Sparkasse Bochum

Bochum

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRA 3960
Eingetragen
7.9.1998
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eva Martin
seit 17.3.2023
Sonstige
Carsten Kaulfuß
seit 17.3.2023
Sonstige
Mareike Schiller
seit 17.3.2023
Sonstige
Vorstandsmitglied
Dirk Stumpe
seit 14.12.2007
Sonstige
Jürgen Hohmann
seit 22.3.2004
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Bochum

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss 2023 zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Bochum
Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Arnsberg
Sitz Bochum
eingetragen beim
Amtsgericht Bochum
Handelsregister-Nr. HRA 3960

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 46.631.385,34 54.530
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 56.549.435,68 74.103
103.180.821,02 128.632
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel,
die zur Refinanzierung bei der Deutschen
Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel
öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 598.488.854,95 665.490
b) andere Forderungen 20.494.948,82 11.501
618.983.803,77 676.991
4. Forderungen an Kunden 6.644.794.829,04 6.707.437
darunter:
durch
Grundpfand-
rechte
gesichert
2.589.652.975,45 EUR (2.505.759)
Kommunalkredite 181.269.448,76 EUR (189.668)
5. Schuldverschreibungen
und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von
öffentlichen
Emittenten
0,00 0
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 98.689.118,17 118.763
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
98.689.118,17 EUR (118.763)
bb)von anderen Emittenten 895.883.838,66 999.442
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
618.710.705,08 EUR (695.844)
994.572.956,83 1.118.204
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
994.572.956,83 1.118.204
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
38.455.915,44 38.456
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 109.201.100,39 109.201
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
4.718.250,00 EUR (4.718)
an Wertpapier-
instituten
0,00 EUR (0)
8. Anteile an
verbundenen Unternehmen
252.822,97 253
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR (0)
an Wertpapier-
instituten
0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 12.615.506,50 14.746
darunter:
Treuhandkredite 12.615.506,50 EUR (14.746)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche
Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus
deren Umtausch
0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 860.425,00 1.053
c) Geschäfts-
oder Firmenwert
0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
860.425,00 1.053
12. Sachanlagen 40.836.385,83 38.541
13. Sonstige Vermögensgegenstände 8.312.356,18 8.002
14. Rechnungsabgrenzungsposten 1.192.602,91 771
Summe der Aktiva 8.573.259.525,88 8.842.287

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 3.273.367,23 28
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.064.821.131,67 1.066.972
1.068.094.498,90 1.067.001
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten 1.587.479.171,38 2.018.466
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten 67.919.035,52 63.046
1.655.398.206,90 2.081.513
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.341.588.408,91 4.040.548
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.166.790.227,30 352.777
4.508.378.636,21 4.393.325
6.163.776.843,11 6.474.838
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 12.615.506,50 14.746
darunter:
Treuhandkredite 12.615.506,50 EUR (14.746)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.780.718,99 2.038
6. Rechnungsabgrenzungsposten 624.948,68 761
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
35.485.978,00 31.718
b) Steuerrückstellungen 6.742.308,69 3.322
c) andere Rückstellungen 24.093.352,92 28.608
66.321.639,61 63.648
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR (0)
11. Fonds für
allgemeine Bankrisiken
849.900.000,00 814.000
Sonderposten nach
§ 340e Abs. 4 HGB
1.200.000,00 EUR (1.200)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 372.170.000,00 370.370
cb) andere Rücklagen 16.500.000,00 16.500
388.670.000,00 386.870
d) Bilanzgewinn 18.475.370,09 18.386
407.145.370,09 405.256
Summe der Passiva 8.573.259.525,88 8.842.287
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen
351.847.266,82 311.128
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten
0,00 0
351.847.266,82 311.128
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 461.187.495,52 693.805
461.187.495,52 693.805

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 188.511.618,57 140.682
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR (903)
aus der
Abzinsung
von
Rückstellungen
17.329,55 EUR (4)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen 20.675.869,03 18.173
209.187.487,60 158.855
2. Zinsaufwendungen 45.179.149,29 7.285
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
61.317,73 EUR (2.879)
aus der
Aufzinsung
von
Rückstellungen
387.773,26 EUR (942)
164.008.338,31 151.570
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren
1.122.536,02 896
b) Beteiligungen 3.088.677,90 1.736
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 1.307.466,61 3.733
5.518.680,53 6.365
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen
0,00 0
5. Provisionserträge 60.984.508,37 58.154
6. Provisionsaufwendungen 3.240.727,30 3.198
57.743.781,07 54.957
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand
des Handelsbestands
0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.493.867,48 3.988
darunter:
aus der
Fremdwährungs-
umrechnung
144.808,94 EUR (212)
9. (weggefallen)
232.764.667,39 216.880
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 57.150.099,28 53.083
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
17.863.303,02 14.120
darunter:
für Alters-
versorgung
7.334.822,32 EUR (3.852)
75.013.402,30 67.203
b) andere Verwaltungsaufwendungen 33.328.330,25 32.598
108.341.732,55 99.801
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
4.355.185,20 5.468
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.285.758,79 2.375
darunter:
aus der
Fremdwährungs-
umrechnung
8.845,81 EUR (2)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere
sowie Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
25.893.844,38 39.795
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen
und bestimmten Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
0,00 0
25.893.844,38 39.795
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere
1.260.100,00 1.997
16. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an verbundenen
Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
0,00 0
1.260.100,00 1.997
17. Aufwendungen aus
Verlustübernahme
0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für
allgemeine Bankrisiken
35.900.000,00 15.700
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 54.728.046,47 51.744
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.000.952,08 33.104
24. Sonstige Steuern, soweit nicht
unter Posten 12 ausgewiesen
337.585,70 338
36.338.537,78 33.442
25. Jahresüberschuss 18.389.508,69 18.303
26. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
85.861,40 83
18.475.370,09 18.386
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
18.475.370,09 18.386
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 18.475.370,09 18.386

Anhang 2023 zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines


Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.


Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) sowie Namensschuldverschreibungen haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.


Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und Namensschuldverschreibungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider, sodass die Berücksichtigung eines zusätzlichen Management Adjustments nicht erforderlich war.


Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).


Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen.

Wertpapiere


Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.


Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.


Die Bewertung von auf fremde Währung lautenden Wertpapieren haben wir auf Basis des DRS Nr. 25 vorgenommen. Währungsbedingte Wertänderungen und Änderungen des beizulegenden Wertes in Fremdwährung haben wir kompensatorisch berücksichtigt.


Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.


Wertpapiere des Anlagevermögens haben wir in Gruppen art- und funktionsgleicher Wertpapiere eingeteilt. Für die Gruppe der Schuldverschreibungen nehmen wir Wertminderungen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (gemildertes Niederstwertprinzip). Für Anteile an geschlossenen Immobilienfonds des Anlagevermögens erfolgt die Bewertung zum strengen Niederstwertprinzip.


Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.


Für Wertpapiere aus Verbriefungsaktionen (z.B. ABS) erfolgte die Bewertung anhand aktueller Investorenreports.


Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.


In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cash-flow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.


Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist gekoppelte Rücknahmeabschläge für Anteile an offenen Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei Investmentfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt. Sofern für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt.


Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche Wertpapiere des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sowie der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 20,0 Mio. EUR (Vorjahr 20,0 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten ausgewiesen.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.


Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen


Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.


Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 EUR werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.


Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.


Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.


Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.


Verbindlichkeiten aus den noch laufenden sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass sämtliche Zinserträge und -aufwendungen trotz der grundsätzlich dreijährigen Laufzeit erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgerechnet werden. Sämtliche Zinsaufwendungen und Zinserträge haben wir saldiert. Hieraus ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Verpflichtungsüberhang, den wir analog zur Hauptverbindlichkeit im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen haben.

Rückstellungen


Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.


Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).


Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.


Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.


Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,00 %) sowie Rentensteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,00%) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.


Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltsteigerungen von 2,75 % (Vorjahr: 2,00 %) angenommen. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 2 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssatz von 1,08 %.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten


Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert, weil diese durch das eingebettete Derivat im Verhältnis zum Basisinstrument keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen aufwiesen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreie n Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt.


Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung


Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem EZB-Kurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.


In den Beständen sind in derselben Währung besonders gedeckte Bestände vorhanden. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Währungsguthaben von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.


Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.


Im Übrigen werden die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und bei dem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, in dem auch die sonstigen Bewertungsergebnisse des zu Grunde liegenden Bilanzpostens gezeigt werden. Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten werden analog in denselben Bilanzpositionen ausgewiesen.


Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 145.429 TEUR bzw. 27.262 TEUR.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 98.366 60.481
nachrangige Forderungen 5.024 5.024


Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 10.115
mehr als drei Monate bis ein Jahr -
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 9.991
mehr als fünf Jahre -


Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 80.412 89.981


Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 253.476
mehr als drei Monate bis ein Jahr 465.674
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.860.052
mehr als fünf Jahre 3.934.998
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 128.262


Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Beträge, die bis zum 31.12. (Folgejahr) fällig werden 261.630


Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen.


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 889.355
nicht börsennotiert 105.218


Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Buchwert* 469.260 503.868
beizulegender Wert 450.454 468.619

* ohne anteilige Zinsen


Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir mit Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit halten.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
nachrangige Forderungen 58.338 82.612

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert -
nicht börsennotiert 33.120


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen


Angaben zu Unternehmen im Sinne von §271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am
Kapital
Eigenkapital Jahresergebnis
in % Mio. EUR Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 5,21 1.174,4
(31.12.2022)
0,0
(31.12.2022)


Bei der folgenden Beteiligung an einer großen Kapitalgesellschaft verfügt die Sparkasse Bochum über mehr als 5% der Stimmrechte:

Name Sitz Stimmrechtsanteil
in %
VBW Bauen und Wohnen GmbH Bochum 10,65


Die Entwicklungs des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen


Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB sowie die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 12 - Sachanlagen


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 22.362
Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.940


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände


In dem Posten sonstige Vermögensgegenstände sind Provisionsansprüche an Verbundpartner in Höhe von 4,2 Mio. EUR enthalten.


Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 156 232
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten - -

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 153.686 6


Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 313.179
mehr als drei Monate bis ein Jahr 271.569
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 171.384
mehr als fünf Jahre 297.079


Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.


Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 682.978 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.294 1.979
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiliungsverhältnis besteht 10.921 12.580
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 1.281
mehr als drei Monate bis ein Jahr 62.324
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 3.740
mehr als fünf Jahre 575
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 629.611
mehr als drei Monate bis ein Jahr 430.391
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 101.002
mehr als fünf Jahre 2.218


Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten


Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich in voller Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 5 - Sonstige Verbindlichkeiten


In dem Posten sonstige Verbindlichkeiten sind noch abzuführende Steuern in Höhe von 2.912 TEUR enthalten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem
Auszahlungsbetrag von Forderungen
481 457
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und höherem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 38 84

Passiva 7 - Rückstellungen


Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 399 TEUR.


Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.


Wir haben Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) mit diesen Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt verrechnet:

31.12.2023
TEUR
Beizulegende Zeitwerte Vermögensgegenstände 651
Pensionsrückstellungen 651
Saldo 0


Die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes betragen 651 TEUR. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. In der Gewinn - und Verlustrechnung wurden in dem GuV-Posten 12 Erträge und Aufwendungen in Höhe von jeweils 14 TEUR miteinander verrechnet.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten


In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen


Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. Sonstige Angaben

Latente Steuern


Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,33 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.


Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Berücksichtigung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz, steuerlich nicht berücksichtigte Einzelwertberichtigungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen


Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.


Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf steuerlich nicht berücksichtigte Wertberichtigungen sowie die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag-ATV)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse beteiligt bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).


Die VBL finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittsdeckungsverfahrens mit einem zehnjährigen Deckungsabschnitt ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Ein Sanierungsgeld zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche wird nicht mehr erhoben. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 7,30 % der zusatzversorgungspflichtigen Gehälter (einschließlich insgesamt 1,81 % Eigenanteil der Pflichtversicherten an der Umlage). Der Umlagesatz einschließlich des Eigenanteils der Pflichtversicherten an der Umlage bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die VBL, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der VBL im Rahmen des mit ihr begründeten Beteiligungsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 50.765 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.787 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der VBL handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die VBL hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 145.502 TEUR.


Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der VBL unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen VBL 2010 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die VBL die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der VBL in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die Sicherstellung der laufenden Finanzierbarkeit der Verpflichtung der VBL.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation


Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.


Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:


1. Freiwillige Institutssicherung


Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.


2. Gesetzliche Einlagensicherung


Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.


Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.


Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 20,8 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 13,3 Mio. EUR eingezahlt.


Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 4,2 Mio. EUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)


Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.


Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 112,0 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse 43,8 Mio. EUR der Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB für die indirekte Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann.


Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)


Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 5,21 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar


Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 478
Andere Bestätigungsleistungen 36
Gesamtbetrag 514

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes


Für die Verträge der Vorstandsmitglieder ist der Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.


Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten überwiegend feste Bezüge. Neben den festen Bezügen kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % der Jahresvergütung gewährt werden. Über die mögliche Zahlung der Leistungszulage wird jährlich neu auf Vorschlag des Hauptausschusses durch den Verwaltungsrat entschieden. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten.


Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023
Vorstand Jahresfestgehalt einschließlich
Zulagen* (erfolgsunabhängig)
Leistungszulagen
(erfolgsabhängig)
Sonstige
Vergütung**
Gesamtvergütung
TEUR TEUR TEUR TEUR
Hohmann, Jürgen
Vorsitzender
625 61 8 694
Van den Hövel-Meyer, Yvonne
Mitglied
569 50 149 768
Wilming, Andreas
Mitglied
513 50 8 571
Summe 1.707 161 165 2.033

* Herr Hohmann erhielt ein Jahresfestgehalt sowie eine Vorstandsvorsitzenden-Zulage. Frau van den Hövel-Meyer und Herr Wilming erhielten ein Jahresfestgehalt.
** Frau van den Hövel-Meyer erhielt 141 TEUR zur Finanzierung einer privaten Altersvorsorge.


Die sonstigen Vergütungen betreffen einerseits Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen, andererseits erhält Frau van den Hövel-Meyer jährlich anstelle einer Pensionszusage eine Zusatzvergütung für die Bildung einer Altersvorsorge.


Die Dienstverträge von Herrn Hohmann und Herrn Wilming beinhalten einen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Dieser Anspruch besteht sowohl im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit als auch bei Nichtverlängerung der Dienstverträge. Beide Vorstandsmitglieder haben jeweils einen Anspruch von 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge.


Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.


Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt TEUR Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2023
TEUR
Hohmann, Jürgen
Vorsitzender
1.527 9.918
Wilming, Andreas
Mitglied
1.265 8.144
Summe 2.792 18.062

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien


Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wurde im Berichtsjahr ein Sitzungsgeld von 240 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhielten im Berichtsjahr jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhielten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Hauptausschuss und Risikoausschuss einen Pauschalbetrag von 2.980 EUR; die Vorsitzenden erhielten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestanden nicht.


In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name TEUR
Eiskirch, Thomas 10,8
Demir, Züleyha 4,9
Gräf, Sonja 3,7
Hagemeister, Maria-Christina 3,9
Janura, Elke 3,7
Krause, Olaf 0,2
Pewny, Sebastian 3,7
Beckmann, Carolin 0,2
Gamisch, Markus 4,2
Krolik, Robert 0,5
Stadie, Carsten 3,5
Bulut, Kaan 0,2
Gorin, Daniel 0,2
Haardt, Christian 0,3
Horneck, Wolfgang 5,4
Krampitz, Christian 3,9
Müller, Moritz 4,4
Schnell, Martina 5,4
Bornemann, Markus 0,2
Heim, Thorsten 4,9
Schmidt, Sascha 3,9
Zur Oven, Holger 3,7
Insgesamt 71,8

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene


An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.134 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 18.553 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat


Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 84 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 802 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 651 664
Teilzeit- und Ultimokräfte 289 270
Auszubildende 50 55
Insgesamt 990 989

Nachtragsbericht


Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat
Vorsitzender Stv. Vorsitzende Mitglieder
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister -vorsitzendes Mitglied-
Martina Schnell
Juristin,
Angestellte bei der Bundesagentur für Arbeit -1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds-
Maria-Christina Hagemeister
Diplom-Pädagogin, Geschäftsleitung in einer Bildungseinrichtung
Sonja Gräf
Beamtin im Ruhestand
Züleyha Demir
Diplom-Ingenieurin,
angestellte Architektin -2. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds-
Daniel Gorin (bis zum 08.02.2023)
Student
Sebastian Pewny (ab dem 09.02.2023)
Stabsstellenleiter in einer
Bildungseinrichtung
Moritz Müller
Fraktionsgeschäftsführer
Wolfgang Horneck
Prokurist (i. R.), bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen
Elke Janura
Diplom-Kauffrau, Hausfrau
Christian Krampitz Fraktionsmitarbeiter
Carsten Stadie
Sparkassenangestellter
Markus Gamisch Sparkassenangestellter
Holger zur Oven Sparkassenangestellter Thorsten Heim
Sparkassenangestellter
Sascha Schmidt Sparkassenangestellter
Stellvertretende Mitglieder
Svenja Striebeck
Kauffrau für
Büromanagement (in Elternzeit)
Christian Kalisch
Student
Kaan Bulut
Polizeibeamter
Olaf Krause
Lehrer
Vera Tiemann
Oberstudienrätin (i. R.)
Gültaze Aksevi
Krankenpflegehelferin (i. R.)
Monika Pieper
Lehrerin (i. R.)
Christian Haardt
selbstständiger Rechtsanwalt
Nicole Scheer
wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Bundestagsabgeordneten
Robert Krolik Sparkassenangestellter Martin Hasselmeier Sparkassenangestellter Markus Bornemann Sparkassenangestellter
Carolin Beckmann Sparkassenangestellte Petra Klotz (bis zum 31.03.2023) Sparkassenangestellte Thomas Walger (ab dem 01.04.2023) Sparkassenangestellter
Vorstand
Vorsitzender Mitglied Mitglied
Jürgen Hohmann Yvonne van den Hövel-Meyer Andreas Wilming
Diplom-Sparkassenbetriebswirt Master of Business Administration Diplom-Kaufmann

 

Bochum, 08.04.2024

Der Vorstand

Hohmann

van den Hövel-Meyer

Wilming

Anlage zum Anhang

Anlagespiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Schuld-verschreibungen
und andere
festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere
nicht
festverzinsliche
Wertpapiere
Beteiligungen Anteile an
verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 505.783 12.382 157.528 253
Zugänge - - - -
Abgänge - - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 505.783 12.382 157.528 253
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 1.915 7.046 48.327 -
Abschreibungen im Geschäftsjahr 1.260 - - -
Zuschreibungen im Geschäftsjahr - - - -
Änderungen der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen - - - -
im Zusammenhang mit Abgängen - - - -
im Zusammenhang mit Umbuchungen - - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 3.175 7.046 48.327 -
Buchwerte
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 503.868 5.336 109.201 253
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 502.608 5.336 109.201 253
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Immaterielle
Anlagewerte
Sachanlagen Sonstige
Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 5.089 184.254 31
Zugänge - 6.466 -
Abgänge - 798 -
Umbuchungen - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 5.089 189.922 31
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 4.036 145.714 -
Abschreibungen im Geschäftsjahr 193 4.163 -
Zuschreibungen im Geschäftsjahr - - -
Änderungen der gesamten
Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen - - -
im Zusammenhang mit Abgängen - 791 -
im Zusammenhang mit Umbuchungen - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 4.229 149.086 -
Buchwerte
Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 1.053 38.540 31
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 860 40.836 31

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Sparkasse Bochum hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bochum besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Bochum definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 232.765 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 826.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 54.728 TEUR.


