 ("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Bochum hat keine Niederlassungen im
Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit
als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bochum
besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Bochum definiert den Umsatz als Saldo
aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 232.765
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 826.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 54.728 TEUR.
Die Steuern auf Gewinn betragen 36.001 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Bochum hat im Geschäftsjahr keine
öffentlichen Beihilfen erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Bochum
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bochum
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse
Bochum für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen
sowie den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse
unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht
besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an
Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen
Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.
Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten
Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 77,5 % der Bilanzsumme
ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat
daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023
wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in
Form eines Anstiegs der Energiepreise, der
Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit,
von Lieferengpässen und einer hohen Inflation
geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes
Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und
Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder
nicht vollumfänglich nachkommen können
(Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt
daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse
im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von
Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen
Prüfung der organisatorischen Pflichten und der
Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der
Kreditprozesse, unter anderem die
Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die
Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten
Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des
Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der
Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf
Grundlage von Aufbau - bzw. Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft
prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des
Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen
Kreditengagements. Für diese Kreditfälle
untersuchten wir die ordnungsgemäße
handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im
Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße
Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den
Mindestanforderungen für das Risikomanagement
(MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen
Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen
bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen
gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten,
der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile
(Blankokredite) oder Negativhinweise aus der
Kontoführung des Kreditnehmers
(Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben
wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit
eine Rückführung der Forderung durch den
Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen
eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert
und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und
der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4
(Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.)
enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die
Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht
(Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
den gemäß § 289b
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem
Lagebericht nach § 325 HGB zu
veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht
für das Geschäftsjahr 2023; dieser wird uns
vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung
gestellt
|
| ― |
die übrigen Teile des
Geschäftsberichts für das
Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des
geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
sowie unseres Bestätigungsvermerks; der
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr
2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem
Datum dieses Bestätigungsvermerks zur
Verfügung gestellt
|
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Falls wir auf Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfer
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten Internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.
|
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
Internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k
Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der
Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, haben folgende
Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im
Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur
Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
| ― |
Prüfung nach § 89 Abs.
1 des WpHG
|
| ― |
jährliche Prüfungen
gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk
|
| ― |
Prüfung der Beträge
der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG
für die Bemessung der Umlage der Kosten für
die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel
|
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.
Münster, 26. April
2024
Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle
Wagner
Wirtschaftsprüfer
Lagebericht
2023 zum 31. Dezember 2023
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit
Die Sparkasse Bochum ist gemäß §1
SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist
Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL) in
Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen-
und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Sie
ist beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer A 3960 im
Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse Bochum ist die Stadt
Bochum. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des
Trägers sowie die angrenzen Gemeinden.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL
und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren
Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden,
Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und
-produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung
keine Einschränkungen vorsehen. Der im
Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag
verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer
Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet
den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und
ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der
Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der
öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen
sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich zum
31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 0,7 %
auf 1.065 erhöht, von denen 682
vollzeitbeschäftigt, 324 teilzeitbeschäftigt
sowie 59 in Ausbildung sind.
Die Gesamtzahl unserer 45 Geschäftsstellen hat
sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Volkswirtschaftliches Umfeld
Die Rahmenbedingungen für die deutsche
Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die
geopolitische Lage verschärfte sich: Zu dem
fortlaufenden Krieg in der Ukraine kamen die
Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen
zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten
sich weiter.
Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten
Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF)
zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %),
wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der
dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und
in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm
jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um
2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich
belastete.
Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen
Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 %
(arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen
hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der
BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die
Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen.
Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert
und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die
privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen
jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 %
zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4
Prozentpunkte verminderte.
In NRW dürfte dieser Abwärtstrend
stärker ausfallen. Grund ist insbesondere die starke
Betroffenheit der Industrie durch die hohen Energiepreise.
Das Wirtschaftsministerium NRW prognostiziert für 2023
einen Rückgang des BIP um 1,1 %.
Im Ruhrgebiet setzt sich dies fort. Der
Konjunkturklimaindikator der Industrie- und Handelskammer
Ruhr als Gradmesser für die wirtschaftliche
Entwicklung ist von seinem Wert zu Jahresbeginn 2023 von
101 Punkten zum Jahreswechsel auf 94 Punkte gesunken und
liegt damit auf einem der niedrigsten Stände seit 15
Jahren.
Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren
erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023
rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von
3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte
(-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das
gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.
Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte
das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während
sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen
in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die
Ausrüstungsinvestitionen als einzige
Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %).
Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der
staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte
Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der
gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.
Während der Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant
steigenden Energiepreisen und einer hohen
Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023
die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die
Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die
Energiepreise bleiben jedoch - trotz des deutlichen
Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen
im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die
energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen
aufgrund von Materialengpässen berichteten im
Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.
Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch
die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen,
blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich
zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr
deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich
im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote
leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie
(Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).
Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase
für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im
Jahresverlauf 2023 gezeigt und verstärkten sich im
abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im
Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000
Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr
2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Auch in Bochum
zeichnete sich eine ähnliche Entwicklung ab. Die Zahl
der Arbeitslosen stieg im Dezember 2023 im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 592 auf 16.797 Arbeitslose an. Die
Arbeitslosenquote stieg damit von 8,3 % im Dezember 2022
auf 8,5 % im Dezember 2023 an. Im regionalen Vergleich der
Metropole Ruhr liegt Bochum damit jedoch unter dem
Durchschnitt von 9,6 % per Dezember 2023.
Die Zahl der Erwerbstätigen stieg bundesweit
dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr
Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel
der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in
den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab.
Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von
Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.
Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren
auch deshalb als so robust erwiesen, weil die
befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als
Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene
Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche
Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung
des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass
trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige
Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz
anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser
Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffs auf die Ukraine endete der
langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in
2022 (+3,8 %).
Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung
aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den
Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf
geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit
jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830)
und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer
Jahre (z. B. 2013: 26.120).
Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige
Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten
Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im
Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich
stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist
in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch
den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu
den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in
den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen.
Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81
(Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom
Handel mit einer Quote von 62.
Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im
Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in
dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der
stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die
Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um
durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der
einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich
entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut
zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im
Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr
2020.
Der Blick auf die Inflationsentwicklung im
Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen
Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum
Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt
zurückzuführen, da der Staat die
Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und
Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was
nun wegfiel.
Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts
stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch
die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der
Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum
Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit
den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge
im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real)
gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.
Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die
hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase
gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante
Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die
bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen
Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab
(-2,7 %).
Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst
mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem
4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang
hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und
erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist
der stärkste Rückgang gegenüber einem
Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr
2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten
Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen
am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes
lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 %
über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in
Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele
Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim
Erwerb von Wohneigentum. Demgemäß geht auch die
Prognose für NRW des Ministeriums für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen erst im Verlauf des Jahres 2024 von
einer Erholung der Nachfrage nach Bauleistungen aus,
begründet in der Aussicht auf Zinssenkungen der EZB
sowie auf Steigerungen der real verfügbaren Einkommen.
Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken
weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde
2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal
Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr
2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 %
geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed
die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu
Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im
weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen
unverändert. Die EZB, die später die Zinswende
vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz
von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf
4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der
Einlagenfazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 %
auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die
zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im
Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023
ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022
legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023
mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im
Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund
16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen
deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben,
bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem
deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die
Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von
knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um
knapp 14 % zu.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben
der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023
lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem
Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten
bewegten sich die Renditen zehnjähriger
Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft
eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über
der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3
%. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt
die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem
Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung
erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die
Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023
auf 2,06 %.
Branchenumfeld
Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der
Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im
Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der
Passivseite deutlich auf das Geschäft der
Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert,
ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum
einen auf das gestiegene Zinsniveau
zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch
die rückläufigen Anlageinvestitionen und die
aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.
Im Aktivgeschäft verzeichneten die
Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur
noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische
Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023,
nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende
2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 %
über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den
Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und
sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute
ein Plus von 0,7 %.
Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von
Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60
% im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.
Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten
nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9
%). Dieses Plus resultierte einzig aus dem
Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im
Geschäft mit privaten Kunden zu
Bestandrückgängen (-0,6 %) kam. Im
Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach
privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber
auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4
%).
Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw.
Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen
zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt.
Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der
Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des
steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr
2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der
Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von
Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten
Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen
dürften.
In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei
Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022:
+4,1 %). Während die täglich fälligen
Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte
es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche
Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei
Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als
vervierfachten.
Auch die Entwicklung bei den
westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im
Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die
Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen
zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen
Einlagenformen. Die größten absoluten
Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei
täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in
den Vorjahren mangels verzinster Alternativen
kontinuierlich zugenommen hatten.
Das nicht bilanzwirksame
Kunden-Wertpapiergeschäft der
westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge
des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und
insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach
festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte
Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9
% über dem Vorjahreswert.
Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die
Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte,
führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss"
und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken
bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der
Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird
sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche
Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern,
demgegenüber werden die Kreditinstitute
voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden
haben.
Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der
Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch
für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die
Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren
Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss",
auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert
werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand
bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts
steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am
Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen
Situation erhöhten die westfälisch-lippischen
Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im
Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf
einem vergleichsweise moderaten Niveau.
2.2. Veränderungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen
wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige
Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023
veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die
Anforderungen der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und
Überwachung in ein deutsches Rundschreiben
überführt. Weitere Ergänzungen und
Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur
Handhabung des Immobiliengeschäftes sowie
Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken.
Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden
Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab
dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich
insbesondere auf die Regelungen zu den
Immobiliengeschäften.
Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des
Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten
Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum
einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von
null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel,
die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems
präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein
sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der
risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte
Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den
spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.
Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf
eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre
sowie mittelfristig auf weiter erhöhte
Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde
beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8.
MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.
Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen
Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei
den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit"
eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem
Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten
Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher
Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023
bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz
erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen
erforderlich gemacht.
2.3. Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Die Kennziffern Cost-Income-Ratio
1, Betriebsergebnis vor Bewertung
2 sowie die Gesamtkapitalquote nach CRR
3, die der internen Steuerung dienen und in die
Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr
als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren
definiert.
1 Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen
gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs
(bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung:Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der
sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und
abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß
Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale
und aperiodische Positionen)
3 Gesamtkapitalquote nach CRR:Verhältnis
der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die
risikobezogenen Positionswerte
2.4. Darstellung, Analyse und
Beurteilung des Geschäftsverlaufs
|
Bestand |
Veränderung |
Anteil an der
Bilanzsumme |
|
2023 |
2022 |
|
|
2023 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
| Bilanzsumme |
8.573,3 |
8.842,3 |
-269,0 |
-3,0 |
|
| Barreserve |
103,2 |
128,6 |
-25,4 |
-19,8 |
1,2 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
619,0 |
677,0 |
-58,0 |
-8,6 |
7,2 |
| Forderungen an
Kunden |
6.657,4 |
6.722,2 |
-64,8 |
-1,0 |
77,7 |
| Wertpapieranlagen |
1.033,0 |
1.156,7 |
-123,7 |
-10,7 |
12,0 |
| Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen |
109,5 |
109,5 |
- |
- |
1,3 |
| Sachanlagen |
40,8 |
38,5 |
2,3 |
6,0 |
0,5 |
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten |
1.080,7 |
1.081,7 |
-1,0 |
-0,1 |
12,6 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
6.163,8 |
6.474,8 |
-311,0 |
-4,8 |
71,9 |
| Rückstellungen |
66,3 |
63,6 |
2,7 |
4,2 |
0,8 |
| Eigenkapital |
1.257,0 |
1.219,3 |
37,7 |
3,1 |
14,7 |
| Barreserve |
Aktiva 1 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
Aktiva 3 |
| Forderungen an
Kunden |
Aktiva 4 und 9 |
| Wertpapieranlagen |
Aktiva 5 und 6 |
| Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen |
Aktiva 7 und 8 |
| Sachanlagen |
Aktiva 12 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
Passiva 1 und 4 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
Passiva 2 |
| Rückstellungen |
Passiva 7 |
| Eigenkapital |
Passiva 11 und 12 |
2.4.1. Bilanzsumme und
Geschäftsvolumen
Entgegen des erwarteten leichten Anstiegs der
Bilanzsumme war im Berichtsjahr ein merklicher
Rückgang von 3,0 % von 8.842,3 Mio. EUR auf 8.573,3
Mio. EUR zu verzeichnen.
Ursächlich hierfür war vor allem, dass vor
dem Hintergrund rückläufiger Kundeneinlagen
fällige Wertpapiereigenanlagen nicht wiederangelegt
und freie Liquiditätspositionen abgebaut wurden.
2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich
von 677,0 Mio. EUR auf 619,0 Mio. EUR.
