Ideenschmiede GmbH
Heidenheim
an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
30.176,14 |
30.595,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.605,60 |
3.236,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.570,54 |
27.358,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.176,14 |
30.595,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.352,63 |
29.017,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
4.352,63 |
4.017,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
4.017,95 |
2.697,95 |
| B.
Rückstellungen |
783,00 |
685,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40,51 |
892,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.176,14 |
30.595,35 |
Anhang
Angaben und
Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere
der Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist gemäß § 264 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Zur Bezeichnung der Bilanz-Positionen wird
grundsätzlich die volle gesetzliche Bezeichnung nach
§ 266 HGB gewählt. Es werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
gemäß § 274a, 288 und 326 HGB in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft hat alle Ausweise, die bei
mittelgroßen Kapitalgesellschaften wahlweise in der
Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, weitestgehend in den
Anhang aufgenommen.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Ideenschmiede GmbH,
Heidenheim wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
erstellt.
Per 01. Januar 2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechnungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB
beachtet.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen
Forderungen
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
sonstige Vermögensgegenstände haben in
Höhe von TEuro 2 eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB in Höhe der Erfüllungsbeträge
angesetzt.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Haftungsverhältnisse
Die Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB ergeben sich nicht. Sonstige finanzielle
Verpflichtungen i.S. des § 285 Nr. 3 HGB aus
bestehenden Miet- und Leasingverträgen bestehen nicht.
Die Gesellschaft haftet mit ihrem gesamten
Vermögen persönlich als Komplementärin der
Dreamland GmbH & Co. KG, Steinheim.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Als Geschäftsführer sind während des
Geschäftsjahres 2010 Herr Markus Fache und Herr Peter
Suttner bestellt.
Die Bezüge der Geschäftsführung werden
gemäß § 286 Abs. 2 HGB nicht angegeben.
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Zum 31. Dezember 2010 haben weder Forderungen gegen
noch Verbindlichkeiten gegenüber den Herren Fache und
Suttner bestanden.
Verbundene Unternehmen
Im vorliegenden Jahresabschluss wird vereinfachend
das folgende Unternehmen als verbundenes Unternehmen
behandelt (aufgrund der Tatsache, dass die Ideenschmiede
GmbH Komplementärin der Dreamland GmbH & Co. KG
ist):
- Dreamland GmbH & Co. KG, Steinheim
Ergebnisverwendung
Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 12. November 2010
wurde der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2009 festgestellt und der
Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
Die Geschäftsführung schlägt, in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern, die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von Euro
334,68 wird im Bilanzgewinn ausgewiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2011 festgestellt.
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