Die Steuern auf Gewinn betragen 36.001 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Bochum hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Bochum

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bochum bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Bochum für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.


Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden


Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:


a) Sachverhalt und Problemstellung


b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse


c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 77,5 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.


b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau - bzw. Funktionsprüfungen.


Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.


Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).

Sonstige Informationen


Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023; dieser wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.


Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.


Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.


Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.

 

Münster, 26. April 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Wagner
Wirtschaftsprüfer

Lagebericht 2023 zum 31. Dezember 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit


Die Sparkasse Bochum ist gemäß §1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL) in Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer A 3960 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse Bochum ist die Stadt Bochum. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzen Gemeinden.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.


Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 0,7 % auf 1.065 erhöht, von denen 682 vollzeitbeschäftigt, 324 teilzeitbeschäftigt sowie 59 in Ausbildung sind.


Die Gesamtzahl unserer 45 Geschäftsstellen hat sich zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld


Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: Zu dem fortlaufenden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.


Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.


Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.


In NRW dürfte dieser Abwärtstrend stärker ausfallen. Grund ist insbesondere die starke Betroffenheit der Industrie durch die hohen Energiepreise. Das Wirtschaftsministerium NRW prognostiziert für 2023 einen Rückgang des BIP um 1,1 %.


Im Ruhrgebiet setzt sich dies fort. Der Konjunkturklimaindikator der Industrie- und Handelskammer Ruhr als Gradmesser für die wirtschaftliche Entwicklung ist von seinem Wert zu Jahresbeginn 2023 von 101 Punkten zum Jahreswechsel auf 94 Punkte gesunken und liegt damit auf einem der niedrigsten Stände seit 15 Jahren.


Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.


Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.


Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise bleiben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.


Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).


Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2023 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Auch in Bochum zeichnete sich eine ähnliche Entwicklung ab. Die Zahl der Arbeitslosen stieg im Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 592 auf 16.797 Arbeitslose an. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 8,3 % im Dezember 2022 auf 8,5 % im Dezember 2023 an. Im regionalen Vergleich der Metropole Ruhr liegt Bochum damit jedoch unter dem Durchschnitt von 9,6 % per Dezember 2023.


Die Zahl der Erwerbstätigen stieg bundesweit dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.


Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).


Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).


Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.


Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.


Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.


Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.


Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).


Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Demgemäß geht auch die Prognose für NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erst im Verlauf des Jahres 2024 von einer Erholung der Nachfrage nach Bauleistungen aus, begründet in der Aussicht auf Zinssenkungen der EZB sowie auf Steigerungen der real verfügbaren Einkommen.


Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagenfazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.


Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.


Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld


Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.


Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.


Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.


Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).


Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.


In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.


Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.


Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.


Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.


Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.


Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.


Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.


Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1, Betriebsergebnis vor Bewertung 2 sowie die Gesamtkapitalquote nach CRR 3, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

1 Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung:Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Gesamtkapitalquote nach CRR:Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Veränderung Anteil an der Bilanzsumme
2023 2022 2023
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 8.573,3 8.842,3 -269,0 -3,0
Barreserve 103,2 128,6 -25,4 -19,8 1,2
Forderungen an Kreditinstitute 619,0 677,0 -58,0 -8,6 7,2
Forderungen an Kunden 6.657,4 6.722,2 -64,8 -1,0 77,7
Wertpapieranlagen 1.033,0 1.156,7 -123,7 -10,7 12,0
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 109,5 109,5 - - 1,3
Sachanlagen 40,8 38,5 2,3 6,0 0,5
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1.080,7 1.081,7 -1,0 -0,1 12,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.163,8 6.474,8 -311,0 -4,8 71,9
Rückstellungen 66,3 63,6 2,7 4,2 0,8
Eigenkapital 1.257,0 1.219,3 37,7 3,1 14,7
Barreserve Aktiva 1
Forderungen an Kreditinstitute Aktiva 3
Forderungen an Kunden Aktiva 4 und 9
Wertpapieranlagen Aktiva 5 und 6
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Aktiva 7 und 8
Sachanlagen Aktiva 12
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Passiva 1 und 4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Passiva 2
Rückstellungen Passiva 7
Eigenkapital Passiva 11 und 12

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen


Entgegen des erwarteten leichten Anstiegs der Bilanzsumme war im Berichtsjahr ein merklicher Rückgang von 3,0 % von 8.842,3 Mio. EUR auf 8.573,3 Mio. EUR zu verzeichnen.


Ursächlich hierfür war vor allem, dass vor dem Hintergrund rückläufiger Kundeneinlagen fällige Wertpapiereigenanlagen nicht wiederangelegt und freie Liquiditätspositionen abgebaut wurden.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Die Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich von 677,0 Mio. EUR auf 619,0 Mio. EUR.


Der Rückgang ist hauptsächlich auf einen Abbau der als Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank gehaltenen freien Liquidität zurückzuführen.


Zusätzlich beinhaltet der Bestand das zu haltende Mindestreserveguthaben, Liquiditätsreserven, die bei der Landesbank Hessen-Thüringen gehalten werden, sowie Fremdwährungstages- und Termingelder und Schuldscheine mit Kontrahenten/Emittenten innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

2.4.2.2. Forderungen an Kunden


Die Forderungen an Kunden reduzierten sich leicht von 6.722,2 Mio. EUR auf 6.657,4 Mio. EUR.


Zum Anfang des Berichtsjahres sind wir von einem moderaten Wachstum unseres Kundenkreditgeschäfts ausgegangen. Die Reduzierung der Kreditnachfrage, die infolge des starken Anstiegs des Zinsniveaus bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 beobachtet wurde, setzte sich auch im Jahr 2023 fort.