Der Rückgang ist hauptsächlich auf einen
Abbau der als Einlagefazilität bei der Deutschen
Bundesbank gehaltenen freien Liquidität
zurückzuführen.
Zusätzlich beinhaltet der Bestand das zu
haltende Mindestreserveguthaben, Liquiditätsreserven,
die bei der Landesbank Hessen-Thüringen gehalten
werden, sowie Fremdwährungstages- und Termingelder und
Schuldscheine mit Kontrahenten/Emittenten innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe.
2.4.2.2. Forderungen an Kunden
Die Forderungen an Kunden reduzierten sich leicht von
6.722,2 Mio. EUR auf 6.657,4 Mio. EUR.
Zum Anfang des Berichtsjahres sind wir von einem
moderaten Wachstum unseres Kundenkreditgeschäfts
ausgegangen. Die Reduzierung der Kreditnachfrage, die
infolge des starken Anstiegs des Zinsniveaus bereits in der
zweiten Jahreshälfte 2022 beobachtet wurde, setzte
sich auch im Jahr 2023 fort.
Rückläufig zeigten sich vor allem die
Darlehensausreichungen an Privatkunden.
Die bilanzwirksamen Darlehensausreichungen an
Geschäftskunden haben sich hingegen leicht
erhöht. Der Rückgang der unwiderruflichen
Kreditzusagen von 693,8 Mio. EUR auf 461,2 Mio. EUR
untermauert jedoch, dass auch die aktuelle Kreditnachfrage
unserer Geschäftskunden insgesamt verhalten ist.
Der Bestand der Treuhandkredite und
Weiterleitungsdarlehen verminderte sich um 21,3 Mio. EUR
auf 465,9 Mio. EUR.
2.4.2.3. Wertpapieranlagen
Der Bestand an Wertpapieranlagen verminderte sich zum
Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr deutlich von
1.156,7 Mio. EUR auf 1.033,0 Mio. EUR.
Für den Rückgang war die Abnahme der
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapiere in Höhe von 123,7 Mio. EUR aufgrund von
Fälligkeiten maßgeblich, die aufgrund
rückläufiger Kundeneinlagen sowie der attraktiven
alternativen Anlagemöglichkeit als verzinsliches
Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank nicht
durch Wiederanlagen in Wertpapieren ersetzt wurden.
2.4.2.4. Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Volumen der
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
unverändert bei 109,5 Mio. EUR.
2.4.2.5. Sachanlagen
Die Sachanlagen erhöhten sich leicht von 38,5
Mio. EUR auf 40,8 Mio EUR.
Die Umsetzung unseres Neubauprojekts Dr.-Ruer-Platz 8
blieb weiterhin der Schwerpunkt der Investitionen und
wirkte sich mit einem Volumen von 3,6 Mio. EUR auf die
Erhöhung des Buchwerts aus.
2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
verzeichneten einen geringen Rückgang von 1.081,7 Mio.
EUR auf 1.080,7 Mio. EUR.
Von den aufgenommenen gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der
Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 430
Mio. EUR wurde im Berichtsjahr ein Teilbetrag von 200 Mio.
EUR zurückgezahlt. Demgegenüber erhöhte sich
in derselben Höhe der Bestand der bei Landesbanken
aufgenommenen Termingelder, so dass sich insgesamt eine
stabile Entwicklung zeigt.
2.4.3.2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen
entgegen dem prognostizierten leichten Wachstum im
Vergleich zum Vorjahr deutlich um 311,0 Mio. EUR auf
6.163,8 Mio. EUR ab.
Damit setzt sich der in den letzten Jahren
während der Niedrig- bzw. Negativzinsphase zu
verzeichnende, teilweise deutliche Anstieg der
Kundeneinlagen nicht weiter fort. Neben dem Abzug einzelner
Großeinlagen war auch die verstärkte Anlage
unserer Kunden in nicht bilanzwirksame Wertpapiere
ursächlich für den rückläufigen
Einlagenbestand. Zusätzlich hat sich der Wettbewerb um
Kundeneinlagen spürbar intensiviert, bedingt durch das
gestiegene Zinsniveau und die damit verbundenen
Konditionen.
Die Abnahme der Kundeneinlagen resultiert weitgehend
aus der Entwicklung der täglich fälligen
Verbindlichkeiten (-699,0 Mio. EUR) sowie der Spareinlagen
(-426,1 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist weisen dagegen einen
erheblichen Anstieg in Höhe von 814,0 Mio. EUR auf
1.166,8 Mio. EUR auf. Die aufgezeigte Entwicklung
resultiert vor allem aus Umschichtungen unserer Kunden
aufgrund der veränderten Zins- und
Konditionenstruktur.
2.4.4.
Dienstleistungsgeschäft
Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr
2023 folgende Schwerpunkte ergeben:
Zahlungsverkehr
Der Bestand an Geschäfts- und Privatgirokonten
verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 303
Konten auf 240.547 Konten. Die Anzahl der vermittelten
Kreditkarten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr
von 6.068 auf 6.267 Karten.
Vermittlung von Wertpapieren
Im Geschäftsjahr 2023 nahmen die
Wertpapierumsätze gegenüber dem Vorjahr deutlich
um 79,4 Mio. EUR zu und erreichten einen Wert von 579,9
Mio. EUR.
Der Kundenwertpapierbestand lag mit 1.704,6 Mio. EUR
weit über dem Vorjahresbestand (1.391,2 Mio. EUR).
Diese Entwicklung untermauert, dass die Kunden ihre
Ersparnisse verstärkt in nicht bilanzwirksamen
Wertpapieren angelegt haben. Die Anzahl der Kundendepots
erhöhte sich um 5,9 % auf 34.081.
Immobilienvermittlung
Durch die S-Immobiliendienst der Sparkasse Bochum
GmbH wurden insgesamt 277 Objekte mit einem Verkaufswert
von 104,1 Mio. EUR vermittelt, was volumenbezogen eine
deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 18,1 %
bedeutet.
Vermittlung von
Bausparverträgen
Im Bauspargeschäft wurden insgesamt 2.418
Bausparverträge mit einer Bausparsumme von insgesamt
202,9 Mio. EUR abgeschlossen, was einen volumenbezogenen
Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 31,8 %
darstellt. Dieser deutliche Rückgang ist vor allem auf
einen Sondereffekt im Vorjahr zurückzuführen, da
die vermittelte Bausparsumme im Jahr 2022 aufgrund des
schnellen Zinsanstiegs weit über den Werten aus den
Vorjahren lag.
