MINCOM
GmbH
Ottobrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2019
EUR |
30.4.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.002,00 |
36.524,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.001,00 |
17.773,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.001,00 |
18.751,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.979,23 |
368.277,80 |
| I.
Vorräte |
103.846,50 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
291.024,29 |
302.523,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.108,44 |
65.753,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.345,84 |
2.602,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
449.327,07 |
407.404,34 |
Passiva
|
|
30.4.2019
EUR |
30.4.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
181.933,06 |
202.338,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
169.433,06 |
189.838,53 |
| B.
Rückstellungen |
41.482,79 |
78.941,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
225.911,22 |
126.124,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
225.911,22 |
126.124,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
449.327,07 |
407.404,34 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Wirtschaftsjahr 2018/2019 wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in
§ 266 Abs. 2, 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.
Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht gem.
§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Wertangaben erfolgen in Euro (€).
Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Die MINCOM GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Sie macht Gebrauch von den ihr
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB. Von den
ihr eingeräumten Erleichterungen
des Anhangs gem. § 288 HGB macht die
MINCOM GmbH Gebrauch.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
werden nur die Mindestangaben dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen
werden nach der Maßgabe der handelsrechtlichen
Sätze und unter Anwendung der linearen
Abschreibungsmethode ermittelt.
Im Einzelnen werden folgende
Abschreibungssätze angewendet:
Immaterielle
Vermögensgegenstände
0 % p. a.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4,35 - 33,33 % p. a.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis € 810,00
werden im Zugangsjahr 2018/2019 in ihrer vollen Höhe
planmäßig abgeschrieben.
Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden im Jahr 2018/2019
nicht in Anspruch genommen.
Entgeltlich erworbene
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten zum
Bilanzstichtag bewertet, Wertminderungen und
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge sind mit dem
bis zum Bilanzstichtag entstandenen Selbstkosten
aktiviert worden. Auf abzuwickelnde
Aufträge wurden Anzahlungen geleistet, die mit dem
Nennwert bewertet wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Ferner wurde
für
Forderungen aus Lieferungen u.Leistungen zur
Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung auf
alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen
in Höhe von 1 % (i.Vj. 1%) gebildet.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag
bilanziert.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Erträge
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen werden in dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Umfang gebildet und decken alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen ab.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des
§ 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter
Steuern wurde in Anspruch genommen. (lt. Empfehlung BStBK)
B.
Erläuterung zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Abschreibung für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen € 0,00 (€
0,00), für Sachanlagen € 6.772,00 (€
8.141,13).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen € 8.752,06 (€ 5.132,05).
3. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 30.
April 2019 € 25.000,00 (im Vorjahr als Stammkapital
€ 25.000,00) und ist zur Hälfte
eingezahlt. Der Rest der ausstehenden Einlage €
-12.500,00
ist nicht eingefordert.
4. Rückstellungen
§ 288 i. V. m. § 285 Nr. 9 b und 12
HGB wurde angewandt.Rückstellungen mit einer Laufzeit
größer ein Jahr sind mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen 7 Jahre abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind
keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen,
die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von €
225.911,22 (€ 126.124,64) haben eine Laufzeit von bis
zu einem Jahr.
C. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung wurde von Herrn
Dr. Rainer Wittmann, Kaufmann, wahrgenommen.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des §
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Bilanzausweis der Gesellschafterverrechnungskonten gem.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von €
8.752,06 (€ 5.132,05), ausgewiesen unter der
Bilanzposition sonstige Forderungen.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe
von € 7.265,11(€ 7.265,11) ausgewiesen unter der
Bilanzposten
sonstige Verbindlichkeiten.
Gesamtbetrag der sonstigen finanzielle Verpflichtungen
gem. § 285 Nr. 3a HGB
Es besteht eine
Zahlungsverpflichtung aus Mietverträgen in Höhe
von 5.570 € pro Jahr. Der Mietvertrag wurde auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von
12 Monaten
kündbar.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl gem. § 285 Nr. 7
HGB
Die durchschnittliche Zahl der
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3,00.
Rosenheim, den 20.04.2020
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Dr. Rainer Wittmann
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Geschäftsführer
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.5.2018 -
30.4.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.265,11 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.752,06
EUR.
1.5.2017 -
30.4.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7.265,11 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.132,05
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: MINCOM
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Ottobrunn
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: 132500
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2020 festgestellt.
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