Misr University for Science & Technology (MUST) GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Simm seit 24.3.2016 | Liquidator |
Hartmut Dr. Bechtold seit 24.3.2016 | Liquidator |
Mario Uhrmacher seit 24.3.2016 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland | 33.33% |
Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland | 33.33% |
Stiftung Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte für den Finanzstandort Deutschland | 33.33% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Private Driver 2012-1 GmbH i. L.Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Anhang für das Geschäftsjahr 2015A. Angaben zum AbschlussI. Allgemein Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. März 2012 wurde die Gesellschaft unter der Firma Private Driver 2012-1 GmbH gegründet. Die Handelsregistereintragung ist am 18. März 2012 beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nr. HRB 93332 erfolgt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Finanzanlagen sowie die begebenen Anleihen wurden zum 21. Oktober 2015 im Rahmen der Option einer vorzeitigen Beendigung der ABS Transaktion (Clean Up Call) in voller Höhe an die Volkswagen Bank GmbH zurückverkauft bzw. an die Investoren zurückgezahlt. Mit der Beendigung der ABS Transaktion hat die Gesellschaft ihren Geschäftszweck verloren. Die Gesellschafter haben am 18. Februar 2016 die Auflösung der Gesellschaft zum 18. Februar 2016 beschlossen. Insofern wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 nicht mehr unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. Daher wurden die im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden unter Abkehr vom Prinzip der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB mit den Zerschlagungs- bzw. Einzelveräußerungswerten angesetzt. Aufgrund der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden, in denen weder stille Reserven noch Lasten enthalten sind, ergaben sich jedoch keine Abweichungen hinsichtlich der Bewertungsstetigkeit i.S.d. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB. Die Rechnungslegung erfolgt nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gemäß § 267 a Abs. 1 HGB. Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft vor dem Abschlussstichtag bezahlte Rechnungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und vollständig eingezahlt. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgte zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, er beinhaltet alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bruttoanlagespiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Abschreibung des Geschäftsjahres je Posten der Bilanz ist aus dem nachfolgenden Anlagespiegel zu entnehmen: Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2015
2. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für zukünftige Forderungsausfälle bzw. Auskehransprüche der VW Bank (T€ 57) sowie die Vergütungsansprüche des Wirtschaftsprüfers (T€ 14). Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Ergebnis in Höhe von € 8,83 ab. Dieses resultiert im Wesentlichen aus der Verzinsung des Eigenkapitalgegenwerts. Die Gesellschaft schlägt vor, das Ergebnis in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen B. Sonstige Pflichtangaben1. Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Honorar von T€ 14 für den Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen (§ 285 Nr. 17a HGB) i.S.d. § 319 Abs. 1 Satz 1,2 HGB als Aufwand erfasst. 2. Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer:
Die Geschäftsführer vertraten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Die Geschäftsführer wurden mit Beschluss vom 18. Februar 2016 zum 18. Februar 2016 abberufen. Liquidatoren:
Die Liquidatoren vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinsam mit einem weiteren Liquidator und sind von den Beschränkungen des § 181,2. Alternative BGB befreit. 3. Vergütungen der Geschäftsführer Die Geschäftsführer erhalten für die im Berichtsjahr geleisteten Tätigkeiten persönlich keine Vergütung. 4. Beschäftigung von Arbeitnehmern Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Frankfurt am Main, den 31. März 2016 Private Driver 2012-1 GmbH i. L. Dr. Hartmut Bechtold Monika Beye Mario Uhrmacher Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Private Driver 2012-1 GmbH i.L., Frankfurt am Main Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Private Driver 2012-1 GmbH i.L., Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt "Allgemeine Angaben zum Abschluss" des Anhangs hin, dass sich die Gesellschaft mit Wirkung vom 19. Februar 2016 in Liquidation befindet und der Jahresabschluss unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt wurde.
Hannover, den 11. Juli 2016 PricewaterhouseCoopers
Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer Jan Seiffert, Wirtschaftsprüfer |
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