Vermittlung von Versicherungen
Mit einer vermittelten Beitragssumme von 47,5 Mio.
EUR (im Vorjahr: 47,1 Mio. EUR) zeigte sich das
Lebensversicherungsgeschäft leicht steigend.
Während die im Berichtsjahr vermittelte Beitragssumme
der Kompositversicherungen um 3,9 % ebenfalls leicht
gestiegen ist, verminderte sich die Beitragssumme der
Krankenversicherungen um 10,5 %, sodass die Entwicklung im
Sachversicherungsgeschäft insgesamt in etwa dem
Vorjahresniveau entspricht.
2.5. Darstellung, Analyse und
Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist
gekennzeichnet durch einen Anteil der Kundenforderungen an
der Bilanzsumme in Höhe von 77,7 % (im Vorjahr: 76,0
%). Der Anteil der eigenen Wertpapieranlagen an der
Bilanzsumme beträgt 12,0 % (im Vorjahr: 13,1 %).
Während sich der Bestand an Kundenforderungen mit -1,0
% nur leicht rückläufig zeigte, war bei den
eigenen Wertpapieranlagen mit -10,7 % ein deutlicher
Rückgang zu verzeichnen. Ursächlich hierfür
war in erster Linie, dass Wertpapierfälligkeiten und
-verkäufe zur Finanzierung des Kreditgeschäfts
verwendet wurden.
Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden an der Bilanzsumme hat sich vor dem Hintergrund
rückläufiger Kundeneinlagen um 1,3 %-Punkte auf
71,9 % verringert. Dahingegen ist der Anteil der
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an der
Bilanzsumme mit 12,6 % (Vorjahr 12,2 %) relativ stabil
geblieben.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten
sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für
besondere Risiken des Geschäftszweigs der
Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.
Stille Lasten bestehen in Form von zum gemilderten
Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapieren des
Anlagevermögens, die zum Bilanzstichtag oberhalb des
Marktwertes bewertet werden, da die eingetretenen
Wertminderungen lediglich vorübergehend sind.
Einzelheiten hierzu sind ebenfalls dem Anhang zum
Jahresabschluss zu entnehmen.
Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen
erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des
Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive
des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein
Eigenkapital von 407,1 Mio. EUR (Vorjahr 405,3 Mio. EUR)
aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die
Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche
Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB
durch eine zusätzliche Vorsorge von 35,9 Mio. EUR auf
849,9 Mio. EUR erhöht.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen) - bedeutsamer
Leistungsindikator - übertrifft am 31. Dezember 2023
mit 20,57 % (im Vorjahr: 20,01 %) die aufsichtliche
Mindestanforderungen von 8,0% gemäß CRR
zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und
antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 01. Januar 2024 hat die
BaFin den so genannten SREP-Zuschlag auf 1,75 % festgesetzt
(bis zum 31. Dezember 2023 1,5 %). Zum 1. Februar 2022
erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null
auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem
wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den
Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit
dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen
Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 6.082,5 Mio. EUR
und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 1.251,3 Mio.
EUR.
Auch die harte Kernkapitalquote und die
Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich
vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote
beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 19,75 % der
anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.
Die für 2023 prognostizierten Werte für die
Gesamtkapitalquote konnten leicht übertroffen werden,
während das angestrebte Wachstum der Eigenmittel
aufgrund einer erhöhten Risikovorsorge im
Kreditgeschäft nicht ganz realisiert werden konnte.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 13,49 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % und moderat
über unserem prognostizierten Wert.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse
über eine gute Eigenkapitalbasis. Auf der Grundlage
unserer strategischen Planung und der damit verbundenen
Kapitalplanung vom 30.06.2023 bis zum Jahr 2027 ist auch
weiterhin eine Übererfüllung der
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die
Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante
zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.
2.5.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) lag mit 134,0 % bis 167,8 % durchgängig oberhalb
des Mindestwerts von 100,0 %. Der intern festgelegte
Mindestwert von 107,5 % wurde täglich eingehalten. Die
LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 158,8 %.
Die strukturelle Liquidätsquote (Net Stable
Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 112,7 %
bis 118,1 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von
100 % durchgängig eingehalten. Der intern festgelegte
Mindestwert von 104,0 % wurde auch hier täglich
eingehalten.
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften
wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen
Bundesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank,
Refinanzierungsgeschäfte in Form von
Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in
2023 nicht genutzt. In der Vergangenheit hat die Sparkasse
an drei gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der
Europäischen Zentralbank (EZB) mit einem Volumen von
430,0 Mio. EUR teilgenommen. Von diesen Refinanzierungen
wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Teilbetrag in
Höhe von 200,0 Mio. EUR zurückgezahlt. Die
Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs"
(Mobilisation and Administration of Credit Claims) der
Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als
notenbankfähige Sicherheiten teil.
Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer
Finanzplanung gewährleistet.
2.5.3. Ertragslage
Die wesentliche Erfolgskomponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen
sind nicht um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt.
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Zinsüberschuss |
169,5 |
157,9 |
11,6 |
7,3 |
|
Provisionsüberschuss |
57,7 |
55,0 |
2,7 |
4,9 |
| Nettoergebnis des
Handelsbestands |
- |
- |
- |
- |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
5,5 |
4,0 |
1,5 |
37,5 |
| Personalaufwand |
-75,0 |
-67,2 |
7,8 |
11,6 |
| Anderer
Verwaltungsaufwand |
-33,3 |
-32,6 |
0,7 |
2,1 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-6,6 |
-7,8 |
-1,2 |
-15,4 |
| Ergebnis vor Bewertung
und Risikovorsorge |
117,8 |
109,2 |
8,6 |
7,9 |
| Aufwand aus Bewertung
und Risikovorsorge |
-27,2 |
-41,8 |
-14,6 |
-34,9 |
| Zuführungen Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
-35,9 |
-15,7 |
20,2 |
128,7 |
| Ergebnis vor
Steuern |
54,7 |
51,7 |
3,0 |
5,8 |
| Steueraufwand |
-36,3 |
-33,4 |
2,9 |
8,7 |
|
Jahresüberschuss |
18,4 |
18,3 |
0,1 |
0,5 |
|
Zinsüberschuss: |
GuV-Posten Nr. 1 bis
4 |
|
Provisionsüberschuss: |
GuV-Posten Nr. 5 und
6 |
| Sonstige betriebliche
Erträge: |
GuV-Posten Nr. 8 und
20 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen: |
GuV-Posten Nr. 11, 12,
17 und 21 |
| Aufwand aus Bewertung
und Risikovorsorge: |
GuV-Posten Nr. 13 bis
16 |
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte
Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse
in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur
Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden
die Erträge und Aufwendungen um
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden. Nach Berücksichtigung des
Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach
Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen
Ergebnisses und der Steuern verbleibt der
Jahresüberschuss.
