VAF
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49,50 |
424,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
48,00 |
146,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,50 |
278,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.894,51 |
17.013,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.441,67 |
76,77 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
5.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.452,84 |
11.936,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.944,01 |
17.437,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.311,80 |
12.400,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-5.000,00 |
0,00 |
| 3.
eingefordertes Kapital |
7.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
99,14 |
-685,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.089,06 |
784,52 |
| B.
Rückstellungen |
2.061,20 |
2.457,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.571,01 |
2.579,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.571,01 |
2.579,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.944,01 |
17.437,72 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der VAF GmbH wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen:
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR
1.166,20.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
betreffen Vorsteuerbeträge, die erst im Folgejahr
abziehbar sind, Umsatzsteuerforderungen für das 4.
Quartal 2010 2.175,30 EUR.
Eigene Anteile:
Die Gesellschaft hat eigene Anteile in Höhe von
TEUR 5 erworben. Die eigenen Anteile wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Flüssige Mittel:
Die flüssigen Mittel bestehen zu EUR 1.029,80
aus dem Kassenbestand und zu EUR 3.423,04 aus Bankguthaben.
Eigenkapital:
Das gezeichnete Kapital ist zur Hälfte
eingezahlt und beträgt wie im Vorjahr unverändert
EUR 25.000,00.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss
EUR 1.000,00.
Steuerrückstellungen für das laufenden Jahr
2010 liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten enthalten solche, die vor dem
Bilanzstichtag entstanden sind, aber erst in den folgenden
Geschäftsjahren fällig werden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im
Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lohn- sowie
Kirchensteuer.
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus
der nachfolgenden Übersicht:
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt
worden.
5. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB und sonstige Verpflichtungen, Pfandrechte und
Sicherheiten
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB bestanden am Stichtag nicht.
Die VAF GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs.1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
6. Sonstige Angaben
In den sonstigen Verbindlichkeiten wurden solche
gegenüber Geschäftsführer in Höhe von
2.654,92 € ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind
gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer
war im Kalenderjahr 2010:
Herr Alexander Shiganov, Berlin
Von den Beschränkungen des
§ 181 BGB ist er befreit.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Es liegt kein verteilungsfähiger
Jahresüberschuss für 2010 vor. Der Verlust in
Höhe von EUR 5.089,06 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Berlin, den 26. Mai 2011
Shiganov
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.654,92 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 440,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2011 festgestellt.
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