Atlantic Systeme GmbH

Voßberg 2, 24244 Felm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 11620 KI
Vorher
Atlantic Nötzel & Steuer GmbH
Eingetragen
5.7.2005
Branche
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Gegenstand
Vertrieb von landwirtschaftlichen Geräten, Außenstallanlagen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Lutz Steuer
seit 22.2.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lutz Steuer
24244 Felm, Voßberg 2
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Atlantic Systeme GmbH

Felm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 70,00 224,00
I. Sachanlagen 70,00 224,00
B. Umlaufvermögen 193.453,41 155.001,06
I. Vorräte 63.622,81 123.310,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 129.823,79 31.391,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6,81 298,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.380,54 4.407,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 194.903,95 159.632,28

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 40.404,05 36.970,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 15.000,00 15.000,00
III. Gewinnvortrag 404,05 -3.029,03
B. Rückstellungen 29.310,17 21.055,00
C. Verbindlichkeiten 125.189,73 101.606,31
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 124.596,38 101.051,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 194.903,95 159.632,28

Anhang


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes  ( BILMOG) aufgestellt.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem. § 252 (1) Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Erworbene oder selbst hergestellte immaterielle Anlagewerte wurden -sofern vorhanden- zu Anschaffungskosten/ Herstellungskosten  angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Anlagegitter
Die Befreiung von § 268 (2) HGB wird gem. § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen.
Sonstige Vermögensgegenstände/Forderungen
Von den Beträgen entfallen 0,0 €  auf Ansprüche gegen Gesellschafter.
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital ist unverändert.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr durch Herrn  Lutz Steuer wahrgenommen.


Felm, den 29.11.11, gez. Lutz Steuer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.

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