Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 123617
Eingetragen
11.12.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieFernsehveranstalter und Verbreitung von VideoinhaltenSonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.
Gegenstand
Der Betrieb eines Online-Portals zur Bereitstellung audiovisueller Medien. Weiterhin die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen im kreativen und technischen Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Knebel
seit 11.12.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
27.847 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

1o1 Media GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 40.601,00 41.527,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.100,00 4.026,00
III. Finanzanlagen 37.500,00 37.500,00
B. Umlaufvermögen 282.262,36 36.163,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.365,35 2.506,66
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 166.897,01 33.657,15
C. Aktive latente Steuern 0,00 8.113,35
Summe Aktiva 322.863,36 85.804,16

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 182.670,11 83.506,05
I. Gezeichnetes Kapital 27.847,00 27.847,00
II. Kapitalrücklage 73.545,00 73.545,00
III. Verlustvortrag 17.885,95 18.087,11
IV. Jahresüberschuss 99.164,06 201,16
B. Rückstellungen 54.336,73 1.857,50
C. Verbindlichkeiten 85.856,52 440,61
Summe Passiva 322.863,36 85.804,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eine Beteiligung unter 1% wird unter Finanzanlagen wird ausgewiesen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich in TEUR wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 115 0 3 0

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 27.847,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt und voll eingezahlt.

Die Kapitalrücklage wurde unverändert zum Vorjahr mit dem Nennwert angesetzt. Das Vorjahresergebnis wurde mit dem Verlustvortrag verrechnet.

Die Geschäftsführung beabsichtigt, das Jahresergebnis dem Verlustvortrag zuzurechnen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich in TEUR wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 86 36 0
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 0 0 0

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Rainer Knebel Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ausschüttungen sind erst nach Ausgleich des Verlustvortrages zulässig.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, den 29. Februar 2024

Rainer Knebel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.2.2024.

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