Die bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren
für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle
aufgeführt:
|
2023 |
2022 |
|
% |
% |
| Cost-Income-Ratio |
47,5 |
49,4 |
Betriebsergebnis vor
Bewertung
In Prozent der Durchschnittsbilanzsumme |
1,37 |
1,22 |
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von
Betriebsvergleichswerten beträgt 120,2 Mio. EUR
(Vorjahr 107,6 Mio. EUR). Dies entspricht im
Verhältnis zur jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme
einem Wert von 1,37 % (Vorjahr 1,22%). Damit konnten die
Planungen sowohl auf Basis der absoluten Werte, als auch im
Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme leicht
übertroffen werden. Das im Vorjahreslagebericht
prognostizierte Ergebnis stellte sich aufgrund eines leicht
über den Erwartungen liegenden Provisionsergebnisses
und eines unter den Planungen liegenden Sachaufwandes
besser dar. Das im Vergleich zu den Planungen
schwächere Zinsergebnis konnte aufgrund eines
über den Erwartungen liegenden Zinsaufwandes durch die
zuvor dargestellten Entwicklungen kompensiert werden.
Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern
(bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum
Jahresbeginn) lag mit 7,41 % über dem Vorjahreswert
von 5,58 %.
Auch die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 49,4
% auf 47,5 %. Die im Vorjahr prognostizierte Verbesserung
trat ein.
Im Geschäftsjahr hat sich der
Zinsüberschuss etwas ungünstiger entwickelt als
erwartet. Er erhöhte sich um 8,7 % auf 170,0 Mio. EUR.
Der Zinsaufwand stieg aufgrund der Zinserhöhungen
stärker als prognostiziert.
Demgegenüber übertraf der
Provisionsüberschuss das erwartete Ergebnis moderat.
Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge im
Giroverkehr um 5,1 % über dem Vorjahreswert.
Nach den Werten des sparkasseninternen
Betriebsvergleichs lag der Personalaufwand insbesondere
infolge der Belastung aus der Zahlung einer
Inflationsausgleichsprämie für 2023 mit 71,0 Mio.
EUR wie erwartet höher als im Vorjahr. Der Sachaufwand
lag mit 37,7 Mio. EUR spürbar unterhalb unserer
Planung. Die Preissteigerungen fielen geringer aus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
entsprechend unserer Erwartungen zurückgegangen.
Abschreibungen und Wertberichtigungen nach
Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und
Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 27,2 Mio. EUR
(Vorjahr 41,8 Mio. EUR). Aufgrund erhöhter
Risikovorsorge stellten sich die Bewertungsergebnisse
sowohl aus dem Kreditgeschäft als auch aus den
Wertpapieranlagen erneut negativ dar. Sonstige
Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter
Bedeutung.
Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 35,9
Mio. EUR aufgestockt.
Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 2,9
Mio. EUR auf 36,3 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand
auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf
den gestiegenen Erträgen.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und
des gestiegenen Zinsniveaus ist die Sparkasse mit der
Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.
Die Prognosen hinsichtlich der Ertragslage sind
eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den
gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die
Sparkasse die Ertragslage als günstig.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug
im Geschäftsjahr 2023 0,21 %.
2.6. Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen
Rahmenbedingungen bewerten wir die
Geschäftsentwicklung zusammenfassend als günstig.
Die ordentliche Ertragslage hat sich sowohl im
Vergleich zum Vorjahr, als auch zu unseren Erwartungen
positiv entwickelt, so dass die Planwerte für die
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren erreicht
bzw. sogar übertroffen werden konnten.
Nachdem die Bilanzsumme in den letzten Jahren
teilweise deutlich gestiegen ist, war sie im Berichtsjahr
rückläufig. Die Entwicklung der Kundenforderungen
sowie der Kundeneinlagen bliebe n hinter unseren Planwerten
zurück. Darüber hinaus hat die Sparkasse die
Risikovorsorge für das Kreditgeschäft im Kontext
der schwieriger werdenden gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung erhöht, was sich schmälernd auf die
Ertragslage ausgewirkt hat.
3. Nachtragsbericht
Die Nachtragsberichterstattung erfolgt
gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.
4. Risikobericht
4.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests,
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
und die ergänzenden Teilstrategien umfassen die Ziele
der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
|
Adressenausfallrisiken |
Kundengeschäft
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiken |
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Währungsrisiko |
|
Liquiditätsrisiken |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein
ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.495,6 Mio.
EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 1.100,0 Mio.
EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so
bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken
ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite
reichten sowohl unterjährig als auch zum
Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und
Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Risikoart |
Limit |
Limitauslastung |
| inkludierte
Risikokategorien |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
Adressenrisiken
Kundengeschäft
Eigengeschäft |
350,0 |
172,9 |
49,4 |
Marktpreisrisiken
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Währungsrisiko |
625,0 |
455,5 |
72,9 |
Liquiditätsrisiken
Refinanzierungskostenrisiko |
65,0 |
36,6 |
56,3 |
| Operationelles
Risiko |
60,0 |
28,4 |
47,4 |
|
Risikotragfähigkeitslimit / Gesamtrisiko |
1.100,0 |
693,4 |
63,0 |
Die Abteilung Banksteuerung und Finanzen steuert die
Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen
Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum bis in das Jahr
2027 können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser
Simulationen ist festzuhalten, dass die
Risikotragfähigkeit auf Basis des Gesamtrisikowertes
gegeben ist.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten .
Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen
auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen
Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Das Risikocontrolling (Abteilung Banksteuerung und
Finanzen), das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die
Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt
ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu
identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und
darüber zu berichten. Das Risikocontrolling
unterstützt den Vorstand bei der Errichtung und
Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und
Risikocontrollingprozesse. Zusätzlich verantwortet es
die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen
Anforderungen, die Erstellung der
Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende
Überwachung der Einhaltung von Limiten. Es
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird durch den Abteilungsleiter
der Abteilung Banksteuerung und Finanzen wahrgenommen.
Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung
wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die
Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben
und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den
Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu
beraten.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und
des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die
Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller
Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Verfahren zur Aufnahme von
Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf
neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt.
Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter
Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation
sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
4.2. Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
4.2.1. Adressenausfallrisiken
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes,
welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden
Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.
Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines
Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
verändert hat.
Das Länderrisiko umfasst neben dem
bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das
politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das
Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer
Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des
Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der
Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher
Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz
im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.
4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise eines Avals (Ausfallrisiko). Andererseits
umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise
oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der
Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht
beitragen können (Sicherheitenverwertungs und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
interne Kreditobergrenzen, die
unterhalb der Großkreditgrenzen der CRR liegen,
dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Das Kundenkreditvolumen setzt sich aus den Krediten
an unselbstständige und sonstige Privatpersonen,
Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige
Privatpersonen, öffentliche Haushalte und
kommunalverbürgten Krediten zusammen.
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 67,7 % (5.470,4
Mio. EUR) des Kundenkreditvolumens an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
28,5 % (2.299,6 Mio. EUR) an wirtschaftlich
unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Weitere
3,8 % (307,3 Mio. EUR) des Kundenkreditvolumens entfallen
auf öffentliche Haushalte und kommunalverbürgte
Kredite.
Die regionale Wirtschaftsstruktur der Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständigen Privatpersonen spiegelt
sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den
Schwerpunktbereich bilden mit 46,6 % die Ausleihungen im
Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
neben mehreren bedeutenden Ausleihungen, eine breite
Streuung des Ausleihgeschäfts. 75,8 % des
Kreditvolumens im Kundengeschäfts entfallen auf
Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 100,0 Mio.
EUR. 24,2 % des Kreditvolumens im Kundengeschäfts
betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von
mehr als 100,0 Mio. EUR.
Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Anzahl in
% |
Volumen in
% |
| 1 bis 9 |
92,1 |
89,9 |
| 10 bis 15 |
6,7 |
9,3 |
| 16 bis 18 |
1,2 |
0,8 |
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren
politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist
für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das
an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte
Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 1,21 % des
Kundenkreditvolumens.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in
folgenden Bereichen: Kreditnehmer, Branchen,
Größenklassenverteilung, Sicherheiten und
Regionalprinzip. Die Risikokonzentrationen werden bewusst
eingegangen, weshalb auch für die Zukunft von einem
Fortbestehen dieser Risikokonzentrationen in ähnlichem
Maße ausgegangen wird.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Entwicklung der Risikovorsorge:
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand
per 01.01.2023
TEUR |
Zuführung
TEUR |
Auflösung
TEUR |
Verbrauch
TEUR |
Endbestand
per 31.12.2023
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen* |
16.836 |
19.626 |
985 |
1.094 |
34.383 |
| Rückstellungen |
240 |
62 |
44 |
- |
258 |
|
Pauschalwertberichtigungen |
21.661 |
3.345 |
- |
- |
25.006 |
| Pauschale
Rückstellungen |
5.576 |
616 |
464 |
- |
5.728 |
| Gesamt |
44.313 |
23.649 |
1.493 |
1.094 |
65.375 |
* Die Darstellung erfolgt ohne Aufwendungen
für Bewertungsmaßnahmen von
Schuldscheinforderungen. Diese ordnen wir entsprechend
unserer internen Steuerung nicht dem Kundengeschäft,
sondern dem Wertpapiergeschäft zu.
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im
Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Erhöhung des
Aufwands. Ursächlich hierfür sind - neben einem
generellen Anstieg der spezifischen und allgemeinen
Risikovorsorge aufgrund der sich verschlechternden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vor allem vorgenommene
Risikovorsorgemaßnahmen für wenige nicht
unbedeutende Einzelfälle.
4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag
ein Volumen von 1.200,5 Mio. EUR. Wesentliche Positionen
sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (988,4 Mio.
EUR).
Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
| Externes
Rating (in %) |
Moody's /
Standard & Poor's |
Aaa bis Baa1 /
AAA bis BBB+ |
Baa2 bis Baa3 /
BBB bis BBB- |
Ba1 bis Ba3 /
BB+ bis BB- |
B1 bis C /
B+ bis C |
ungeratet |
| 31.12.2023 |
68,1 |
11,9 |
1,8 |
0,5 |
17,8 |
| 31.12.2022 |
73,4 |
9,1 |
2,3 |
0,2 |
15,0 |
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen
an die Landesbank Hessen Thüringen die zum Jahresende
rund 125,9 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt
sich als Folge der Mitgliedschaft in der
Sparkassenorganisation.
4.2.2. Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
ergibt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der
Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der
Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen
(Zinsänderungsrisiken)
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden
bilanzwirksame Instrumente in Form mittelfristiger
Refinanzierungen eingesetzt.
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
| + 200
Basispunkte |
- 200
Basispunkte |
| TEUR |
in % der
Eigenmittel |
TEUR |
in % der
Eigenmittel |
| -277.543 |
-22,18 |
318.338 |
25,44 |
Konzentrationen bestehen bei den
Zinsänderungsrisiken in dem Laufzeitband > 10
Jahre.
Zum Ende des Jahres 2023 ist das Zinsniveau gesunken
und führte zu gestiegenen Bar- und Marktwerten
zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des
Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen.
4.2.2.2. Markpreisrisiken aus
Spreads
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog zu einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendung "SimCorp Dimension"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Anrechnung der ermittelten
Risiken auf die bestehenden Risikolimite
|
4.2.2.3. Währungsrisiken
Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Währungskursen ergibt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
"SimCorp Dimension"
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Anrechnung der ermittelten
Risiken auf die bestehenden Risikolimite
|
Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte
mit Kunden entstehen, werden über Micro-Hedges
glattgestellt, sofern die Glattstellung nicht bereits schon
durch andere Gegengeschäfte erfolgt ist. Durch diese
Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe
"Spitzenbeträge" als offene Devisenposition.
Das mögliche Anlagevolumen in Anleihen, die in
Fremdwährungen notieren, ist durch Limite begrenzt.
Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner
GuV-Wirkung von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen
(Fremdwährungsbestand in USD im Depot A) sind
erkennbar. Die Konzentration wird bewusst eingegangen.
Das damit einhergehende Zinsänderungsrisiko ist
aufgrund des überschaubaren Volumens und der geringen
Laufzeitverlängerung unwesentlich.