Rückläufig zeigten sich vor allem die Darlehensausreichungen an Privatkunden.


Die bilanzwirksamen Darlehensausreichungen an Geschäftskunden haben sich hingegen leicht erhöht. Der Rückgang der unwiderruflichen Kreditzusagen von 693,8 Mio. EUR auf 461,2 Mio. EUR untermauert jedoch, dass auch die aktuelle Kreditnachfrage unserer Geschäftskunden insgesamt verhalten ist.


Der Bestand der Treuhandkredite und Weiterleitungsdarlehen verminderte sich um 21,3 Mio. EUR auf 465,9 Mio. EUR.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen


Der Bestand an Wertpapieranlagen verminderte sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr deutlich von 1.156,7 Mio. EUR auf 1.033,0 Mio. EUR.


Für den Rückgang war die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 123,7 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich, die aufgrund rückläufiger Kundeneinlagen sowie der attraktiven alternativen Anlagemöglichkeit als verzinsliches Übernachtguthaben bei der Deutschen Bundesbank nicht durch Wiederanlagen in Wertpapieren ersetzt wurden.

2.4.2.4. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Im Geschäftsjahr 2023 blieb das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen unverändert bei 109,5 Mio. EUR.

2.4.2.5. Sachanlagen


Die Sachanlagen erhöhten sich leicht von 38,5 Mio. EUR auf 40,8 Mio EUR.


Die Umsetzung unseres Neubauprojekts Dr.-Ruer-Platz 8 blieb weiterhin der Schwerpunkt der Investitionen und wirkte sich mit einem Volumen von 3,6 Mio. EUR auf die Erhöhung des Buchwerts aus.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verzeichneten einen geringen Rückgang von 1.081,7 Mio. EUR auf 1.080,7 Mio. EUR.


Von den aufgenommenen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 430 Mio. EUR wurde im Berichtsjahr ein Teilbetrag von 200 Mio. EUR zurückgezahlt. Demgegenüber erhöhte sich in derselben Höhe der Bestand der bei Landesbanken aufgenommenen Termingelder, so dass sich insgesamt eine stabile Entwicklung zeigt.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen entgegen dem prognostizierten leichten Wachstum im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 311,0 Mio. EUR auf 6.163,8 Mio. EUR ab.


Damit setzt sich der in den letzten Jahren während der Niedrig- bzw. Negativzinsphase zu verzeichnende, teilweise deutliche Anstieg der Kundeneinlagen nicht weiter fort. Neben dem Abzug einzelner Großeinlagen war auch die verstärkte Anlage unserer Kunden in nicht bilanzwirksame Wertpapiere ursächlich für den rückläufigen Einlagenbestand. Zusätzlich hat sich der Wettbewerb um Kundeneinlagen spürbar intensiviert, bedingt durch das gestiegene Zinsniveau und die damit verbundenen Konditionen.


Die Abnahme der Kundeneinlagen resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Verbindlichkeiten (-699,0 Mio. EUR) sowie der Spareinlagen (-426,1 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist weisen dagegen einen erheblichen Anstieg in Höhe von 814,0 Mio. EUR auf 1.166,8 Mio. EUR auf. Die aufgezeigte Entwicklung resultiert vor allem aus Umschichtungen unserer Kunden aufgrund der veränderten Zins- und Konditionenstruktur.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft


Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr


Der Bestand an Geschäfts- und Privatgirokonten verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um 303 Konten auf 240.547 Konten. Die Anzahl der vermittelten Kreditkarten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 6.068 auf 6.267 Karten.

Vermittlung von Wertpapieren


Im Geschäftsjahr 2023 nahmen die Wertpapierumsätze gegenüber dem Vorjahr deutlich um 79,4 Mio. EUR zu und erreichten einen Wert von 579,9 Mio. EUR.


Der Kundenwertpapierbestand lag mit 1.704,6 Mio. EUR weit über dem Vorjahresbestand (1.391,2 Mio. EUR). Diese Entwicklung untermauert, dass die Kunden ihre Ersparnisse verstärkt in nicht bilanzwirksamen Wertpapieren angelegt haben. Die Anzahl der Kundendepots erhöhte sich um 5,9 % auf 34.081.

Immobilienvermittlung


Durch die S-Immobiliendienst der Sparkasse Bochum GmbH wurden insgesamt 277 Objekte mit einem Verkaufswert von 104,1 Mio. EUR vermittelt, was volumenbezogen eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 18,1 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen


Im Bauspargeschäft wurden insgesamt 2.418 Bausparverträge mit einer Bausparsumme von insgesamt 202,9 Mio. EUR abgeschlossen, was einen volumenbezogenen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 31,8 % darstellt. Dieser deutliche Rückgang ist vor allem auf einen Sondereffekt im Vorjahr zurückzuführen, da die vermittelte Bausparsumme im Jahr 2022 aufgrund des schnellen Zinsanstiegs weit über den Werten aus den Vorjahren lag.

Vermittlung von Versicherungen


Mit einer vermittelten Beitragssumme von 47,5 Mio. EUR (im Vorjahr: 47,1 Mio. EUR) zeigte sich das Lebensversicherungsgeschäft leicht steigend. Während die im Berichtsjahr vermittelte Beitragssumme der Kompositversicherungen um 3,9 % ebenfalls leicht gestiegen ist, verminderte sich die Beitragssumme der Krankenversicherungen um 10,5 %, sodass die Entwicklung im Sachversicherungsgeschäft insgesamt in etwa dem Vorjahresniveau entspricht.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage


Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme in Höhe von 77,7 % (im Vorjahr: 76,0 %). Der Anteil der eigenen Wertpapieranlagen an der Bilanzsumme beträgt 12,0 % (im Vorjahr: 13,1 %). Während sich der Bestand an Kundenforderungen mit -1,0 % nur leicht rückläufig zeigte, war bei den eigenen Wertpapieranlagen mit -10,7 % ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Ursächlich hierfür war in erster Linie, dass Wertpapierfälligkeiten und -verkäufe zur Finanzierung des Kreditgeschäfts verwendet wurden.


Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme hat sich vor dem Hintergrund rückläufiger Kundeneinlagen um 1,3 %-Punkte auf 71,9 % verringert. Dahingegen ist der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an der Bilanzsumme mit 12,6 % (Vorjahr 12,2 %) relativ stabil geblieben.


Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen in Form von zum gemilderten Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens, die zum Bilanzstichtag oberhalb des Marktwertes bewertet werden, da die eingetretenen Wertminderungen lediglich vorübergehend sind. Einzelheiten hierzu sind ebenfalls dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.


Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 407,1 Mio. EUR (Vorjahr 405,3 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 35,9 Mio. EUR auf 849,9 Mio. EUR erhöht.


Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) - bedeutsamer Leistungsindikator - übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 20,57 % (im Vorjahr: 20,01 %) die aufsichtliche Mindestanforderungen von 8,0% gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Zum 01. Januar 2024 hat die BaFin den so genannten SREP-Zuschlag auf 1,75 % festgesetzt (bis zum 31. Dezember 2023 1,5 %). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 6.082,5 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 1.251,3 Mio. EUR.


Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 19,75 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.


Die für 2023 prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote konnten leicht übertroffen werden, während das angestrebte Wachstum der Eigenmittel aufgrund einer erhöhten Risikovorsorge im Kreditgeschäft nicht ganz realisiert werden konnte.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 13,49 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % und moderat über unserem prognostizierten Wert.


Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine gute Eigenkapitalbasis. Auf der Grundlage unserer strategischen Planung und der damit verbundenen Kapitalplanung vom 30.06.2023 bis zum Jahr 2027 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 134,0 % bis 167,8 % durchgängig oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Der intern festgelegte Mindestwert von 107,5 % wurde täglich eingehalten. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 158,8 %.


Die strukturelle Liquidätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 112,7 % bis 118,1 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Der intern festgelegte Mindestwert von 104,0 % wurde auch hier täglich eingehalten.


Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt. In der Vergangenheit hat die Sparkasse an drei gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) der Europäischen Zentralbank (EZB) mit einem Volumen von 430,0 Mio. EUR teilgenommen. Von diesen Refinanzierungen wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Teilbetrag in Höhe von 200,0 Mio. EUR zurückgezahlt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs" (Mobilisation and Administration of Credit Claims) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.


Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet.

2.5.3. Ertragslage


Die wesentliche Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 169,5 157,9 11,6 7,3
Provisionsüberschuss 57,7 55,0 2,7 4,9
Nettoergebnis des Handelsbestands - - - -
Sonstige betriebliche Erträge 5,5 4,0 1,5 37,5
Personalaufwand -75,0 -67,2 7,8 11,6
Anderer Verwaltungsaufwand -33,3 -32,6 0,7 2,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -6,6 -7,8 -1,2 -15,4
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 117,8 109,2 8,6 7,9
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge -27,2 -41,8 -14,6 -34,9
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken -35,9 -15,7 20,2 128,7
Ergebnis vor Steuern 54,7 51,7 3,0 5,8
Steueraufwand -36,3 -33,4 2,9 8,7
Jahresüberschuss 18,4 18,3 0,1 0,5
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16


Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.


Die bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
% %
Cost-Income-Ratio 47,5 49,4
Betriebsergebnis vor Bewertung
In Prozent der Durchschnittsbilanzsumme
1,37 1,22


Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 120,2 Mio. EUR (Vorjahr 107,6 Mio. EUR). Dies entspricht im Verhältnis zur jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme einem Wert von 1,37 % (Vorjahr 1,22%). Damit konnten die Planungen sowohl auf Basis der absoluten Werte, als auch im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme leicht übertroffen werden. Das im Vorjahreslagebericht prognostizierte Ergebnis stellte sich aufgrund eines leicht über den Erwartungen liegenden Provisionsergebnisses und eines unter den Planungen liegenden Sachaufwandes besser dar. Das im Vergleich zu den Planungen schwächere Zinsergebnis konnte aufgrund eines über den Erwartungen liegenden Zinsaufwandes durch die zuvor dargestellten Entwicklungen kompensiert werden.


Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 7,41 % über dem Vorjahreswert von 5,58 %.


Auch die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 49,4 % auf 47,5 %. Die im Vorjahr prognostizierte Verbesserung trat ein.


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss etwas ungünstiger entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 8,7 % auf 170,0 Mio. EUR. Der Zinsaufwand stieg aufgrund der Zinserhöhungen stärker als prognostiziert.


Demgegenüber übertraf der Provisionsüberschuss das erwartete Ergebnis moderat. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge im Giroverkehr um 5,1 % über dem Vorjahreswert.


Nach den Werten des sparkasseninternen Betriebsvergleichs lag der Personalaufwand insbesondere infolge der Belastung aus der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für 2023 mit 71,0 Mio. EUR wie erwartet höher als im Vorjahr. Der Sachaufwand lag mit 37,7 Mio. EUR spürbar unterhalb unserer Planung. Die Preissteigerungen fielen geringer aus.


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind entsprechend unserer Erwartungen zurückgegangen.


Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 27,2 Mio. EUR (Vorjahr 41,8 Mio. EUR). Aufgrund erhöhter Risikovorsorge stellten sich die Bewertungsergebnisse sowohl aus dem Kreditgeschäft als auch aus den Wertpapieranlagen erneut negativ dar. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.


Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 35,9 Mio. EUR aufgestockt.


Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 2,9 Mio. EUR auf 36,3 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf den gestiegenen Erträgen.


Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des gestiegenen Zinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden.


Die Prognosen hinsichtlich der Ertragslage sind eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,21 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung zusammenfassend als günstig.


Die ordentliche Ertragslage hat sich sowohl im Vergleich zum Vorjahr, als auch zu unseren Erwartungen positiv entwickelt, so dass die Planwerte für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren erreicht bzw. sogar übertroffen werden konnten.


Nachdem die Bilanzsumme in den letzten Jahren teilweise deutlich gestiegen ist, war sie im Berichtsjahr rückläufig. Die Entwicklung der Kundenforderungen sowie der Kundeneinlagen bliebe n hinter unseren Planwerten zurück. Darüber hinaus hat die Sparkasse die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft im Kontext der schwieriger werdenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erhöht, was sich schmälernd auf die Ertragslage ausgewirkt hat.

3. Nachtragsbericht


Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem


Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie und die ergänzenden Teilstrategien umfassen die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Währungsrisiko
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.495,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 1.100,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
inkludierte Risikokategorien Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiken
Kundengeschäft
Eigengeschäft
350,0 172,9 49,4
Marktpreisrisiken
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Währungsrisiko
625,0 455,5 72,9
Liquiditätsrisiken
Refinanzierungskostenrisiko
65,0 36,6 56,3
Operationelles Risiko 60,0 28,4 47,4
Risikotragfähigkeitslimit / Gesamtrisiko 1.100,0 693,4 63,0


Die Abteilung Banksteuerung und Finanzen steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.


