IPSM
GmbH
Homburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
13.222,00 |
14.818,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.097,00 |
853,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.125,00 |
13.965,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
25.128,43 |
10.375,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.079,78 |
3.087,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.048,65 |
7.288,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.574,00 |
1.698,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.924,43 |
39.391,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.751,33 |
20.074,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.925,26 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.323,41 |
4.925,26 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
32.873,10 |
19.317,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.924,43 |
39.391,76 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB zum
Jahresabschluss auf den 31.12.2010
1 Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1
HGB. Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften ( §§ 288, 326 HGB)
wurde Gebrauch gemacht.
Die Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften
des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)
wurden berücksichtigt.
2 Bilanzierung und Bewertung:
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Die Normalabschreibungen werden nach der linearen
Methode vorgenommen. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils
unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen
geschätzt. Neu erworbene geringwertige
Wirtschaftsgüter bis 410 Euro werden voll
abgeschrieben. Vom Beibehaltungswahlrecht wurde
hinsichtlich der bis 2009 angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 150 Euro bis
1.000 Euro gebrauch gemacht.
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit Ihrem Nennbetrag
angesetzt und unter Berücksichtigung des erkennbaren
und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Risiken wurden
entsprechend des zu erwartenden Eintritts
berücksichtigt.
3 Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen nicht.
4 Sonstige Angaben
Ulrich Rißmann, Rechtsanwalt, Wackersberg -
bestellt zum 20.1.2010
Die Geschäftsführung ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und vertritt
die Gesellschaft einzeln, sofern nur ein
Geschäftsführer bestellt ist.
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