Planstelle
Personalmanagement GmbH
Gütersloh
(vormals:
Halle (Saale))
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
6.250,00 |
6.250,00 |
| B.
Anlagevermögen |
164.422,00 |
131.856,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.113,00 |
23.369,00 |
| II.
Sachanlagen |
143.309,00 |
108.487,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
194.242,37 |
76.260,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
179.021,57 |
52.977,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2,98 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.220,80 |
23.282,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.631,05 |
15.698,31 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
63.799,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
447.345,18 |
230.064,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
17.519,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.480,64 |
-697,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
81.319,12 |
8.177,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
63.799,76 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
26.877,10 |
6.656,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
420.468,08 |
205.888,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
246.310,29 |
90.933,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
447.345,18 |
230.064,31 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Von der Vereinfachungsregelung der Richtlinie 44 Abs.
2 Einkommensteuerrichtlinien wird bei den abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
Gebrauch gemacht.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs im Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre
abgeschrieben.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Das Stammkapital ist nicht vollständig
eingezahlt.
§§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und
Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Art der
|
Gesamt-
|
davon mit
einer RLZ von
|
gesi-
|
Art der
|
Verbindlichkeit
|
betrag
|
|
cherte
|
Sicher-
|
zum 31.12.2011
|
|
< 1 J.
|
1 - 5 J.
|
> 5 J.
|
Beträge
|
heit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Vermerk
|
ggü.Kreditinstituten
|
200.008
|
25.850
|
174.158
|
0
|
0
|
|
aus Liefer.u.Leistg.
|
48.976
|
48.976
|
0
|
0
|
0
|
|
sonstg.Verbindlichk.
|
166.220
|
166.220
|
0
|
0
|
0
|
|
Summe
|
415.204
|
241.046
|
174.158
|
0
|
0
|
|
§ 285 Nr. 10 HGB
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
1. Mark Lange
2. Sabine Lange
3. Alexander Lange
§ 286 HGB
Unterlassen von Angaben
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wurde nach
§ 286 Nr. 4 HGB verzichtet.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen die folgenden Verbindlichkeiten:
1. Mark Lange € 5.391,46
§ 268 Abs. 1 HGB Ergebnisverwendung
Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit
einem / Jahresfehlbetrag von €. 81.319,12 ab.
Durch den im Jahresabschluss 2011 eingetretenen
Jahresfehlbetrages ist mehr als die Hälfte des
Stammkapitals aufgezehrt worden. Gemäß § 3
GmbHG ist dahingehend eine Gesellschafter-
Versammlung einzuberufen.
Zu beachten sind die Anforderungen des § 84 Abs.
1 Nr.1 GmbHG.
Hinsichtlich des nicht vollständig eingezahlten
Stammkapitals sind die §§ 20 - 24 GmbHG
zu beachten.
Gütersloh, den 13.05.2013
Sabine Lange
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2013 festgestellt.
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