Für den betrachteten Zeitraum bis in das Jahr 2027 können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit auf Basis des Gesamtrisikowertes gegeben ist.


Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten . Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Das Risikocontrolling (Abteilung Banksteuerung und Finanzen), das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Das Risikocontrolling unterstützt den Vorstand bei der Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse. Zusätzlich verantwortet es die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch den Abteilungsleiter der Abteilung Banksteuerung und Finanzen wahrgenommen.


Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenausfallrisiken


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.


Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.


Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise eines Avals (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen der CRR liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Das Kundenkreditvolumen setzt sich aus den Krediten an unselbstständige und sonstige Privatpersonen, Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, öffentliche Haushalte und kommunalverbürgten Krediten zusammen.


Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 67,7 % (5.470,4 Mio. EUR) des Kundenkreditvolumens an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 28,5 % (2.299,6 Mio. EUR) an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Weitere 3,8 % (307,3 Mio. EUR) des Kundenkreditvolumens entfallen auf öffentliche Haushalte und kommunalverbürgte Kredite.


Die regionale Wirtschaftsstruktur der Unternehmen und wirtschaftlich selbstständigen Privatpersonen spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 46,6 % die Ausleihungen im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens.


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt neben mehreren bedeutenden Ausleihungen, eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 75,8 % des Kreditvolumens im Kundengeschäfts entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 100,0 Mio. EUR. 24,2 % des Kreditvolumens im Kundengeschäfts betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 100,0 Mio. EUR.


Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in
%
Volumen in
%
1 bis 9 92,1 89,9
10 bis 15 6,7 9,3
16 bis 18 1,2 0,8


Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 1,21 % des Kundenkreditvolumens.


Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Kreditnehmer, Branchen, Größenklassenverteilung, Sicherheiten und Regionalprinzip. Die Risikokonzentrationen werden bewusst eingegangen, weshalb auch für die Zukunft von einem Fortbestehen dieser Risikokonzentrationen in ähnlichem Maße ausgegangen wird.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand
per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand
per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen* 16.836 19.626 985 1.094 34.383
Rückstellungen 240 62 44 - 258
Pauschalwertberichtigungen 21.661 3.345 - - 25.006
Pauschale Rückstellungen 5.576 616 464 - 5.728
Gesamt 44.313 23.649 1.493 1.094 65.375

* Die Darstellung erfolgt ohne Aufwendungen für Bewertungsmaßnahmen von Schuldscheinforderungen. Diese ordnen wir entsprechend unserer internen Steuerung nicht dem Kundengeschäft, sondern dem Wertpapiergeschäft zu.


Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.


Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Erhöhung des Aufwands. Ursächlich hierfür sind - neben einem generellen Anstieg der spezifischen und allgemeinen Risikovorsorge aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vor allem vorgenommene Risikovorsorgemaßnahmen für wenige nicht unbedeutende Einzelfälle.

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"


Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.200,5 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (988,4 Mio. EUR).


Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating (in %)
Moody's /
Standard & Poor's
Aaa bis Baa1 /
AAA bis BBB+
Baa2 bis Baa3 /
BBB bis BBB-
Ba1 bis Ba3 /
BB+ bis BB-
B1 bis C /
B+ bis C
ungeratet
31.12.2023 68,1 11,9 1,8 0,5 17,8
31.12.2022 73,4 9,1 2,3 0,2 15,0


Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank Hessen Thüringen die zum Jahresende rund 125,9 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation.

4.2.2. Marktpreisrisiken


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019


Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden bilanzwirksame Instrumente in Form mittelfristiger Refinanzierungen eingesetzt.


Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+ 200 Basispunkte - 200 Basispunkte
TEUR in % der Eigenmittel TEUR in % der Eigenmittel
-277.543 -22,18 318.338 25,44


Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in dem Laufzeitband > 10 Jahre.


Zum Ende des Jahres 2023 ist das Zinsniveau gesunken und führte zu gestiegenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen.

4.2.2.2. Markpreisrisiken aus Spreads


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog zu einem Spread in Euro behandelt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung "SimCorp Dimension"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

4.2.2.3. Währungsrisiken


Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "SimCorp Dimension"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite


Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit Kunden entstehen, werden über Micro-Hedges glattgestellt, sofern die Glattstellung nicht bereits schon durch andere Gegengeschäfte erfolgt ist. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition.


Das mögliche Anlagevolumen in Anleihen, die in Fremdwährungen notieren, ist durch Limite begrenzt.


Das Währungsrisiko ist hinsichtlich seiner GuV-Wirkung von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen (Fremdwährungsbestand in USD im Depot A) sind erkennbar. Die Konzentration wird bewusst eingegangen.


Das damit einhergehende Zinsänderungsrisiko ist aufgrund des überschaubaren Volumens und der geringen Laufzeitverlängerung unwesentlich.

4.2.3. Beteiligungsrisiken


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.


Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Darüber hinaus ist der Umgang mit Beteiligungen einschließlich des Beteiligungscontrollings in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse Bochum verankert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands SVWL für die Verbundbeteiligungen

Ermittlung des Beteiligungsrisikos anhand kritisch gewürdigter Expertenschätzungen

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Wertansätze für Beteiligungsinstrumente (Aktiva 7 und Aktiva 8 zzgl. Beteiligungen an geschlossenen Fonds und Genossenschaftsanteilen) zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Mio. EUR
Strategische Beteiligungen 5,2
Funktionsbeteiligungen 96,5
Kapitalbeteiligungen 13,2


Die Beteiligung an unserem regionalen Sparkassenverband SVWL haben wir in voller Höhe den Funktionsbeteiligungen zugeordnet. Mit einem Buchwert von 96,5 Mio. EUR besteht eine Konzentration im Beteiligungsportfolio, die aber strategiekonform ist. Über den SVWL sind wir mittelbar auch an verschiedenen Verbundsunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt, deren Entwicklung die Werthaltigkeit unserer Verbandsbeteiligung maßgeblich beeinflusst.

4.2.4. Liquiditätsrisiken


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und / oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"


Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die strategische Planung und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von 3 Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt.


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 länger als 3 Monate.


Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich:


Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelle Risiken


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Regelmäßige Messung operationeller Risiken mit der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretenen Schadensfällen

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen


Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgendem Bereich:


Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und Controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.


In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 63,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.


Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht


Chancen unseres Hauses sehen wir in erster Linie in der Nähe zu unserer Kundschaft. Wir bieten neben dem größten Geschäftsstellennetz aller Kreditinstitute in Bochum auch eine flächendeckende SB-Technik und ergänzen diese durch den fortwährenden Ausbau unserer digitalen Vertriebskanäle. Über die persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort, das KundenServiceCenter, die Videoberatung und unsere Internetfiliale stehen wir unseren Kundinnen und Kunden als Multikanalsparkasse unabhängig von Zeit und Ort zur Verfügung.


Dabei möchten wir uns durch unseren ganzheitlichen und bedarfsorientierten Beratungsansatz von Mitbewerberinnen und -bewerbern abheben. Hierzu investieren wir in den stetigen Ausbau der Beratungskompetenz unserer Mitarbeitenden. Zukunftsweisende Informationstechnologien wie der Einsatz von Touchscreens und digitaler Assistenz unterstützen uns dabei.


Chancen sehen wir darüber hinaus auch in der Schaffung zusätzlicher Beratungszeit in den Geschäftsstellen durch die weitere Bündelung von Serviceleistungen im Bereich Digitale Beratung, der Übernahme weiterer Aufgaben in der Zentralen Nachbearbeitung sowie durch die Hebung von Synergieeffekten durch die Bildung von Vertriebsgemeinschaften.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024


Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.


Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem jährlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.


Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.


Auch die Unternehmen im Ruhrgebiet sind gemäß Pressemitteilung der IHK Mittleres Ruhrgebiet zum 112. Ruhrlagebericht insgesamt pessimistisch gestimmt. Nur etwa 12,5 % der durch die IHK befragten Unternehmen im mittleren Ruhrgebiet gehen von einer Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage aus. In Bochum zeigt sich dabei immerhin ein leichter Positivtrend. Nach 11,1 % im Herbst, sehen mit nun 15,2 % immerhin mehr Bochumer Unternehmen positiv in die Zukunft. Die Stadt liegt damit zumindest oberhalb des regionalen Durchschnitts.


Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.


Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielsweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.


Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.


Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).


Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.


Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen und zögern bei größeren Anschaffungen.


Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).


Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der EZB-Zielmarke von 2 % entsprechen.


Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.


Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bezüglich des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.


Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.


Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein geringer Anstieg gegenüber dem Jahresende 2023 festzustellen.


Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.


Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.


Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.


Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.


Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichtes werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2. Geschäftsentwicklung


Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.


Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen (inklusive Wertpapiere).


Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund des Abbaus von Geschäften im Interbankenhandel für das Folgejahr einen leichten Rückgang.


Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der ähnlichen Rahmenbedingungen von konstanten Vermittlungen aus.

5.2.3. Finanzlage


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.


Für das Jahr 2024 sind keine größeren Investitionen geplant. Der Umbau des Gebäudes Dr.-Ruer-Platz 8 (ehemals "Die Uhle") wird in 2025 abgeschlossen.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage


Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund des erhöhten Zinsniveaus mit einem um 1,4 Mio. EUR steigenden Zinsüberschuss.


Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 0,3 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die Erträge im Wertpapiergeschäft verantwortlich sind.


Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um bis zu 3,3 % steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein konsequentes Personalmanagement in Grenzen halten. Zur Reduzierung der Sachkosten ist mit verschiedenen Projekten begonnen worden, um den Energieverbrauch zu senken, wodurch nachhaltige Einsparungen zu erwarten sind.


Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein leicht sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,35 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 8,8 Mrd. EUR gegenüber dem Vorjahr mit 1,37 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme.


Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Risikovorsorge erhöht dargestellt und spiegelt die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung wider. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt leicht steigendes negatives Bewertungsergebnis.


Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Immobilienfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik und den nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem per Saldo ausgeglichenen Bewertungsergebnis.


Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Hier erwarten wir per Saldo ein ausgeglichenes Ergebnis. In Zukunft können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.


Für das Jahr 2024 erwarten eine vergleichbare Eigenkapitalrentabilität wie im Vorjahr. Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir mit einem Verhältnis von 48,7 % einen leicht höheren Wert.


Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Der aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags sowie des antizyklischen Kapitalpuffers und des Systemrisikopuffers wird mit einem zum 31.12.2024 geplanten Wert von 21,25 % deutlich überschritten.


Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 13,72 % prognostiziert.


Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.


Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel IV-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage


Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass die Sparkasse, trotz eines steigenden Wettbewerbs sowie eines schwieriger werdenden Marktumfeldes, ein solides Geschäftsjahr erwartet, welches hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung voraussichtlich nur leicht unterhalb dem Ergebnis von 2023 liegen wird.


Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.


Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.


Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Bericht des Verwaltungsrates


Der Vorstand hat den Verwaltungsrat in vier Sitzungen umfassend über die wirtschaftliche Situation, die Geschäftsentwicklung und die Risikolage der Sparkasse Bochum im Jahr 2023 unterrichtet.


Ebenso wurde der Verwaltungsrat unmittelbar über wesentliche Ereignisse und wichtige Geschäftsvorfälle informiert.


Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht 2023 geprüft.


Sie bestätigte, dass die geprüften Sachverhalte sachkundig und sorgfältig bearbeitet wurden und dass das Rechnungswesen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.


Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Er überwachte die Tätigkeit des Vorstandes und überzeugte sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.


Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und den Lagebericht 2023 des Vorstandes gebilligt.


Er spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seine Anerkennung für den engagierten Einsatz und die erfolgreiche Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 aus. Ein besonderer Dank gilt den Kundinnen und Kunden, die der Sparkasse Bochum ihr Vertrauen schenken.

 

Bochum, den 13.06.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
Thomas Eiskirch
Oberbürgermeister

Verwendung des Jahresüberschusses


Die Vertretung des Trägers der Sparkasse Bochum hat auf Vorschlag des Verwaltungsrates beschlossen, aus dem Bilanzgewinn von 18,48 Mio. € an die Stadt Bochum einen Betrag in Höhe von 16,5 Mio. € für gemeinwohlorientierte örtliche Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke auszuschütten und 1,9 Mio. € der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Restbetrag (75.370,09 €) wird als Gewinnvortrag in das Jahr 2024 übernommen.

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