Hencke Repair GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von Gebrauchsgütern a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Schäfer seit 2.2.2024 | Prokura |
Niels Hencke seit 8.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Niels HenckeHencke Unternehmensgruppe GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hencke Systemberatung GmbHLaatzenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021LageberichtDie Hencke Systemberatung GmbH unterstützt Unternehmen aller Branchen bei der effizienten Gestaltung ihrer IT-Infrastruktur. Seit jeher steht die Hencke Systemberatung für intelligent gestaltete digitale Infrastrukturen, die sich perfekt in die Prozesse der Kunden fügen. Der Büroalltag wandelt sich konstant. Arbeitsweisen unterliegen permanent neuen Technologien, IT-Strukturen und Systeme dem ständigen Wandel. Es ist ein Henne und Ei-Spiel: moderne Denk- und Arbeitsweisen erfordern einen modernen technischen Unterbau (z.B. Office365), innovative Technologien wie digitale Endgeräte ermöglichen neue Arbeitsweisen. Damit Unternehmen und Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand sind und jeder Anforderung gerecht werden, sorgt die Hencke Systemberatung GmbH als vertrauenswürdiger Partner für stetige Aktualität der digitalen Arbeitsumgebung. Die Hencke Systemberatung GmbH kümmert sich nicht nur um die Entwicklung von zukunftsfähigen technischen Konzepten, sondern hilft bei der Einführung, der Schulung der Mitarbeiter und dem späteren Betrieb des Systems. Die Hencke Systemberatung GmbH ist Teil der Vodafone Business Solution Factory, einem starken Partner-Netzwerk, das gemeinsam daran arbeitet, den Kunden die besten und zukunftssichersten IT-Lösungen anzubieten. Auch das Jahr 2021 wurde durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Die Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit von IT-Hardware und die veränderte Investitionsbereitschaft der Kunden hat sich durch das komplette Jahr 2021 gezogen. Bestehende Aufträge wurden finassierten, ambitioniert gesetzte Vertriebsziele konnten nur in Teilen erreicht werden. Fehlende Umsätze und Erträge aus dem Handelssegment wurden teilweise aus dem Servicegeschäft kompensiert. Die Kostenstruktur des Unternehmens ist nahezu unverändert geblieben, Kostenstruktur und Umsatz zeigen die Krisenresistenz des Geschäftsmodells, lediglich die fehlenden Erträge aus dem Handelsgeschäft beeinflussen den Rohertrag. Der reduzierte Projekt-Workload wurde genutzt, um die internen Abläufe und Systeme zu auditieren und zu überarbeiten. Das gesteckte Ziel bis 2024 alle Abläufe in ein neues Kernsystem zu überführen, wird hierbei deutlich vorher zu erreichen sein. Insgesamt ist der Geschäftsverlauf 2021 unter den gesetzten Rahmenbedingungen mehr als zufriedenstellend einzuordnen. Das Unternehmen startet mit einer guten Basis in das Jahr 2022. Für das Jahr 2022 ist je nach der Pandemielage ein stabiler Geschäftsverlauf, bei Realisierung von Vertriebserfolgen und Wiedereinschwingen der weltweiten Lieferketten sogar ein deutlicher Nachholeffekt eintreten. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Der Jahresabschluss ist in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederung der Bilanz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt worden. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weichen nicht von denen des Vorjahres ab. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten sind nicht durchgeführt worden. Anlagevermögen 1. Immaterlielle Vermögensgegenstände Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt worden. 2. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt worden. Geringwertige Anlagegüter sind im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben worden. 3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Umlaufvermögen 1. Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs und Betriebsstoffen sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Die Bewertung der Fertig- und Halbfertigerzeugnissen erfolgte zu Listenpreisen, vermindert um Abschläge für Verwaltungskosten, Vertriebskosten, Rabatte und Gewinn. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt worden. 3. Wertpapiere Die Wertpapiere und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. 4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Die Bewertung erfolgte zum Nennwert in Euro. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten die sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergeben. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht. Weitere Angaben Die Aufwendungen # 6840 Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter wurden und werden an Kunden weiterberechnet und somit Umsätze generiert. Generalnorm Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich gewesen. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgenden vertretungsberechtigten Geschäftsführer geführt: Herr Niels Hencke, Hemmingen
Hannover, 03. Februar 2023 Hencke Systemberatung GmbH Niels Hencke, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkPrüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Hencke Systemberatung GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Hencke Systemberatung GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) habe ich in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2021sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe die sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).Meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend gebe ich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit meiner Prüfung habe ich die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder meinen bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, meinem jeweiligen Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. |
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