4.2.3. Beteiligungsrisiken
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie. Darüber
hinaus ist der Umgang mit Beteiligungen
einschließlich des Beteiligungscontrollings in den
Organisationsrichtlinien der Sparkasse Bochum verankert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands SVWL
für die Verbundbeteiligungen
|
| ― |
Ermittlung des
Beteiligungsrisikos anhand kritisch gewürdigter
Expertenschätzungen
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente
(Aktiva 7 und Aktiva 8 zzgl. Beteiligungen an geschlossenen
Fonds und Genossenschaftsanteilen) zum 31. Dezember 2023:
| Gruppen von
Beteiligungsinstrumenten |
Buchwert
Mio. EUR |
| Strategische
Beteiligungen |
5,2 |
|
Funktionsbeteiligungen |
96,5 |
|
Kapitalbeteiligungen |
13,2 |
Die Beteiligung an unserem regionalen
Sparkassenverband SVWL haben wir in voller Höhe den
Funktionsbeteiligungen zugeordnet. Mit einem Buchwert von
96,5 Mio. EUR besteht eine Konzentration im
Beteiligungsportfolio, die aber strategiekonform ist.
Über den SVWL sind wir mittelbar auch an verschiedenen
Verbundsunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt,
deren Entwicklung die Werthaltigkeit unserer
Verbandsbeteiligung maßgeblich beeinflusst.
4.2.4. Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und
/ oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der strukturellen
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "RKR"
|
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan
aufgestellt, der die strategische Planung und den
Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der
Planungshorizont umfasst den Zeitraum von 3 Jahren.
Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten
Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen
Unternehmensplanung. Darüber hinaus wird auch ein
Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen
durchgeführt.
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum
31. Dezember 2023 länger als 3 Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko
in folgendem Bereich:
Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen
Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
4.2.5. Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der
szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Regelmäßige Messung
operationeller Risiken mit der IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von
bei der Sparkasse sowie überregional
eingetretenen Schadensfällen
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen
|
Konzentrationen bestehen bei den operationellen
Risiken in folgendem Bereich:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
4.3. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und Controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom
Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das
Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 63,0 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder
entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht
erkennbar.
Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands
teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei
werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene
ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede
Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier
Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten
Bewertungsstufe zugeordnet.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
5. Chancen- und Prognosebericht
5.1. Chancenbericht
Chancen unseres Hauses sehen wir in erster Linie in
der Nähe zu unserer Kundschaft. Wir bieten neben dem
größten Geschäftsstellennetz aller
Kreditinstitute in Bochum auch eine flächendeckende
SB-Technik und ergänzen diese durch den
fortwährenden Ausbau unserer digitalen
Vertriebskanäle. Über die persönlichen
Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort, das
KundenServiceCenter, die Videoberatung und unsere
Internetfiliale stehen wir unseren Kundinnen und Kunden als
Multikanalsparkasse unabhängig von Zeit und Ort zur
Verfügung.
Dabei möchten wir uns durch unseren
ganzheitlichen und bedarfsorientierten Beratungsansatz von
Mitbewerberinnen und -bewerbern abheben. Hierzu investieren
wir in den stetigen Ausbau der Beratungskompetenz unserer
Mitarbeitenden. Zukunftsweisende Informationstechnologien
wie der Einsatz von Touchscreens und digitaler Assistenz
unterstützen uns dabei.
Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der
Schaffung zusätzlicher Beratungszeit in den
Geschäftsstellen durch die weitere Bündelung von
Serviceleistungen im Bereich Digitale Beratung, der
Übernahme weiterer Aufgaben in der Zentralen
Nachbearbeitung sowie durch die Hebung von Synergieeffekten
durch die Bildung von Vertriebsgemeinschaften.
5.2. Prognosebericht
5.2.1. Rahmenbedingungen
Ausblick 2024
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft
der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA
eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet
mit einem jährlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie
im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose
für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 %
angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3
% (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine
BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des
Welthandels um 3,6 %.
Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut
aus. Die großen deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren
jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des
Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und
um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die
Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das
Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich
reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 %
für das kommende Jahr.
Auch die Unternehmen im Ruhrgebiet sind
gemäß Pressemitteilung der IHK Mittleres
Ruhrgebiet zum 112. Ruhrlagebericht insgesamt pessimistisch
gestimmt. Nur etwa 12,5 % der durch die IHK befragten
Unternehmen im mittleren Ruhrgebiet gehen von einer
Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage aus. In Bochum
zeigt sich dabei immerhin ein leichter Positivtrend. Nach
11,1 % im Herbst, sehen mit nun 15,2 % immerhin mehr
Bochumer Unternehmen positiv in die Zukunft. Die Stadt
liegt damit zumindest oberhalb des regionalen
Durchschnitts.
Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur
negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft,
sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf
den inländischen Konsum und die langfristigen
Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend
wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen
geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen
verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt
stark belasten. Auch der extreme Anstieg der
Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das
Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.
Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu
vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas
normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der
Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen
hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem
Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke
deutsche Wirtschaft würde sich zudem die -
beispielsweise vom IWF - prognostizierte Belebung des
Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich
der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die
nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum
auswirken.
Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der
ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen
Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur
schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich
mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen
Geschäftslage äußerten, beurteilten die
Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle
Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im
Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand
seit 1991 gesunken.
Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein
gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 %
niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der
Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen
verfügen immer noch über ein Auftragspolster von
mehr als einem halben Jahr (7 Monate).
Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen
und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die
Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang
verzeichnen wird. Die großen
Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen
Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis
-2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen
dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim
Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der
Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und
insbesondere der Büroimmobilien schwierig.
Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in
die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum
Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist
erneut gesunken und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der
GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die
Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der
Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf
die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie
vermehrt dazu, zu sparen und zögern bei
größeren Anschaffungen.
Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich
bislang lediglich teilweise in einer steigenden
Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen
Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr
2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise
stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die
großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute
mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote
auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der
Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis
+0,2 %).
Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der
Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023
(+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung
erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation
überschritten ist. Den Prognosen der großen
Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der
Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 %
nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im
Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der
EZB-Zielmarke von 2 % entsprechen.
Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im
laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der
IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau:
40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über
dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem
schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die
Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür
ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen
verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe
bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war
und die Entwicklung der Baugenehmigungen als
Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der
Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem
Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.
Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle
Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit
einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen
insbesondere bezüglich des weiteren Verlaufs des
Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang
wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch
ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein
stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen
die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende
vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum
ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am
Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche
Wirtschaft unverändert vor strukturellen
Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der
deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet,
die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft
insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland
ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.
Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit
zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt
hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau
stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen
für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.
Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am
Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den
zehnjährigen Bundesanleihen ein geringer Anstieg
gegenüber dem Jahresende 2023 festzustellen.
Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der
Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der
deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist
demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im
Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft
sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage
der nächsten Jahre belasten werden. Darüber
hinaus geht die Bundesbank von steigenden
Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.
a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur
verstärkten Digitalisierung) aus.
Für das stark zinsabhängige
Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr
aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht
rückläufigen Zinsüberschüssen
gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen
durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie
der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch
nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird
voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während
auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den
Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu
erwarten sind.
Eine Einschätzung zur Entwicklung der
Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den
gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur
Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der
angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu
einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft
kommen.
Die nachfolgenden Einschätzungen haben
Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen
der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis
der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes zur
Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen
mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die
Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen können, ist es möglich,
dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse
gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichtes getroffenen Erwartungen
über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.
Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichtes werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
5.2.2. Geschäftsentwicklung
Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem
moderaten Wachstum für unser
Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem
Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und
Firmenkunden.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der
Kundeneinlagen (inklusive Wertpapiere).
Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund des Abbaus
von Geschäften im Interbankenhandel für das
Folgejahr einen leichten Rückgang.
Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für
2024 aufgrund der ähnlichen Rahmenbedingungen von
konstanten Vermittlungen aus.
5.2.3. Finanzlage
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die
bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden
können.
Für das Jahr 2024 sind keine größeren
Investitionen geplant. Der Umbau des Gebäudes
Dr.-Ruer-Platz 8 (ehemals "Die Uhle") wird in 2025
abgeschlossen.
5.2.4. Ertrags- und
Vermögenslage
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir
aufgrund des erhöhten Zinsniveaus mit einem um 1,4
Mio. EUR steigenden Zinsüberschuss.
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 0,3 Mio.
EUR aus, wofür insbesondere die Erträge im
Wertpapiergeschäft verantwortlich sind.
Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der
Verwaltungsaufwand um bis zu 3,3 % steigen. Die tendenziell
steigenden Personalkosten wollen wir durch ein konsequentes
Personalmanagement in Grenzen halten. Zur Reduzierung der
Sachkosten ist mit verschiedenen Projekten begonnen worden,
um den Energieverbrauch zu senken, wodurch nachhaltige
Einsparungen zu erwarten sind.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht
sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,35 %
der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 8,8 Mrd.
EUR gegenüber dem Vorjahr mit 1,37 % der
jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit
großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Im
Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Risikovorsorge
erhöht dargestellt und spiegelt die aktuelle
wirtschaftliche Entwicklung wider. Bei der Risikovorsorge
für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer
weiterhin verstärkt risikoorientierten
Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt leicht steigendes
negatives Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie
den weiteren Eigenanlagen in Immobilienfonds rechnen wir
aufgrund einer konservativen Anlagepolitik und den nach wie
vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit
einem per Saldo ausgeglichenen Bewertungsergebnis.
Das sonstige Bewertungsergebnis ist von
untergeordneter Bedeutung. Hier erwarten wir per Saldo ein
ausgeglichenes Ergebnis. In Zukunft können weitere
Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht
ausgeschlossen werden.
Für das Jahr 2024 erwarten eine vergleichbare
Eigenkapitalrentabilität wie im Vorjahr. Bei der
Cost-Income-Ratio erwarten wir mit einem Verhältnis
von 48,7 % einen leicht höheren Wert.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage
ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
Der aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von
8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des
SREP-Zuschlags sowie des antizyklischen Kapitalpuffers und
des Systemrisikopuffers wird mit einem zum 31.12.2024
geplanten Wert von 21,25 % deutlich überschritten.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote
(Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der
bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll
über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %
liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 13,72 %
prognostiziert.
Insbesondere bei einer konjunkturellen
Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere
Belastungen für die künftige Ergebnis- und
Kapitalentwicklung ergeben.
Des Weiteren können sich aufgrund
regulatorischer Verschärfungen für die
Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung,
Basel IV-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen
ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung
der Sparkasse negativ auswirken können.
5.3. Gesamtaussage
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass die Sparkasse, trotz
eines steigenden Wettbewerbs sowie eines schwieriger
werdenden Marktumfeldes, ein solides Geschäftsjahr
erwartet, welches hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor
Bewertung voraussichtlich nur leicht unterhalb dem Ergebnis
von 2023 liegen wird.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr
2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns
erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer
bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren
zusammengefasst als günstig.
Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Bericht des Verwaltungsrates
Der Vorstand hat den Verwaltungsrat in vier Sitzungen
umfassend über die wirtschaftliche Situation, die
Geschäftsentwicklung und die Risikolage der Sparkasse
Bochum im Jahr 2023 unterrichtet.
Ebenso wurde der Verwaltungsrat unmittelbar über
wesentliche Ereignisse und wichtige
Geschäftsvorfälle informiert.
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe in Münster hat den vom Vorstand
vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den
Lagebericht 2023 geprüft.
Sie bestätigte, dass die geprüften
Sachverhalte sachkundig und sorgfältig bearbeitet
wurden und dass das Rechnungswesen den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde
erteilt.
Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und
Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Er
überwachte die Tätigkeit des Vorstandes und
überzeugte sich von der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung.
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023
festgestellt und den Lagebericht 2023 des Vorstandes
gebilligt.
Er spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern seine Anerkennung für den engagierten
Einsatz und die erfolgreiche Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2023 aus. Ein besonderer Dank gilt den
Kundinnen und Kunden, die der Sparkasse Bochum ihr
Vertrauen schenken.
Bochum, den 13.06.2024
Der
Vorsitzende des Verwaltungsrates
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister
Verwendung des
Jahresüberschusses
Die Vertretung des Trägers der Sparkasse Bochum
hat auf Vorschlag des Verwaltungsrates beschlossen, aus dem
Bilanzgewinn von 18,48 Mio. € an die Stadt Bochum
einen Betrag in Höhe von 16,5 Mio. € für
gemeinwohlorientierte örtliche Aufgaben des
Trägers oder für gemeinnützige Zwecke
auszuschütten und 1,9 Mio. € der
Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Restbetrag
(75.370,09 €) wird als Gewinnvortrag in das Jahr 2024
übernommen.
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