Holler
GmbH
Neumarkt
i.d.OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.632,00 |
13.379,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1.627,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.881,00 |
2.962,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.750,00 |
8.790,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.016,95 |
279.841,20 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
218.836,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.109,12 |
57.489,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.907,83 |
3.514,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
15,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
50.119,72 |
12.726,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.768,67 |
305.961,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
75.119,72 |
37.726,40 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
50.119,72 |
12.726,40 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
12.235,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
159.268,67 |
293.726,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.768,67 |
305.961,60 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
2. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Holler GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010
verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
| • |
Gemäß Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.
|
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB ) vorgenommen. Die bilanzielle
Überschuldung wurde durch eine von einer
Gläubigerin erteilte qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 60.000,00
Euro hinsichtlich deren bestehender Forderungen beseitigt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen sind die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Gegenstand voraussichtlich genutzt
wird.
Die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung erfolgte pro rata temporis entsprechend der
Vorschrift des § 7 Abs. 1 S 4 EStG.
Selbständig nutzbare
Vermögensgegenstände deren Anschaffungskosten im
Berichtsjahr nicht mehr als Euro 150,00 betrugen, wurden im
Jahr des Zugang als Aufwand behandelt.
Für selbständig nutzbare
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten im
Berichtsjahr Euro 150,00, aber nicht Euro 1.000,00
übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildete. Der
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den
folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Auf die sonstigen Vermögensgegenstände
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht entfallen 9.230,91 Euro
(Vorjahr: 16.715,00 Euro).
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde
ein Verlustvortrag von Euro 37.726,40 einbezogen.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Zum Abschlussstichtag wird ein "Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in Höhe von EUR
50.119,72 ausgewiesen, der jedoch grundsätzlich nicht
zu einer Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung
führen muss. Zur Beseitigung der
buchmäßigen Überschuldung zum
Bilanzstichtag wurde von einer Gläubigerin eine
qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe
von 60.000,00 Euro hinsichtlich deren bestehender
Forderungen erteilt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
159.268,67 Euro (Vorjahr: 143.726,60 Euro).
Auf die sonstigen Verbindlichkeiten an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht entfallen
0,00 Euro (Vorjahr: 879,70 Euro).
4. Sonstige Angaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an: Herr
Wilhelm F. Holler, Kaufmann, Neumarkt i.d. Opf.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer wurden keine
Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten 2.638,96 Euro
Anteile von mehr als 20 %
Die Angabe entfällt unter Inanspruchnahme von
§ 286 Abs. 3 HGB.
Neumarkt, den 10. Januar 2012
Wilhelm F. Holler
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in gesetzlich
zulässigem Maße zum Zwecke der Offenlegung
verkürzt.
Der vollständige Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2010 wurde in der Gesellschafterversammlung am
10.01.2012 festgestellt.
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